Keine Entgeltfortzahlung trotz erreichter Sollstundenzahl

Fraterculus

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Potsdam
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Krankenpfleger
Obwohl ich in diesem Monat meine volle Stundenzahl absoviert habe - ich habe leider nur eine 50% Stelle - möchte mir mein Arbeitgeber eine Woche "Krank" vom Gehalt abziehen, auch wenn ich eben während dieser Woche frei hatte.

Auch wenn ich hier keine Rechtsberatung erhalte, würde mich doch sehr interessieren, wie Ihr die Sache seht.

Mit besten grüßen
Frat.
 
Hallo Frater,

was hast du für einen Vertrag, was steht in dem?
Klingt für mich etwas seltsam und nicht wirklich legal.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Gut das Du fragst!
Ich werde nach TVöD in der Fassung von 2005 bezahlt.
Mein Arbeitgeber beruft sich, weil ich gerade erst bei ihm angefangen habe, auf:
Entgeltfortsetzungsgesetz §3 Abs.3 ( Der Anspruch (auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.)

Er begründet weiter:
Da Überstunden grundsätzlich nicht bezahlt werden, könne auch in diesem Fall keine Ausnahme gemacht werden. Schließlich gilt nicht eine Monatsleistung an Stunden, sondern eine Wochenleistung, die somit in der nichtgearbeiteten Woche auch nicht erbracht wurde.

Was mich daran so stört, ist:
ich könnte zwar Überstunden abfeiern, (wenn es denn auf Grund der Personalsituation ginge) , aber wenn ich während des Abfeierns krank werde, dann kann man mir einfach den schon verdienten Lohn streichen.

Ich "liebe" meinen so menschlichenfreundlichen antroposophischen Arbeitgeber

Sei mir herzlichst gegrüßt!
Frat
 
Mir ist nicht ganz klar wie Dein AG davon erfahren hat, dass Du an Deinen freien Tagen krank warst?
Wenn ich an freien Tagen krank bin erfährt mein AG davon rein gar nichts.
Wenn für mich absehbar ist, dass ich nach den freien Tagen wieder arbeiten kann lasse ich mich auch nicht krank schreiben, selbst wenn ich zum Arzt gehen muss.
Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar wie Dein AG auf so etwas kommt??
 
Was sind das denn für Machenschaften....Erkundige dich doch mal bei VERDI, ich glaube das ist nicht ganz legal....
 
Leider war zu Beginn der Krankschreibung die Länge des Arbeitsausfalls nicht absehbar, so mußte ich mich zwangsläufig krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber argumentiert:

Ich bekäme ein Festgehalt für meine Anstellung von 50%. Dabei spielen die Stunden, die ich arbeite nur zweitrangig eine Rolle.
Falle ich aber innerhalb der Abrechnungsperiode aus, so stünde ich ja dem Unternehmen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Es spiele dabei gar keine Rolle, wie viele Stunden ich in der Abrechnungsperiode gearbeitet habe.

Für die Woche, in der ich krank war, werden anteilmäßig die Bezüge gekürzt.
Daß ich aber trotzdem die Sollstundenzahl für die Abrechnungsperiode erfüllt habe, spiele somit gar keine Rolle. Diese Stunden werden nun als Überstunden verbucht, die vom Arbeitgeber ausdrücklich nicht bezahlt werden, sondern abzufeiern sind. Das läßt allerdings die Personalsituation der Klinik gar nicht zu.

Will heißen:
Der Stundenlohn ist von Arbeitgeberseite von 10,71 durch Verpflichtung zu Überstunden bis zu 100% der Arbeitszeit auf 5,35 zu drücken. Dabei ist aber nicht zu garantieren, daß die Überstunden auch nur ansatzweise in absehbarer Zeit abzubummeln sind. Eine Auszahlung von Überstunden ist aber durch den Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

Mal abgesehen von diesem Erleben, habe ich aber nun beschlossen, daß ich in einer solchen Klinik auf gar keinen Fall zu bleiben gedenken.
Es ist schon schlimm genug, daß viele Kliniken schon mit der Maßgabe, an Teilzeitkräfte keine Überstundenzuschläge zahlen müssen, nur noch Teilzeitkräfte einstellen.
Wenn die Einrichtungen sich aber Außerstande sehen, Überstunden , in welcher Form auch immer, auch abzugelten, dann kommt das der Realisation von Dumpinglöhnen gleich.


Mit schockierten Grüßen
Frat.
 

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