Medikamentenmanagement

Jwolle83

Newbie
Registriert
23.06.2015
Beiträge
1
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Funktion
Pflegedienstleistung
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich würde mir gerne Anregungen holen, wie bei Euch im ambulanten Pflegedienst die Medikamente bestellt, gestellt und verabreicht werden.

Problem was ich aktuell habe, für 90 Pflegekunden übernehmen wir die Medikamentengabe. Es ist ein täglicher Kampf des Bestellens bei den Ärzten, dem Bescheid geben der Apotheke zum Rezept abholen, und dem Liefern, sowie Stellen der Medikamente.

Vielen Dank und liebe Grüße
Jan
 
Bei uns werden die Medikamente vom Patienten bzw. Angehörigen geholt, diese kümmern sich auch um Rezept usw. Geht dies nicht übernimmt das der Pflegedienst. Medikamenterichten machen wir einmal pro Woche beim Patienten. Medikamentengabe dementsprechend auch. ;)
 
Wie wäre es mit einem Kooperationsvertrag mit den Apotheken? Ihr schickt denen jede Woche (oder bei Änderungen) die Medikamentenlisten und die bestellen die Rezepte selber beim Arzt und liefern die Medikamente in regelmäßigen Abständen. Noch besser wäre, wenn sie die Medikamente blistern können. Dann können sie wöchentlich liefern.
 
Wir arbeiten eng und gut mit der Apotheke zusammen.

Das Blistern hat sich nicht bewährt. Wir (Durchführungsveranwortung) können schlecht prüfen, ob der Inhalt des einzelnen Beutelchens auch echt ist (zudem schlecht auf Änderungen zu reagieren).

Wir arbeiten telefonisch.
Rezeptanforderung beim Arzt, Information unserer Apotheke: Wo für wen bestellt - ggf. was.
Lieferung zu unserer Station (Apotheke holt sich die Rezepte selber).
Voraussetzung ist ein gut organisiertes "Apothekenbuch" :
  • Wann / für wen / was / wo bestellt
  • Wann / welche Apotheke informiert
  • Wann / Was / vollständig angekommen

Das funktioniert ganz prima - solange man einen "Medikamentenbeauftragten" hat.
Wenn jeder im Buch herummalt oder "rumtelefoniert", endet das unweigerlich im Chaos.
 
Warum müssen zwingend für alle die Medikamente besorgt werden?
Als ich noch in der ambulanten arbeitete haben wir das nur für die übernommen, die niemanden zum besorgen hatten.
 
Als ich in der ambulanten Pflege war, war es easy. Rezept in die Apotheke gefaxt, bei Lieferung das Orginal übergeben. Manchmal hat die Arztpraxis gefaxt oder in der Apotheke unten direkt abgegeben.
 
Bei mir damals im ambulanten Dienst hat man es entweder rechtzeitig den Angehörigen weitergegeben oder selbst besorgt. Aber die Zeit wurde dem Patienten dann gesondert in Rechnung gestellt.
 
Wir schicken zweimal die Woche Faxe mit allen benötigten Medikamenten an die Ärzte. Die Ärzte faxen die Rezepte an die Apotheke. Unsere Hauswirtschaftskraft holt die Medikamente ab.
 
...
Das Blistern hat sich nicht bewährt. Wir (Durchführungsveranwortung) können schlecht prüfen, ob der Inhalt des einzelnen Beutelchens auch echt ist. ...
Pflege sollte sofort darauf bestehen, dass ein Apotheker nur noch unter Aufsicht einer Pflegefachkraft arbeiten darf. Am besten man dehnt das gleich auf alle weiteren Berufe im Gesundheitswesen aus. *ironieoff*

Wir sollten uns mal angewöhnen, dass man Verantwortung auch abgeben darf und muss. Und es lauert nicht an jeder Ecke die wandelnde Inkompetenz.

Elisabeth
 
Genau, ist ja auch total egal wenn die Apotheke einen Fehler gemacht hat, was natürlich niemals passiert, und die Pflegekraft daraufhin ein falsches Medikament verabreicht. Da die Pflegekraft ja nicht die Durchführungsverantwortung trägt ist es ja egal wenn sowas dann passiert. *ironieoff*

Deiner Meinung nach scheint es ja nur bei der Pflege jede Menge dressierte, nicht zum selber denken fähige, inkompentente Menschen zu geben. Das zumindest implizieren viele deiner Beiträge. Ernsthaft, manchmal frage ich mich warum du überhaupt (noch) in der Pflege arbeitest.
 
