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Hallo
folgende Situation: BewohnerX nach wenige Monaten Selbstmord/Erdrosselungsversuch kommt in eine neue Einrichtung. Mitarbeiter haben Angst da dieses noch zu kurz zurück liegt sagen sich das, das Klingelkabel eine hohe Gefahr eines neun Selbstmordversuches gibt und nehmen dieses weg. Eine Möglichkeit des Klingels wäre an der Wand am Ende des Bettes es ist jedoch nicht gesagt das der Bewohner dieses ohne Probleme erreichen kann.
folgende Situation: BewohnerX nach wenige Monaten Selbstmord/Erdrosselungsversuch kommt in eine neue Einrichtung. Mitarbeiter haben Angst da dieses noch zu kurz zurück liegt sagen sich das, das Klingelkabel eine hohe Gefahr eines neun Selbstmordversuches gibt und nehmen dieses weg. Eine Möglichkeit des Klingels wäre an der Wand am Ende des Bettes es ist jedoch nicht gesagt das der Bewohner dieses ohne Probleme erreichen kann.
- Ist dies gestattet ? Gibt es belegbare Schriftlich niedergelegte ,,Zitate" Urteile im Netz - könnt ihr mir da helfen ?
- Würde diese Maßnahme eine FEM darstellen wenn der Bewohner theoretisch aus dem Bett könnte da kein Bettgitter vorhanden ist ? Müßte in diesem Fall ein Richter+Begutachter diese Maßnahme gestatten ?