Nichtgewährleistung der Patientensicherheit

Griesbach

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21.01.2007
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In unserem interdiszplinären Pflegebereich (Traumatologie, Orthopädie, Urologie) soll ab Februar diesen Jahres für 62 Patienten 1 Nachtwache eingesetzt werden- eigentlich 2 Stationen. Die Anzahl unseres Pflegepersonals wurde in den letzten Jahren schon drastisch reduziert, wir dachten schon lange, das Limit sei erreicht. Pausen, finden im Frühdienst erst am späten Vormittag statt, im Spät- und Nachtdienst fallen sie meist aus. An Putzen ist nur noch minimal zu denken, so sehen die Stationen dann auch aus. Nun sollen die, logischerweise, aufgelaufenen Überstunden abgebaut werden. Steht irgendwo festgeschrieben, wie der Personalschlüssel auf operativen Stationen aussehen sollte, um die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten? Es muß doch irgendeine übergeordnete Schiedsstelle geben, an welche man sich wenden kann. Die Pflegedienstleitung steht auf unserer Seite, wird das Ganze aber nicht abwenden können. Betriebsrat- ???
Ich glaube, wir brauchen Hilfe...
 
Den Betriebsrat sollte man bei solchen Sachen immer einschalten, da führt kein Weg dran vorbei, zusätzlich würde ich noch Ver.di einschalten, wenn dass nicht über den Betriebsrat passieren sollte.
Ansonsten bleibt Euch nur der Weg, eine schriftliche Überlastungsanzeige zu stellen, in der ganz klar steht, dass die entsprechende PK unter diesen Umständen die Sicherheit der Pat. nicht mehr gewährleisten kann.
Dieses Schreiben dann an die PDL (auch wenn sie auf Eurer Seite ist) und unterschreiben lassen (Kopie anfertigen, man weis ja nie). Damit ist zwar nicht gewährleistet, dass mehr Personal kommt, aber die PK ist die Verantwortung los, wenn was schief geht. Da die PDL aber nicht selber mit einem Bein im Knast stehen will, wird sie ihren Hintern schon bewegen.
Eine Pflegedirektion kann nach Rücksprache mit dem Geschäftsführung schon den Stellenplan gut beeinflussen, nur muss die Pflege auch mal die Mund aufmachen und auf ihre Situation aufmerksam machen. Damit meine ich nicht nur 10 oder 20 Leute, nein damit meine ich die Mehrheit der Pflegekräfte. Wenn das net passiert, meint die GF doch, es passt alles so wie es ist.

PS: Die von Dir beschrieben Stellenpolitik ist wirklich unter aller Sau, nur wird das bald Standard in Good old Germany, wenn Pflege eben nicht bald aufwacht und kämpft.
 
Wir haben ehedem eine Überlastungsanzeige per Post mit Rückantwort (?) an Kliniksdirektor, Pflegedirektor, zuständige Pflegedienstleitung und Personalrat geschickt. Das die Post angekommen war, hat übrigens nicht primär die Post vermeldet sondern der Kliniksdirektor, der im Eilverfahren den Pflegedirektor zum Gespräch bat. Und siehe da: es gab Personal.

Das Ganze passierte zu Zeiten, als das Wünschen noch half. Heutzutage wird es wahrscheinlich eher um Schadensbegrenzung im Falle eines Falles gehen- meint die Abgabe der Verantwortung.
Übrigens ist sie schon da, wo sie hin soll- die Organisationsverantwortung. Die entsprechenden Stellen vergessen es bloß zu schnell.

Elisabeth
 
Eure einzige Chance ist eine Überlastungsanzeige. Bevor ihr diese abgebt informiert euch bitte genau, wie so etwas formuliert werden muss. Es gibt da nämlich so einige Fallstricke, durch die man auf die Nase fallen kann. Beispielsweise haben Sätze wie „kann ich die Verantwortung nicht übernehmen“ oder „lehne ich die Verantwortung ab“ darin nichts zu suchen. Außerdem muss ganz genau aufgeführt werden, welcher Arbeitsaufwand in welcher Schicht nicht mehr bewältigt werden kann. Aus eigener Erfahrung kann ich noch sagen, dass das Arbeitsklima nach einer Überlastungsanzeige sehr frostig werden kann. Dazu kommt noch, dass ihr viele „Umfaller“ haben werdet, die nach den ersten Konflikten die Situation gar nicht mehr sooo schlimm finden. Das sind meistens diejenigen, die erst vor kurzem eingestellt wurden und einen befristeten Arbeitsvertrag haben.

Erfahrungsgemäß ändert eine Überlastungsanzeige nichts an der Situation, aber derjenige der alleine für über 60 Patienten Nachtdienst machen muss steht vom rechtlichen Aspekt schon mal deutlich besser da.

Tim
 
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Die Überlastungsanzeige wurde schon vor einem Jahr ausführlichst- 3 Seiten umfassend mit dem Pflegedienstleiter, dem Geschäftsführer und unserem Chefarzt ausgewertet. Ohne Erfolg- nur leere Versprechungen. Das Problem sehen wir eben auch in unserem Betriebsrat. Von ihm kommt definitiv zu wenig Initiative. Da ich mich juristisch zu wenig auskenne, weiß ich nicht, welche Möglichkeiten sich ihm auf dieser Ebene bieten. Wir haben in den letzten Jahren schon Entlassungen hinter uns, Personal wurde gekürzt und kollektiv Arbeitszeit reduziert. Chaos mit Umstrukturierungen in unserem Haus- interdisziplinäre Belegung.
Doch diese neuen Personalbesetzungen schlagen alles. Wir haben zwar schon mit Auflehnung einen kleinen Erfolg erreicht- jede Station behält ihre Nachtwache (2 Schwestern für 62 Patienten), aber die Kürzungen gingen jeden Tag weiter. Wir hoffen jetzt mit Gewerkschaft und evtl. Presse dem ganzen Einhalt bieten zu können.

Liebe Grüße G.
 
... Das Problem sehen wir eben auch in unserem Betriebsrat. Von ihm kommt definitiv zu wenig Initiative. Da ich mich juristisch zu wenig auskenne, weiß ich nicht, welche Möglichkeiten sich ihm auf dieser Ebene bieten. ...

Ein Betriebsrat hat nur so viel Macht, wie er von der Belegschaft bei der Wahl erhalten hat. Ich meine, wenn die Wahlbeteiligung sehr schwach ausgefallen ist, kann die GF dieses dem BR gnadenlos um die Ohren hauen, ganz getreu dem Motto: "Was wollt ihr denn, euch hat doch kaum einer gewählt!". Ist die Wahlbeteiligung hoch, sieht das schon anders aus.
Klar der BR hat keine uneingeschränkte Macht und muss um seine Position kämpfen, was nur durch hartneckiges Auftreten zu schaffen ist, aber er hat schon mehr Rechte als es so manchem Geschäftsführer lieb ist.
 
Warum nicht nochmal einen Überlastungsanzeige- dann mit genauer Aufzählung, welche Maßnahmen schon ergriffen wurden und welche Folgen die "Schmalspurbesetzung" hat. Das Ganze dann an: Klinikdirektor, Pflegedienstleitung, Pflegedirektor (wenn vorhanden) und den Betriebsrat.

Hier geht es auch nicht nur um mehgr Personal, sondern um die Remonstrationspflicht- das Hinweisen auf Organisationsprobleme im Pflegedienst. Im Falle eines Falles fängt die Kette nämlich nicht bei der Betroffenen Pflegekraft an, sondern bei der Leitung. Stichwort: Organisationsverschulden.

Elisabeth