Mutterschutzgesetz

isidora

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17.10.2005
Beiträge
1
Hallo,kann mir jemand sagen,was passiert,wenn man eigentlich nur Nachtwache macht und dann schwanger wird?Muss man dann in den Tagdienst ?Und was ist ,wenn das aus familiären Gründen nicht möglich ist?Schon mal Danke für die Hilfe!!!
 
Hallo isidora,

das Mutterschutzgesetz besagt, dass Nachtdienste (ab 20.00 bis 6.00 Uhr) für Schwangere verboten ist.
Schließlich hat das ja Gründe, nicht umsonst ist dies im MuSchuG verankert.

Dein Vorgesetzter hat, meines Wissens, das Recht und sogar die Pflicht, Dich im Tagdienst einzuplanen.
Deine private, familiäre Organisationsproblematik wird dabei nicht berücksichtigt.

Du kannst Deine Schwangerschaft höchstens für Dich behalten, was natürlich nur begrenzte Zeit möglich ist.

LG
Trisha
 
Hallo,
wie ist es wenn du einen Vertrag als Dauernachtwache hast?

Soweit ich von früher her noch informiert bin, muss er dich doch dann "Freistellen".

Das ist bei uns der Grund warum es keine Verträge mehr als Dauernachtwache gibt.

CU
Narde
 

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