MUSS ich mir meine Überstunden ausbezahlen lassen?

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Mila

Gast
Hallo,

In Diskussionen hab ich oft den Eindruck, daß der AG entscheidet ob er ausbezahlt oder Freizeit anbietet. Ist das wirklich so? Ich laß mir seit langer Zeit jeden Monat Stunden ausbezahlen. Das war ganz klar als Maßnahme zum abbauen definiert. Nun, ich hab immer noch viele Stunden. Jetzt geht das gezacker wieder los, daß ich mehr arbeiten soll und einspringen, auch das böse Wort Arbeitsverweigerung ist gefallen. Gleichzeitig werden mir die Stunden jeden Monat vorgehalten, grad so als ob ich undankbar sei. Als erste Tat möchte ich nun die Auszahlerei stoppen. Versuchen werde ich das auf alle Fälle, möchte aber wissen ob ich Anspruch darauf habe oder ob ich nun bis zur Rente jeden Monat zusätzlich eine Auszahlung bekomme.
Kurz zur Erklärung: Ich bin Teilzeitkraft und will nicht mehr arbeiten und habe keine Interesse an den zusätzlichen, recht hoch versteuerten Kröten.

Ich war seit Jahren nicht mehr hier im Forum, antwortet Ihr mir trotzdem? Vorgestellt hatt ich mich schon mal, doch das werde ich die Tage noch mal tun.
Lg Mila
 
Hallo,

bring erstmal in Erfahrung ob es zu dem Thema eine Betriebsvereinbarung gibt und wie das darin geregelt ist. Normal ist über die tarifliche Arbeitszeit hinaus von Dir keine Mehrleistung einzufordern. Auszahlungen gibt es nur auf Antrag des Arbeitnehmers, ansonstan steht Dir frei zu.
Also erstmal den BR fragen


Matras
 
Betriebsvereibarungen gibt es keine. Den BR kannst Du in der Pfeife rauchen:cry1:
Wir sind ein größerer Laden mit einem kleinen Pflegedienst dabei. Um die Pflege kümmert sich niemand. Was ich schon beim BR war...
Vor ein paar Jahren hab ich mal gemeutert wegen einem Dienstplan mit ca 50 Überstunden (als Teilzeitkraft nur Mehrarbeit). Ich wurde dann schriftlich verdonnert so wie im Plan zu arbeiten. Ich bin heulend zum BR. Die rieten mir mich krank zu melden... Dabei hätten die doch was machen können, weil sie den Plan gar nicht genehmigt hatten.
Ich werde kündigen. Leider ist meine Kündigungszeit mörderlang und ich will mir die restl. Überstunden aufheben zum abfeiern am Ende.
Zur Erklärung vielleicht: alle Schwestern piensen rum, weil die Arbeitsbedingungen recht übel sind und wir alle viel mehr arbeiten müssen . Abfeiern gibt es eigentlich nicht. Der Betriebsrat kann halt auch nur aktiv werden wenn die Leute zu ihren Beschwerden stehen. Das macht keine außer mir und ich mag nun nicht mehr.

Lg Mila
 
Hallo Mlia,

wenn es ein grösserer Laden ist und auch ein Betiebsrat exisitiert, gibt es auch einen Tarifvertrag oder Vertragsrichtlinien.
Da ist mit Sicherheit auch geregelt, inwieweit Teilzeitkräfte zur Merharbeit herngezogen werden können und wie mit Überstunden umzugehen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dir gegen deinen Wunsch Überstunden ausbezahlen darf.
Also noch einmal zum Betriebsrat und die entsprechenden Informationen verlangen, auch wenn man ihn in der Pfeife rauchen kann. Manchmal gibt es auch nur ein oder zwei Leute, die einem kompetent antworten können. Also durchfragen.

Grüsse
 
Ich werde kündigen. Leider ist meine Kündigungszeit mörderlang und ich will mir die restl. Überstunden aufheben zum abfeiern am Ende.

Das hat jetzt mit Auszahlen, Betriebsvereinbarungen usw. nichts zu tun, aber: Ein Recht, Überstunden oder Mehrstunden "aufzuheben" und zum gewünschten Zeitpunkt abzufeiern, gibt es nicht. Nirgends.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist müssen Deine restlichen Mehrstunden entweder genommen oder ausbezahlt werden. Aber wann Du sie nimmst, darfst nicht in erster Linie Du bestimmen. Dies ist Sache der Leitung, die das ja mit dem übrigen Dienstplan in irgendeiner Form in Einklang bringen muss. Du kannst wahrscheinlich Wünsche äußern, aber Rechte auf eine bestimmten Zeitpunkt für Mehrstundenfrei hast Du nicht.
 
Das hat jetzt mit Auszahlen, Betriebsvereinbarungen usw. nichts zu tun, aber: Ein Recht, Überstunden oder Mehrstunden "aufzuheben" und zum gewünschten Zeitpunkt abzufeiern, gibt es nicht. Nirgends.

Hallo,

da hast du sicherlich recht, aber:

woher kommt überhaupt die angebliche Pflicht, Überstunden machen zu müssen??
Dieses Recht hat der Arbeitgeber eigentlich nur in "nachweisbaren Notfällen", also in 98% aller Fälle überhaupt nicht!!!
Wie man in diesem Fall sieht, möchte eine Kollegin nur ihre vertraglich vereinbarte Stundenzahl leisten und nicht mehr. Das ist ihr gutes Recht!!!
Mehrarbeitsstunden/Überstunden können nur in gegenseitiger Absprache oder mit einer bestehenden Betriebsvereinbarung (die auch den Ausgleich regelt) vereinbart werden, alles andere ist eindeutiger Vertragsbruch des Arbeitgebers!

Gruß

medsonet.1

P.S. und eurem Betriebsrat solltet ihr mal wirklich in den "Hintern" treten!
Überstunden und Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig!
 
Betriebsvereibarungen gibt es keine. Den BR kannst Du in der Pfeife rauchen:cry1:

Warum läßt du dich dann nicht mal zur Wahl stellen und änderst das?

Vor ein paar Jahren hab ich mal gemeutert wegen einem Dienstplan mit ca 50 Überstunden (als Teilzeitkraft nur Mehrarbeit).

Ein Hobby vieler Arbeitgeber. Hilft nur ein eindeutiges Nein! Geplanter Mehrarbeit grundsätzlich widersprechen. Soll der AG mehr Personal einstellen!

Ich werde kündigen. Leider ist meine Kündigungszeit mörderlang

Warum Mörderlang? Steht das im AV? Und wenn der BR schon das mit dem Krankmachen vorschlägt und du eh kündigen willst.....

Böse wäre es ja, wenn du die AUs anbringst, kündigst, zu Hause bleibst und dir deine Überstunden auch noch ausbezahlen läßt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

wenn es ein grösserer Laden ist und auch ein Betiebsrat exisitiert, gibt es auch einen Tarifvertrag oder Vertragsrichtlinien.

Was hat den bitte die Größe des Ladens oder das existieren eines BRs mit der Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag zu tuen?
 
Mehrarbeitsstunden/Überstunden können nur in gegenseitiger Absprache oder mit einer bestehenden Betriebsvereinbarung (die auch den Ausgleich regelt) vereinbart werden, alles andere ist eindeutiger Vertragsbruch des Arbeitgebers!
!
Langzeitkonten, Ampelkonten, Jahreskonten?? Gerade Ampelkonten sind doch heutzutage die Regeln, durch Betreibvereinbarungen wasserdicht definiert.

Überhaupt ist ein dringendes, dienstliche Bedürfnis, die Aufrechterhaltung der Minimalbesetzung zur Patientenversorgung.
Von "nachweisbaren Notfällen" steht nichts in meinem Tarifvertrag!
Das unterliegt damit dem Direktionsrecht.



[OT]Langsam wirst du mir echt seltsam...


Edit: hab grade nochmal gegeuckt, gibt hier nen BR, keine MAV, vond aher etwas gestrichen.
 
Natürlich muß der Betrieb weiterlaufen. Muß er wirklich? aber auf meinem Rücken? Ich mach seit zehn Jahren jeden Monat Überstunden.
Unser Chef vertraut darauf, daß sich immer jemand findet. Das sagt er auch so, wenn keine KS daneben steht. Es gibt Zeitarbeiter, und wenn Chef ne große Anzeige, oder zwei schaltet dann erfahren die Leute auch, daß dort Arbeit angeboten wird. Doch Anzeigen kosten Geld und es wird gespart.
Ich galube nicht, daß unter solchen Bedingungen jemand verpflichtet werden kann mehr zu arbeiten.

Nun das andere, bei und ist es üblich daß Leute die gehen vorher ihre Stunden abbauen. Geht gut, weil die die übrig bleiben das auffangen:eek1: Deshalb will ich die Stunden nun aufheben. Die Idee mit den AUs hatte ich auch,würde dem Chef auch recht geschehen. Ist aber so gar nicht meine Art.

Ich hab eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Quartalsende:motzen::wut::evil1::cry::cry::cry: Frag nun noch mal ganz genau nach, ob das auch so lang ist wenn ich kündigen will. Das Problem ist halt, daß ich erst kündigen muß und mir dann was suchen kann :motzen:

In den Hintern tret ich niemand mehr, ich kämpf auch nicht mehr für irgendwas ich will nur noch aus der Nummer raus.
Lg Mila
 
Ich hab eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Quartalsende:motzen::wut::evil1::cry::cry::cry: Frag nun noch mal ganz genau nach, ob das auch so lang ist wenn ich kündigen will.
Lg Mila

Hallo,

um deine Frage zu beantworten, brauchen wir noch Informationen:

unter welchen Tarifvertrag fällst du?
Falls ihr tariflos seit, was steht genau in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung? Wie lange bist du jetzt im Unternehmen?

