Klingelkabel nach Selbstmordversuch

Twitterine

Newbie
Registriert
16.03.2022
Beiträge
12
Hallo

folgende Situation: BewohnerX nach wenige Monaten Selbstmord/Erdrosselungsversuch kommt in eine neue Einrichtung. Mitarbeiter haben Angst da dieses noch zu kurz zurück liegt sagen sich das, das Klingelkabel eine hohe Gefahr eines neun Selbstmordversuches gibt und nehmen dieses weg. Eine Möglichkeit des Klingels wäre an der Wand am Ende des Bettes es ist jedoch nicht gesagt das der Bewohner dieses ohne Probleme erreichen kann.
  1. Ist dies gestattet ? Gibt es belegbare Schriftlich niedergelegte ,,Zitate" Urteile im Netz - könnt ihr mir da helfen ?
  2. Würde diese Maßnahme eine FEM darstellen wenn der Bewohner theoretisch aus dem Bett könnte da kein Bettgitter vorhanden ist ? Müßte in diesem Fall ein Richter+Begutachter diese Maßnahme gestatten ?
 
Der Patient muss eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt bekommen, um jemanden zu verständigen. Wenn der Klingelknopf an der Wand diese Funktion erfüllen kann, reicht das aus; wenn der Patient da vom Bett aus nicht allein dran kommt - lässt sich ja ausprobieren - muss eine andere Lösung her. Da müsstet Ihr schauen, welche technischen Möglichkeiten vorhanden sind. Es gibt Näherungssensoren, Pusteklingeln, tragbare Klingeln mit Drahtlos-Verbindung usw. Ihr solltet schauen, was davon mit Eurer Anlage kompatibel ist.

Provisorisch wäre es vielleicht möglich, dem Bewohner ein Handy zu besorgen (falls er keines hat) und eine Kurzwahlverbindung zum Stationstelefon einzurichten.
 
Im Fall x würde das bedeuten das ihr regelmäßig in kurzen Abständen ins Zimmer sehen müsst.

Wir haben auf intensiv das gleiche Problem. Bei uns liegen gerne versuchte Suizidanten. Und auch nur um einen weitern versuch zu vermeiden. Unsere Klingelanlage funktioniert ausschließlich nur über die Kabelklingel. Und auch diese wurde schon gerne dazu genutzt.

Wir entfernen die Klingel und schauen in gewissen Abständen in das Zimmer. I.d.R. ist das Zimmer direkt vor dem Pflegestützpunkt. So sind die Wege kürzer und alle Kollegen sind daran beteiligt. Da unsere Patienten dann mit über den Zentralen Monitor laufen kann man körperliche Verschlechterung gleich sehen. Für andere Befinden gehen wir ggf. im 15 min. Takt und fragen ob etwas benötigt wird. Generell muß man da aber auch so schon öfter reinsehen. Bettlaken etc. werden da auch gerne genutzt und das will man ja auch nicht erst feststellen wenn der SPO2 im Keller ist. Das Monitoring und das häufige Nachsehen dient dabei nicht ausschließlich einen erneuten Versuch zu vermeiden, sondern ist der Tatsache geschuldet das der Pat. selber keine Hilfe ordern kann.

Auch befinden sich die Pat. auf der Intensiv wegen der Akuten Selbstgefährdung ohne Somatische IntensivIndikation. Also hier besteht noch das selbstgefährdende Verhalten weswegen die Klingel entfernt wird. Die Pat. sind solange bei uns bis ein Platz in einer Einrichtung frei wird. Die Intensiv ist hier nur eine Übergangslösung. Was man von einem Pflegeheim mal garnicht behaupten kann. Ich halte eine akute Selbstgefährdung für ein Pflegeheim für unbeherrschbar.

Sollte man nicht davon ausgehen können das der Pat. nach Entlassung nicht mehr gefährdet ist, sofern er solches nicht wieder erwähnt? Und demnach die Klingel mit Kabel bedenkenlos dagelassen werden kann? Sollte ein erneutes Selbstgefährdendes Verhalten, Äußerungen auftauchen müsste dies doch wieder in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden. Mit Einweisung erstmal in Krankenhaus.

Kann ein misslungener Versuch der seinen Konsequenzen bereits nach sich zog, soweit zur Verantwortung des Pflegepersonal werden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen