Numerus Clausus

Maria Teresa

Junior-Mitglied
Registriert
15.12.2009
Beiträge
68
Beruf
Altenpflegerin, Studentin FH
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Hallo liebes Forum,

aus was setzt ich eigentlich der NC zusammen?

Ich habe bereits vor 10 Jahren meine Fachhochschulreife gemacht, mit einem Notendurchschnitt von 2,8

Im letzten Jahr habe ich die Altenpflegeausbildung beendet mit 1,0.

Nun habe ich meine Unterlagen an die Fachhochschule (Pflegepädagogik) gesendet und frage mich, ob sich der NC alleine aus der 2,8 der Fachhochschulreife zusammensetzt, oder ob mir die vielen Jahre und das gute Ausbildungszeugnis Punkte bringen könnten???
Berufspraxis als examinierte AP- 3 Montate (als KPH deutlichst mehr)

(Im letzten Jahr lag der NC bei 2,9)

Liebe Grüße Marie T
 
Normalerweise setzt der NC sich nur aus Wartesemester zusammen, sei denn da ist was anderes angegeben. Bei 10 Jahren macht das ja 20 Wartesemester, sollte das eher kein Problem darstellen denke ich ...
 
Normalerweise setzt der NC sich nur aus Wartesemester zusammen, sei denn da ist was anderes angegeben. Bei 10 Jahren macht das ja 20 Wartesemester, sollte das eher kein Problem darstellen denke ich ...
??

Der NC ergibt sich aus der Hichschulzugangsbrechtigung. Also Abi oder Fachabi!
Der NC ergibt soich NICHT aus Wartesemestern...
Hallo liebes Forum,

aus was setzt ich eigentlich der NC zusammen?

Ich habe bereits vor 10 Jahren meine Fachhochschulreife gemacht, mit einem Notendurchschnitt von 2,8

Im letzten Jahr habe ich die Altenpflegeausbildung beendet mit 1,0.
Also nochmal konkret: Dein NC ist und bleibt 2,8.
Ob sie dir die Ausbildung, dier Erfahrung, wa sauchf immer positiv anrechnen kommt auf die Hochschule an, aber NC bleibt erstmal NC
 
NC ist etwas widersprüchlich. Die Abiturdurchschnittsnote ist 2,8.

Der NC ist die Vorgabe der Hochschule, welche Note ein Bewerber haben muss, um angenommen werden zu können.
Dieser NC errechnet sich aus der Anzahl der Plätze, der Bewerber und deren Durschnittsnoten... Angebot und Nachfrage.
Die eigene DN hat mit dem NC NICHTS zu tun ;)
 
NC ist etwas widersprüchlich. Die Abiturdurchschnittsnote ist 2,8.

Der NC ist die Vorgabe der Hochschule, welche Note ein Bewerber haben muss, um angenommen werden zu können.
Dieser NC errechnet sich aus der Anzahl der Plätze, der Bewerber und deren Durschnittsnoten... Angebot und Nachfrage.
Die eigene DN hat mit dem NC NICHTS zu tun ;)
So herum ist das natürlich richtig.

Es kommt aber auf die betrachtungsweise an.

Der NC ERGIBT sich aus verschiedenen Faktoren, genau.
Aber das Ergebnis (der NC), bezieht sich dann auf die Note der Zugangsberechtigung.
Will heißen, gibt der NC den Wert x raus, du liegst mit deiner Zugangsberechtigung bei x-a, hast du gute Karten, liegst du bei x+a, eher schlechte.
 
Wobei viele Pflegestudiengänge ein eigenes Punktesystem zur Zugangsberechtigung haben. Dahinein fließen Noten, Fortbildungen, Berufserfahrungen, Wartesemester, u.U. Ehrenamtliches Engagement und und und... die Note allein ist hier selten entscheidend.
 
Wobei viele Pflegestudiengänge ein eigenes Punktesystem zur Zugangsberechtigung haben. Dahinein fließen Noten, Fortbildungen, Berufserfahrungen, Wartesemester, u.U. Ehrenamtliches Engagement und und und... die Note allein ist hier selten entscheidend.

Um die Frage der TE dahingehend beantworten zu können müsste man allerdings wissen an welchen FHs(Unis sie sich beworben hat.
Aber da hilft eigtl meistens anrufen und fragen, nach welchen Kriterien sie die Studenten aussuchen.
 
Ein paar grundsätzliche Informationen zum Thema Numerus Clausus (damit hier alle den gleichen Kenntnisstand haben):
Es gibt grundsätzlich drei Verfahren, mit denen Studienplätze in den meisten Studiengängen vergeben werden. Zum einen die Abiturbestenquote, die Wartezeitquote und die Quote des Auswahlverfahrens der Hochschule. Letzteres können die Hochschulen anwenden, müssen es aber nicht.
Bei der Abiturbestenquote zählt nur die (der Name verrät es) die Leistung im Abitur. Nachrangig können weitere Kriterien (Wartezeit, abgeleisteter Dienst) beachtet werden.
Bei der Wartezeitquote werden die Bewerber bevorzugt, die lange auf einen Studienplatz gewartet haben. Wer sein Abitur vor 10 Jahren gemacht hat, bekommt bei diesem Verfahren also eher einen Studienplatz als eine 19jährige Abiturientin.
Im Auswahlverfahren der Hochschule kann die Hochschule viele Kriterien selbst bestimmen, allerdings muss die Abiturnote immer berücksichtigt werden.
Wenn man sich bewirbt, wird man automatisch in alle drei Verfahren aufgenommen. Bekommt man in mind. einem einen Studienplatz, erhält man eine Zusage, andernfalls eine Absage.
Der Numerus Clausus bezieht sich nach der Definition immer nur auf die Abiturbestenquote.
Das erst mal ganz kurz und knapp.
Quelle: Numerus Clausus vieler Studiengänge | NC-Werte.info
 
Dazu kann man noch sagen, dass an den meisten Hochschulen ca. 20% der Studienplätze über die Abiturbestennote (-> NC) vergeben werden. Weitere 20% über die Wartezeit. Die restlichen 60% werden mittlerweile über die Auswahlkriterien der Hochschule vergeben.
Von Jahr zu Jahr schwanken diese Zahlen allerdings etwas.

Da dein Abi bereits 10 Jahre her ist und du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, denke ich, dass die Chancen sehr gut stehen, dass du einen Platz bekommst:)
Wünsch dir viel Erfolg!
 
Vielen Dank für die vielen informativen Antorten,
...ich lass mich überraschen. liebe Grüße. Maria T