Kontraktur- Bewegungseinschränkung

Spritze

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11.11.2005
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Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege, Kurzzeitpflege
Hallo,
ich habe folgende Frage:
"Ab wann ist eine Bewegungseinschränkung eine Kontraktur? " Z.B. wenn das Kniegelenk nicht mehr gestreckt werden kann, spricht man dann schon von einer Kontraktur mit Restbeweglichkeit oder ist es erst eine Kontraktur, wenn das Kniegelenk vollkommen versteift ist.
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten
MfG Spritze
 
„Als Kontraktur bezeichnet man die Funktions- und Bewegungseinschränkung von Gelenken, die durch Verkürzung von Muskeln, Sehnen, Bändern und/oder Schrumpfung der Gelenkkapsel und/oder Verwachsungen der Gelenkflächen bedingt ist. Letztendlich kann es zur völligen Gelenkversteifung kommen."

Meiner Meinung nach ist es nicht richtig eine Kontraktur nur als Gelenkversteifung zu bezeichnen,denn bei einer Kontraktur kann eine Restbeweglichkeit erhalten sein; eine völlige Gelenkversteifung stellt die schwerste Form einer Kontraktur dar.
Aus:http://quepnet.fh-bielefeld.de/data/doc/id_219/Q_Sach_Kontrakturenprophylaxe.pdf
 
Danke für die Antwort bzw das Zitat. Diesen Link kannte ich bereits und die Aussage stammt von Maja Cuber.
Mir ging es darum, ist es falsch, wenn ein Patient seine z.B. untere Extremität im Kniegelenk nicht mehr vollständig strecken kann, dieses als Kontraktur zu bezeichnen ? (und natürlich auch auf die Restbeweglichkeit einzugehen) Oder ist es besser bzw richtig, dieses "nur" als Bewegungseinschränkung zu benennen oder kann man schon von einer beginnenden Kontraktur sprechen?
Vielen Dank,
Spritze
 
Kommt das nicht drauf an, warum das Bein nicht mehr gestreckt werden kann? Ist was verkürzt etc. (siehe Zitat oben), ist es eine Kontraktur, bei Schmerzen als Grund wäre es keine Kontraktur, aber beides wäre eine Bewegungseinschränkung, eben aufgrund verschiedener Ursachen. Oder?
 
Ja, so dachte ich bisher auch. Aber bei der MDK Prüfung wurde dies angezweifelt.