Da würde mich mal eine Untersuchung interessieren, wer eine höhere Fehlerquote liefert. Die Pflegekraft, die mehr oder weniger "zwischen Tür und Angel" die Medikamente stellt oder die Apotheke. Seltsamerweise hat die Apotheke ziemliche Auflagen für das "Blistern" bekommen.
Muss in einem eigenen Raum von eigener Kraft gestellt werden, weitere Kraft muss mit kontrollieren.

*ironie on*: wer garantiert mir eigentlich, dass die vom Hersteller gelieferten Tabletten wirklich den Wirkstoff enthalten, der auf der Packung steht? *ironie off*
 
Ich will darauf hinweisen, dass es durchaus Medikamente gibt, die identisch ausschauen. Klassisches Beispiel ist hier Nitrofurantoin und Omeprazol, je nachdem von welcher Firma das Präparat ist. Und so wird es bestimmt noch andere Beispiele geben. Gerade bei Kapseln wird nicht für jede Kapsel ein einzigartige Hülle designt, sondern es werden Hüllen genommen die bei anderen Kapseln auch verwendet werden.

Solange ich als diejenige die die Medikamente an den Patienten ausgibt und nicht gestellt hat, zur Verantwortung gezogen werde, würde ich sicher keine Medikamente ausgeben, die ich nicht 100% einwandfrei identifizieren könnte. 100% identifizieren kann man nicht in Anbetracht der Tatsache, dass völlig verschiedene Medikamente durchaus gleich aussehen können.

Das hat überhaupt nichts mit Kompetenz, Nichtkompetenz, etc. zu tun, sondern ist einfach so.
 
Da würde mich mal eine Untersuchung interessieren, wer eine höhere Fehlerquote liefert. Die Pflegekraft, die mehr oder weniger "zwischen Tür und Angel" die Medikamente stellt oder die Apotheke. Seltsamerweise hat die Apotheke ziemliche Auflagen für das "Blistern" bekommen. Muss in einem eigenen Raum von eigener Kraft gestellt werden, weitere Kraft muss mit kontrollieren.
Bei uns in der Stadt gibt es eine Apotheke, die Medikamente für Altenpflegeheime oder auch Privatpersonen richtet und verblistert. Gerichtet wird durch eine computergesteuerte Maschine, kontrolliert durch ein Computerprogramm und eine Apothekerin. Die Medikamentenbezeichnung und Dosis steht nochmal auf jedem Blistertütchen drauf. Ich halte das System genau wie narde für weniger fehleranfällig als das Richten im Krankenhaus, wo nicht selten die Kontrolle wegfällt.

Ist eine gute Variante für Patienten, deren Medikamente sich mittelfristig nicht ändern. Ein Patient, der z.B. zur Schmerzeinstellung zu uns kommt, wo wir also fast täglich die Dosis anpassen oder den Wirkstoff ändern müssen, wäre da weniger geeignet.
 
Ich halte das System genau wie narde für weniger fehleranfällig als das Richten im Krankenhaus, wo nicht selten die Kontrolle wegfällt.
Hier geht es um die ambulante Pflege. Da ist doch einiges anders als in stationären Einrichtungen.

Wie wunderbar das in Krankenhäusern klappt, habe ich selbst erlebt bei einem stationären Aufenthalt wo ich mehrfach die Medikamente zurückgegeben habe mit Bitte um korrektes Stellen.
 
Und das Stellen war dort Aufgabe der Apotheke?
 
Ja war es. Das Problem ist ja nicht nur das eigentliche Stellen durch die Apotheke. Änderungen im Mediplan müssen schnell einfließen und das war offensichtlich nicht der Fall. Man hat mir einfach die von der Apotheke gestellten Medikamente hingestellt obwohl es Änderungen im Mediplan gab.