Gruß

medsonet.1
 
Von "nachweisbaren Notfällen" steht nichts in meinem Tarifvertrag!
Das unterliegt damit dem Direktionsrecht.

Hallo,

das braucht es auch nicht, denn Gesetze stehen über einem Tarifvertrag. Hier greift das allgemeine Vertragsrecht nach BGB, wo ich im Rahmen meines Arbeitsvertrages meine Arbeitsleistung in Form einer festgelegten Stundenzahl fest vereinbart habe. Was dann ein "Notfall" ist, dafür gibt es dann umfangreiche Rechtsprechung.
Sicherlich gehört die Minimalbesetzung zur Patientenversorgung dazu, wenn sie "einmalig und kurzfristig" auftritt, sollte sie allerdings regelmäßig oder bewusst vom Arbeitgeber gesteuert werden, dann ist es mit Sicherheit kein "nachweisbarer Notfall" mehr.

Gruß

medsonet.1
 
unter welchen Tarifvertrag fällst du?
Ich weiß nicht wer hier mitliest, das mag ich grad nicht schreiben.
Ich habe eben nochmal bei der Gewerkschaft angerufen und nachgefragt, fünf Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende. Damit muß ich wohl leben. Wenn ich nicht schnell mache, bin ich bei 6 Monaten.
Und nun kriegt Chef einen Brief, daß ich mir keine weiteren Überstunden auszahlen lasse. Und dann fang ich mal an die Kündigung zu formulieren :-)
Lg Mila
 
Sicherlich gehört die Minimalbesetzung zur Patientenversorgung dazu, wenn sie "einmalig und kurzfristig" auftritt, sollte sie allerdings regelmäßig oder bewusst vom Arbeitgeber gesteuert werden, dann ist es mit Sicherheit kein "nachweisbarer Notfall" mehr.
Im BGB steht tatsächlich "nachweißbarer Notfall", wie du jetzt schon 2 mal geschrieben hast?
hats du nen Link? Kann ich auf die Schnelle nicht finden...

Bewusst vom AG gesteuert ist das sicher nicht, das wäre auch schnell aufzeigbar.

Edit: Achja, ich hab ebenfalls keinen Nerv irgendwelche Gesetzestexte rauszukramen um deine Aussage zu widerlegen, aber es wird nirgendwo stehen, dass ein Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl enthalten muss, die nicht variieren darf. Damit wären jegliche tarifverträge gesetzeswidrig!!
 
Zitat ARbeitszeitgesetz:

§ 14
Außergewöhnliche Fälle (1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
Das leitet sich aus dem Begriff des billigen Ermessens im BGB ab. Im BGB kommt glaube ich der Begriff Notfall in diesem Zusammenhang nicht vor.

Die Interpretation ist aber eindeutig. Mit Personalausfällen muss ein AG immer rechnen und geeignete Massnahmen treffen. Notfälle, wie gerne vorgeschoben, sind das in 99% der Fälle wohl nicht.
 
Im BGB steht tatsächlich "nachweißbarer Notfall", wie du jetzt schon 2 mal geschrieben hast?
hats du nen Link? Kann ich auf die Schnelle nicht finden...

Bewusst vom AG gesteuert ist das sicher nicht, das wäre auch schnell aufzeigbar.

Edit: Achja, ich hab ebenfalls keinen Nerv irgendwelche Gesetzestexte rauszukramen um deine Aussage zu widerlegen, aber es wird nirgendwo stehen, dass ein Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl enthalten muss, die nicht variieren darf. Damit wären jegliche tarifverträge gesetzeswidrig!!

Hallo,

1.) ich habe lediglich erwähnt, das die "Grundlage" für das Thema "Notfall" aus dem BGB abgeleitet wird, nicht, daß es dort wörtlich steht. Thorstein hat netterweise weitere Gesetzesgrundlagen erwähnt. Gehe doch auch mal in andere Beiträge (z.B. Dienstanweisung Dienst trotz frei erlaubt), dort findest du auch deine gewünschten Links zu diesem Thema.

2.) Tarifverträge regeln lediglich die Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Bei einer Teilzeitbeschäftigung, oder falls kein Tarifvertrag vorliegt, muß zwingend die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sofern nur ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht, ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, dir die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich mitzuteilen!

Suche mal im Internet unter dem Begriff "Nachweisgesetz", dann wirst du (hoffentlich) einsehen, daß du meine Aussagen nicht widerlegen kannst.

Gruß

medsonet.1
 
Ups, ich muss mich zurücknehmen, das sie Teilzeit ist habe ich komplett überlesen.
Wollte dir grad schon antworten dass es hier nicht um Teilzeit geht, hab aber nochmal den Anfang gelesen...

Teilzeit-MA haben tatsächlich Recht auf den individuell besprochenen Arbeitsumfang, das weiß ich...


Nichts für ungut, viel Lärm um nichts ;)
 

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