Leistungerfolgsbewertung zum Thema Fixierung/Freiheitsberaubung

Moya85

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Fellbach
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Azubi
Hi,
ich bin Azubine im 1. Lehrjahr und schreibe am nächsten Freitag eine Leistungerfolgsbewertung. Unter anderem geht es um das Thema Freiheitsberaubung und Fixierung im Krankenhaus. Wir haben absolut keine Aufschriebe, sondern haben immer konkrete Fälle besprochen. Oft sind wir dabei so vom Thema abgewichen, dass wir im Endeffekt keine Richtige antworten bekommen haben. So doof es sich anhört, dass haben wir selbst erst immer zu spät gemerkt und jetzt haben wir den Dozenten nicht mehr vor der Klausur. Also jetzt zu meiner Frage: Kann mit jemand kurz und knackig erzählen wir ich Patienten fixieren darf, wann, bzw. mit Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht usw. Oder hat jemand einen Link zu ner Internet Seite wo es schön erklärt ist?
Wäre echt super wenn ich ein paar Antworten hätte.
LG
 
Hey,
also bei uns ist es so, dass du bei einer Fixierung/Freiheitsberaubung also auch Bettgitter auf beiden Seiten etc. die länger als 24 Stunden andauert vom Gericht eine "Bescheinigung" brauchst. Wenn es nur kurzfristig ist, dann net, kann jetzt aber auch sein, dass es ein kürzerer Zeitraum ist, bin mir nicht mehr 100 %tig sicher!
LG Saaby
 
Hallo Moya85,

du erwartest jetzt nicht im Ernst, das wir dir hier den Unterrichtsinhalt mehrerer Unterrichtsstunden rezitieren, oder doch??
Wenn ihr nix an Fakten gehört habt, dann besprecht dieses bitte mal mit eurer Lehrgangsleitung oder auch der Schulleitung.
Vielleicht solltet ihr bei den Dozenten mal eine LEB (Leistungserfolgsbewertung) vornehmen...
Darüberhinaus bringt eine Googlesuche mit "Fixierung" dir einen grossen Überblick zum Thema, ebenso findest du bei Benutzung der Suchfunktion oben in der blauen Leiste jede Menge an Beiträgen.

Wenn du dann gezielte Fragen hast, kannst du das gerne tun!
 
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