Letztendlich ist es für den Patienten egal, wo genau der Fehler passiert. Bei ihm kommen falsche Medikamente an. Das Fehler in Form von falsch einsortierten Medikamenten über die Apotheke passieren, halte ich auch für eher selten. Aber das alleine ist ja nicht alles. Entscheidend ist, dass der Patient der Leidtragende ist, wenn es irgendwo am Gesamtsystem hakt.
 
Ja war es. Das Problem ist ja nicht nur das eigentliche Stellen durch die Apotheke. Änderungen im Mediplan müssen schnell einfließen und das war offensichtlich nicht der Fall. Man hat mir einfach die von der Apotheke gestellten Medikamente hingestellt obwohl es Änderungen im Mediplan gab.
Deshalb halte ich dieses System ja auch dann, wenn Medikamentenänderungen häufiger vorkommen, für wenig sinnvoll. Wenn Medikamente z.B. wochenweise gerichtet werden, kann die Apotheke nicht schnell genug auf Medikamentenänderungen reagieren. Das ist kein Fehler der Apotheke, denn zurzeit des Richtens galt ja noch die ursprüngliche Anordnung.

Insofern wird die Pflegekraft nicht für Fehler anderer zur Rechenschaft gezogen - denn die gab's in diesem Fall nicht - sondern für ihren eigenen. Sie hätte die Medikamentenänderung bemerken und die gerichteten Tabletten entsprechend abändern müssen. Wenn der ambulante Pflegedienst die Medikamente wochenweise richtet, ist das genauso.
 
Ist doch schon mal amüsant. Der Fehler der Pflegekraft wird als lässliche Sünde gesehen, der der PTA nicht. Dann die Aussage zur Kontrolle... witzig, wie da einige feststellen, dass das anhand der Tablette ja gar nicht möglich ist, weil die sich zu sehr ähneln. Und trotzdem ist es tagtäglich so üblich- wenn man überhaupt kontrolliert.

Und zu Medikamentenänderungen... man darf wohl davon ausgehen, dass es in der Häuslichkeit weniger oft zu Änderungen kommt. Und man darf wohl auch davon ausgehen, dass die Apotheke dann neue Blister liefert und die alten zurück nimmt zur Entsorgung.

Von daher- nachfragen bei der Apotheke... dürfte mehr Zeit für die Kunden bei rum kommen. Und das wollen wir ja immer. Oder nicht?

Elisabeth

PS: @-Claudia-- wie kontrolliert Fachkraft eigentlich die Richtigkeit der Medikamente- egal, wer gestellt hat? Anhand der Tablettenzahl? Anhand der Tablettenformen? Wie schafft er das, wenn Generika wechseln?
 
Das umfassendste was ich dazu gefunden habe, kennt jemand? Da ist sämtliches für und wider drin, beleuchtet das Thema - ganz gut, rechtliche Aspekte - finden sich auch. Iss nich so lang... :roll:
http://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Aspekte-zur-Verblisterung_2011.pdf

Ist schon 4 Jahre alt, inzwischen.

Auffällig ist aber schon auch, dass die Hersteller darauf reagiert haben, die Verpackungen immer mehr dahingehend abändern, dass jede Tablette alle wichtigen Angaben hinten drauf hat. Was für die Bevorratung ein nicht geringes Problem darstellt, wenn die Schachtel bei gleichem Inhalt nun doppelt bis dreimal so groß ist wie vorher. Anderes Thema.

Bsp. sind Corvaton retard von sanofi aventis, Carbimazol von Henning. Pantozol von actavis.
Wenn nu eine Apotheke (...) richtet, was ich nicht habe - werden die Tabletten dann alle entblistert geschickt, oder verbleibt jedes in seiner Umverpackung?
 
Nur wenn offensichtliche Fehler der Blister bei der Medikamentengabe ignoriert werden, kann die Pflegekraft haftbar gemacht werden. Beispielsweise, wenn der Blister augenscheinlich mehr/weniger Medikamente als üblich enthält, ist das Pflegepersonal in der Nachforschungspflicht.
http://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Aspekte-zur-Verblisterung_2011.pdf
Da würde ich mal kess behaupten, dass die Pflegekraft hier mehr geschützt ist vor Fehlern. Sie MUSS hinschauen und darf sich nicht auf die Kollegin aus dem Nachtdienst o.ä. verlassen- so wie es landläufig Usus ist.

Elisabeth