Schwangerschaft: §16 Mutterschutzgesetz Freizeit für Untersuchungen

Ute

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1.736
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
Hallo,

ich habe da mal (eine) Frage:

§16 Während der Schwangerschaft werden Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dienstplanrelevant, diese Zeiten werden als Arbeitszeit gerechnet.
Muss die Schwangere nicht dafür sorgen, dass diese Untersuchungstermine auch außerhalb der Dienstzeiten stattfinden? Muss ich diese Untersuchungen immer in der Dienstplangestaltung berücksichtigen? Ich verstehe das nicht, ich muss meinen Zahnarztvorsorgetermin doch auch außerhalb meines Dienstes planen, es sei denn es ist ein Notfall! Und ich denke doch, diese Schwangerschaftsuntersuchungen sind geplant und die Zeiten dafür sind vorgeschrieben?
:gruebel:
 
Hallo Ute!

Der § 16 des Mutterschutzgesetzes lautet folgendermassen:

§ 16​
Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.​



"...hat freizustellen...." ist eine eindeutige klare Aussage dazu, wobei es sicher nur dann relevant wird, wenn ein Termin in der geplanten Arbeitszeit notwendig wird. Ein kurzfrististiges "Dienst-Umplanen" wird aus meiner Sicht danach illegal.​





Dementsprechende Leistungen sind nach SGB I § 21:​
3. bei Schwangerschaft und Mutterschaft ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Betriebshilfe für Landwirte, Mutterschaftsgeld,

Summa summarum: Tatsächlich gibt das Mutterschutzgesetz der werdenden Mutter besondere Rechte, letztlich zugunsten der Gesundheit des werdenden Lebens, was sich noch nicht ausreichend selbst wehren kann.
 
Freistellung für Untersuchungstermine in der Schwangerschaft

Wenn ich z.B von 8-17 arbeiten müsste und einen FÄ Termin, wegen Ultraschall usw, sagen wir um 10 Uhr hätte. Wie sieht dann die Freistellung aus. Ich brauche ja von meinem Arbeitsplatz bis zur FÄ fast ne Stunde und zurück auch und wie lange die Untersuchung mit Watrezeit immer dauert weiß ich ja auch nicht. Also wäre ja quatsch für ne stunde arbeiten zu gehen und später gehetzt wieder hin um noch zwei Stunden zu machen.
Oder bekomme ich den Tag ganz frei? Wird das als Urlaub angerechnet??:gruebel:
Bisher hatte ich immer Glück und durch Wochendarbeitet hatte ich frei für die Untersuchungen. Aber ich kann den Dienstplan nicht beeinflussen.
Danke ;)

Zalenlaya
 
Bin jetzt 18+1, also fast halbzeit. Und so wie ich den § verstehe bekomm ich einen gesamten Tag frei, oder seh ich das doch falsch??
 
zalenlaya schrieb:
Und so wie ich den § verstehe bekomm ich einen gesamten Tag frei, oder seh ich das doch falsch??
So, hab die Beiträge mal zusammengepackt!

Du bekommst die bezahlte Freistellung nur für die zum Arztbesuch notwendige Zeit!
Vorher oder nachher Shoppen ist dein Vergnügen!
 
Und wie habe ich den § 16 zu verstehen, wenn ich Gleitzeitbeschäftigt bin? Somit kann ich mir meine Arbeitszeit ja selbst einteilen und kriege dann automatisch Minusstunden, wenn ich später auf die Arbeit komme.
 
Sorfern dein Arztbesuch in die Kernzeit fällt (Terminvorgaben?), kannst du die Freistellung nach § 16 verlangen.
 
Sorfern dein Arztbesuch in die Kernzeit fällt (Terminvorgaben?), kannst du die Freistellung nach § 16 verlangen.



ich habe keine Kernzeit und aus der Personalabteilung habe ich folgedes Schreiben bekommen: ...Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Zeiten für durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen im Zuge der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der geltenden Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit nicht als Arbeiszeit gelten. ...

in der Betreibsvereinbarung habe ich keinen passenden Punkt gefunden. Das normale Arztbesuche zb. Zahnarzt nicht zur Arbeitszeit zählen ist klar.

Aber ich dachte hier gibt es ein Sonderrecht?!
 
Eine Antwort auf Deine Frage findest Du wahrscheinlich in der erwähnten Betriebsvereinbarung, die hier keiner von uns kennt, die aber vielleicht die Möglichkeit bietet, den § 16 elegant zu umschiffen.
 
KEINE (!!!) Betriebsvereinbarung kann eine bundesgesetzliche Bestimmung ausser Kraft setzen!
 
Hallo
Irgendwie finde ich diese Diskussion überflüssig.
Was hindert eine Schwangere daran einen Vorsorgetermin in ihre Freizeit zu legen. Schließlich ist Schwangerschaft keine Krankheit.Wer im Schichtdienst arbeitet hat doch fast immer die Möglichkeit seinen Arzttermin in die Freizeit zu legen. Was anderes ist es wenn ich zu den selben Zeiten arbeiten muss wie mein Gyn offen hat, und für solche Fälle ist es dann selbstverständlich daß eine Vorsorgeuntersuchung Arbeitszeit ist.
Das Mutterschutzgesetz schützt Mutter und Kind, was auch sehr wichtig und zwingend notwendig ist. Absichtlich die Vorsorgeuntersuchungen in die Arbeitszeit zu legen hat nichts mit Schutz zu tun.
Alesig
 

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