Leider war zu Beginn der Krankschreibung die Länge des Arbeitsausfalls nicht absehbar, so mußte ich mich zwangsläufig krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber argumentiert:
Ich bekäme ein Festgehalt für meine Anstellung von 50%. Dabei spielen die Stunden, die ich arbeite nur zweitrangig eine Rolle.
Falle ich aber innerhalb der Abrechnungsperiode aus, so stünde ich ja dem Unternehmen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Es spiele dabei gar keine Rolle, wie viele Stunden ich in der Abrechnungsperiode gearbeitet habe.
Für die Woche, in der ich krank war, werden anteilmäßig die Bezüge gekürzt.
Daß ich aber trotzdem die Sollstundenzahl für die Abrechnungsperiode erfüllt habe, spiele somit gar keine Rolle. Diese Stunden werden nun als Überstunden verbucht, die vom Arbeitgeber ausdrücklich nicht bezahlt werden, sondern abzufeiern sind. Das läßt allerdings die Personalsituation der Klinik gar nicht zu.
Will heißen:
Der Stundenlohn ist von Arbeitgeberseite von 10,71 durch Verpflichtung zu Überstunden bis zu 100% der Arbeitszeit auf 5,35 zu drücken. Dabei ist aber nicht zu garantieren, daß die Überstunden auch nur ansatzweise in absehbarer Zeit abzubummeln sind. Eine Auszahlung von Überstunden ist aber durch den Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Mal abgesehen von diesem Erleben, habe ich aber nun beschlossen, daß ich in einer solchen Klinik auf gar keinen Fall zu bleiben gedenken.
Es ist schon schlimm genug, daß viele Kliniken schon mit der Maßgabe, an Teilzeitkräfte keine Überstundenzuschläge zahlen müssen, nur noch Teilzeitkräfte einstellen.
Wenn die Einrichtungen sich aber Außerstande sehen, Überstunden , in welcher Form auch immer, auch abzugelten, dann kommt das der Realisation von Dumpinglöhnen gleich.
Mit schockierten Grüßen
Frat.