Patientensicherheit

kroatiensun

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01.08.2008
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Patientensicherheit. Halt, ich habe mehrere Fragen zu diesem Thema.
Also, vorneweg: Ich arbeite auf einer palliativ respiratorischen Station in der Schweiz.
Dort sind 16 Patienten die eine respiratorische Erkrankung haben. 5 Patienten voll beatmet. Insgesamt 8 Patienten mit einer Trachealkanüle.

Frage 1) Ist ein Patient der kognitiv nicht in der Lage ist die Klingel zu bedienen und ein Trachealkanülenträger mit kontinuierlichem 02 Bedarf ausreichend geschützt wenn er ohne Monitoring (Puls und o2) überwacht wird? Anmerkung: 1 diplomierte Schwester im Nachtdienst!

Frage 2: Ist die Patientensicherheit gegeben mit nur 1 diplomierten Schwester im Nachtdienst? Was ist wenn 2 Alarme gleichzeitig kommen?

Frage 3: Ist es zulässig, dass die dipl. Schwestern ohne Einweisung in die Beatmungsgeräte arbeiten bzw. die Geräte bedienen? Wie gesagt es ist in der Schweiz. Gibt es dazu Regelungen? Wie sieht es haftungsrechtlich aus?

Frage 4: Ist es zulässig, dass die Medikamentenkontrolle durch 1 Pflegekraft durchgeführt und von einer anderen Pflegekraft verabreicht werden?

Anmerkung: Die Patienten haben alle eine Patientenverfügung geschrieben und sie sind einverstanden das man keine Reanimation mehr durchführen soll.
Frage: Haben Sie sich damit auch einverstanden erklärt das Sie im Falle durch eine Sekretverlegung in der Trachealkanüle auch nicht gerettet werden können, da man es ohne Monitoring nicht bemerkt?

Ich würde mich sehr über Eure Meinung zu diesen Thema freuen, da ich mich unzureichend aufgeklärt fühle und ich mit meiner Skepsis der Art der Pflegedurchführung alleine fühle.

Lieben Dank im vorraus fürs Mitdenken :-)
 
Hey...
Auch für die Schweiz gibt es eine Medizinprodukteverordnung !

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995459/201504150000/812.213.pdf

Auch für die Schweiz gilt die Übernahmeverantwortung.Wer verabreicht hat sich davon zu überzeugen dass alles korrekt ist. Warum sollte es dort auch anders sein!?

http://www.sbk-bsbl.ch/fileadmin/user_upload/Referat_Skt._beider_Basel_Recht_im_Pflegealltag.pdf

Zu 1 und 2: da sagt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand dass es so nicht laufen sollte...oder?
Eine Patientenverfügung bedeutet für mich nicht fahrlässig Leben auf's Spiel zu setzen...

Grüße
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen schon mal. Bitte gebt mir weitere Rückmeldungen.
Kann mir jemand sagen wie es aussieht mit den Beatmungsgeräten, da muss doch ein Gerätebuch beim Gerät selbst bei liegen in dem die Gerätenummer, Zulieferer und die Wartungsintervalle, sowie die eingewiesenen Personen verzeichnet sind. Ist es so korrekt? An den Geräten selber kann ich nicht erkennen das es ein Kleber gibt der den Wartungsintervall kenntlich macht.
 
Nicht zwingend.
Die Dokumentation über Einweisung kann auch zentral z.B. bei den MPG-Beauftragten bzw. dem medizintechnischen Dienst hinterlegt sein. Manche Krankenhäuser führen das Ganze via EDV in einem für MPG-Beauftragte, befugte Mitarbeiter und den Eingewiesenen selbst einsehbaren Programm. Hauptsache, es besteht ein definitiver Nachweis.
Daher ist die Führung eines eigenen "Befähigungsnachweisheftes" o.ä. sinnvoll. Doppelt hält besser.
Auf die Betriebsanleitung muss man natürlich auch Zugriff haben - bei uns sind diese beispielsweise sowohl schriftlich in einem für die jeweilige Station zugänglichen Ordner abgelegt und im Intranet als .pdf.