- Registriert
- 08.02.2013
- Beiträge
- 14
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Innere Medizin
- Funktion
- stv. Stationsleitung, Praxisanleiter
Hallo, vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Bedingt durch Krankenscheine ist unsere Station v.a. im Monat Mai von einer fatalen personellen Unterbesetzung betroffen. Kaum ein Dienst kann noch adäquat besetzt werden, fast immer kommt ein Plan mithilfe von Schülern unterschiedlicher Kurse überhaupt noch zustande. Aufgrund schwacher Personalsituation im ganzen Betrieb kann uns die PDL nur stichpunktartig aushelfen, sie tut aber,was geht. Ungeachtet dessen wird die Station mit zum großen Teil schwerstpflegebdürftigten Zugängen überhäuft, von Pflegeprozess kann keine Rede mehr sein, höchstens noch von Pflegereaktionen. Auf den Notstand angesprochen erwidert unser Oberarzt, da sei nicht sein Problem, sondern ausschließlich das der Pflege. darf er das überhaupt? Und weiter: wieweit darf ich gehen, wenn ich pflegefremde Tätigkeiten, wie z.B. das Anhängen von Infusionen im Umkehrschluss an die Mitarbeiter des medizinischen Bereichs zurückweise, da dies meiner Ansicht nach doch wohl eine klare ärztliche Tätigkeit ist, gewohnheitsmäßig mit Ausnahme von Erstantibiose, EryKonzentraten und Chemo bisher aber immer vom Pflegepersonal durchgeführt wurde? 
