kroatiensun
Newbie
- Registriert
- 01.08.2008
- Beiträge
- 23
Hallo,
ich habe eine Frage zur Patientensicherheit. Halt, ich habe mehrere Fragen zu diesem Thema.
Also, vorneweg: Ich arbeite auf einer palliativ respiratorischen Station in der Schweiz.
Dort sind 16 Patienten die eine respiratorische Erkrankung haben. 5 Patienten voll beatmet. Insgesamt 8 Patienten mit einer Trachealkanüle.
Frage 1) Ist ein Patient der kognitiv nicht in der Lage ist die Klingel zu bedienen und ein Trachealkanülenträger mit kontinuierlichem 02 Bedarf ausreichend geschützt wenn er ohne Monitoring (Puls und o2) überwacht wird? Anmerkung: 1 diplomierte Schwester im Nachtdienst!
Frage 2: Ist die Patientensicherheit gegeben mit nur 1 diplomierten Schwester im Nachtdienst? Was ist wenn 2 Alarme gleichzeitig kommen?
Frage 3: Ist es zulässig, dass die dipl. Schwestern ohne Einweisung in die Beatmungsgeräte arbeiten bzw. die Geräte bedienen? Wie gesagt es ist in der Schweiz. Gibt es dazu Regelungen? Wie sieht es haftungsrechtlich aus?
Frage 4: Ist es zulässig, dass die Medikamentenkontrolle durch 1 Pflegekraft durchgeführt und von einer anderen Pflegekraft verabreicht werden?
Anmerkung: Die Patienten haben alle eine Patientenverfügung geschrieben und sie sind einverstanden das man keine Reanimation mehr durchführen soll.
Frage: Haben Sie sich damit auch einverstanden erklärt das Sie im Falle durch eine Sekretverlegung in der Trachealkanüle auch nicht gerettet werden können, da man es ohne Monitoring nicht bemerkt?
Ich würde mich sehr über Eure Meinung zu diesen Thema freuen, da ich mich unzureichend aufgeklärt fühle und ich mit meiner Skepsis der Art der Pflegedurchführung alleine fühle.
Lieben Dank im vorraus fürs Mitdenken
ich habe eine Frage zur Patientensicherheit. Halt, ich habe mehrere Fragen zu diesem Thema.
Also, vorneweg: Ich arbeite auf einer palliativ respiratorischen Station in der Schweiz.
Dort sind 16 Patienten die eine respiratorische Erkrankung haben. 5 Patienten voll beatmet. Insgesamt 8 Patienten mit einer Trachealkanüle.
Frage 1) Ist ein Patient der kognitiv nicht in der Lage ist die Klingel zu bedienen und ein Trachealkanülenträger mit kontinuierlichem 02 Bedarf ausreichend geschützt wenn er ohne Monitoring (Puls und o2) überwacht wird? Anmerkung: 1 diplomierte Schwester im Nachtdienst!
Frage 2: Ist die Patientensicherheit gegeben mit nur 1 diplomierten Schwester im Nachtdienst? Was ist wenn 2 Alarme gleichzeitig kommen?
Frage 3: Ist es zulässig, dass die dipl. Schwestern ohne Einweisung in die Beatmungsgeräte arbeiten bzw. die Geräte bedienen? Wie gesagt es ist in der Schweiz. Gibt es dazu Regelungen? Wie sieht es haftungsrechtlich aus?
Frage 4: Ist es zulässig, dass die Medikamentenkontrolle durch 1 Pflegekraft durchgeführt und von einer anderen Pflegekraft verabreicht werden?
Anmerkung: Die Patienten haben alle eine Patientenverfügung geschrieben und sie sind einverstanden das man keine Reanimation mehr durchführen soll.
Frage: Haben Sie sich damit auch einverstanden erklärt das Sie im Falle durch eine Sekretverlegung in der Trachealkanüle auch nicht gerettet werden können, da man es ohne Monitoring nicht bemerkt?
Ich würde mich sehr über Eure Meinung zu diesen Thema freuen, da ich mich unzureichend aufgeklärt fühle und ich mit meiner Skepsis der Art der Pflegedurchführung alleine fühle.
Lieben Dank im vorraus fürs Mitdenken
