Hallo isidora,
das Mutterschutzgesetz besagt, dass Nachtdienste (ab 20.00 bis 6.00 Uhr) für Schwangere verboten ist.
Schließlich hat das ja Gründe, nicht umsonst ist dies im MuSchuG verankert.
Dein Vorgesetzter hat, meines Wissens, das Recht und sogar die Pflicht, Dich im Tagdienst einzuplanen.
Deine private, familiäre Organisationsproblematik wird dabei nicht berücksichtigt.
Du kannst Deine Schwangerschaft höchstens für Dich behalten, was natürlich nur begrenzte Zeit möglich ist.
LG
Trisha