Jede Krankenpflegekraft kann im Nachtdienst zu jedem Zeitpunkt die Notbremse ziehen.
Mass der Dinge ist die zu leistende Arbeit, die sich primär aus schriftlich niedergelegten ärztlichen Anweisungen ergibt, die von Pflegenden auszuführen sind.
Wenn die Gefahr besteht, dass die leistenden ärztlichen Anordnungen zeitlich nicht geschafft werden können, dann muss die Krankenpflegekraft den diensthabenden Arzt informieren.
Dieser kann z.B. entscheiden, ob bestimmte Anordnungen nicht mehr, in größeren Zeitabständen etc. durchgeführt werden, ein Patient verlegt wird usw.
Sollte die Pflegekraft sich danach immer noch nicht in der Lage sehen, die Patienten entsprechend zu versorgen, kann sie den Druck dadurch erhöhen, in dem sie dem Arzt ggf. darauf hinweist, dass sie z.B. in einer Patientenakte die Verantwortung für die pflegerische Versorgung ablehnt.
Vorher ist jedoch genau zu prüfen, welche Tätigkeiten evtl. nicht durchgeführt werden könnten, ohne dass Patienten Schaden nehmen.