Nachtwachenbesetzung im Akutkrankenhaus

Engelchen1105

Newbie
Registriert
15.11.2007
Beiträge
1
Ort
Mühlacker
Beruf
Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
HNO
Funktion
Stationsleitung
Ich arbeite auf einer HNO-Station mit 40 Betten. Wir arbeiten nachts alleine, haben im Durchschnitt ca. 8-10 Frischoperierte jede Nacht und müssen Notfallzugänge aufnehmen. Ist das rechtens? Oder wo finde ich Informationen dazu wann mehr als 1 Nachtwache notwendig ist?
 
Es gibt bis dato keine gesetzlichen Vorgaben zum Verhältnis Pflegekraft/ Patient im Nachtdienst. Die Empfehlung aus früheren Jahren: 1:28 wird in Zeiten des Personalmangels längst unterlaufen.

Dem Mitarbeiter bleibt lediglich eine Remonstrationsanzeige - früher auch Überlastungsanzeige genannt. Diese Anzeige sollte detailierte Aussagen zu den Aufgaben und Risisken im Dienst enthalten und welche Maßnahmen ergriffen wurden um Schaden zu begrenzen. Der AG ist dann in der Pflicht falls es zu einem Zwischenfall kommt- er wurde über die Zustände informiert.

Die Hoffnung mit einer Remonstartionsanzeige zu mehr Personal zu kommen sollte man gleich in den Bereich der Sagen und Mythen verbannen- es ist kein Geld da und demzufolge keine Möglichkeit kurzfristig mehr Personal einzustellen. Bei Kleist heißt es dazu: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Elisabeth
 
Hi,

und wenn es auch Vorgabe gäbe, es gibt ja auch Unterschiede, ob man 28 aufwendige oder 28 "pflegeleichte" Pat. hat... also ich mein von Grund auf nicht nur zeitweise...
 
40 Patienten ist bei uns die Grenze für eine Nachtwache. Allerdings nur, wenn die Nachtwache das auch anmeldet.
Es hängt aber wirklich immer von den Patienten, die man grad so hat, ab.
Und nicht zuletzt von den Routinearbeiten.
Die haben meiner Meinung nach bei alleine zu betreuenden 40 Patienten im Nachtdienst überhaupt nichts zu suchen.

Grüße
Michl
 
Jede Krankenpflegekraft kann im Nachtdienst zu jedem Zeitpunkt die Notbremse ziehen.
Mass der Dinge ist die zu leistende Arbeit, die sich primär aus schriftlich niedergelegten ärztlichen Anweisungen ergibt, die von Pflegenden auszuführen sind.
Wenn die Gefahr besteht, dass die leistenden ärztlichen Anordnungen zeitlich nicht geschafft werden können, dann muss die Krankenpflegekraft den diensthabenden Arzt informieren.
Dieser kann z.B. entscheiden, ob bestimmte Anordnungen nicht mehr, in größeren Zeitabständen etc. durchgeführt werden, ein Patient verlegt wird usw.
Sollte die Pflegekraft sich danach immer noch nicht in der Lage sehen, die Patienten entsprechend zu versorgen, kann sie den Druck dadurch erhöhen, in dem sie dem Arzt ggf. darauf hinweist, dass sie z.B. in einer Patientenakte die Verantwortung für die pflegerische Versorgung ablehnt.
Vorher ist jedoch genau zu prüfen, welche Tätigkeiten evtl. nicht durchgeführt werden könnten, ohne dass Patienten Schaden nehmen.