News Gestohlene Maultaschen kosten den Job - Heimmitarbeiterin verliert Arbeitsstelle

Hallo Elisabeth,

wo soll dann begonnen werden, jemanden zu kündigen, willst du es am Wert der Sache festmachen?

Bei einem Essen, das vorher abgezweigt wird und in einer Tupperdose nicht, wohl aber bei einer Tonerkartusche oder erst ab einem Wert von 500 Euro, oder wie in meinem Fall, dass mir Schutzausrüstung gestohlen wurde?

Meinem Empfinden nach ist es schwerwiegender das Essen vorher abzuzweigen und in mitgebrachte Vorratsbehälter abzuzweigen, als wenn jemand eine Scheibe Käse vom übriggebliebenen Essen im Dienst sofort isst. Ersteres ist für mich etwas vorsätzliches. Die Einsparungen in der Küche seit wir ohne Essenskarten arbeiten und die Bestellung automatisch an Fall angegliedert sind, waren enorm hoch.
Entsorgt wird übriggebliebenes Essen in Schweineeimer, dafür bekommt die Klinik auch Geld und muss keine teuren Entsorgungskosten zahlen.

Es mag vielleicht lächerlich sein, dass es hierbei um 4 Euro ging, nur was war im Vorfeld passiert? Wissen wir was in dem Heim abgelaufen ist, bevor man sich von der MA trennen wollte?
Will man sie "nur" wegen dem Delikt loswerden oder was war noch gewesen?

Wir sehen hier nur was Journalisten berichten bzw. das was die Richterin in ihrem Urteil schrieb und sagte. Wir sehen nicht was sich in den letzten 17 Jahren in dem Heim abspielte.

Wie du so schön sagst, wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.
Dies aber bitte aus beiden Seiten betrachtet, ich glaube nun mal nicht daran, dass es eben NUR die Maultaschen waren, es eine einmalige Angelegenheit war.

Ich bin mir auch sicher, dass jeder MA im KH schon eine Scheibe Käse oder Wurst stibitzt hat in seiner Laufbahn.

Schönen Sonntag
Narde
 
Für Kündigungen gibt es Vorgaben.

Und ich denke, bei 4 Maultaschen oder 1 Frikadelle oder 2 Brötchenhälften halte ich eine Abmahnung für den Diebsathl durchaus für angemessen. Sollte das Verhalten des MA sich nicht ändern, folgt nach Abmahnung in der Regel Entlassung.

Wir reden hier von Bagatelldelikten bei denen mit Kanaonen auf Spatzen geschossen wird.

Und selbst die AG scheinen ja net so ganz hinter der Entscheidung Kündigung wegen zerstörtem Vertrauen zu stehen- siehe Angebot Abfindung oder bei der Frikadelle Entschuldigung.

Wir sollten das Kind beim Namen nennen und es nicht beschönigen: hier trennt man sich von (überflüssigen) AN indem man Bagatelldelikte aufbläst und statt Abmahnung sofort eine Kündigung einleitet.

Ansonsten würde ich der Stelle der Befürworter dieser unangemessenen Maßnahme noch mal genau recherchieren, was der AG zuläßt und was nicht. Dabei sollten alle Aspekte einbezogen werden, die man sich nur denken kann: Arbeitszeit, Essen, Trinken, Strom, Büromaterialien usw.. Das scheint der einzigste wirklich sinnvolle Weg zu sein um nicht wegen eines Bagatelldeliktes plötzlich vor der Tür zu stehen. Dies betrifft vor allem AN jenseits der 50. Gewohnheitsrecht zählt halt nicht ein Leben lang.

Elisabeth
 
Wir reden hier von Bagatelldelikten bei denen mit Kanaonen auf Spatzen geschossen wird.

Und selbst die AG scheinen ja net so ganz hinter der Entscheidung Kündigung wegen zerstörtem Vertrauen zu stehen- siehe Angebot Abfindung oder bei der Frikadelle Entschuldigung.

Wir sollten das Kind beim Namen nennen und es nicht beschönigen: hier trennt man sich von (überflüssigen) AN indem man Bagatelldelikte aufbläst und statt Abmahnung sofort eine Kündigung einleitet.

Ich bin da ganz deiner Meinung. Es gibt ja leider schon so viele Fälle, in denen einfach nach einem Fehler der AN gesucht wird, um sie einfach zu "entsorgen". Besonders in der (Kranken-)Pflege merkt man schnell, wann ein Pfleger alt und "verbraucht" ist, das wirkt sich einfach auf seine Arbeitsgeschwindigkeit aus, um die Dame, um die es hier geht, ist ja schließlich auch nicht mehr die jüngste. Ich denke, hier wollte der AG einfach schauen, dass er sie los wird, sie arbeitet nicht mehr gut genug oder ist sogar überflüssig, also muss sie weg, eventuell eine junge, bessere Pflegekraft her.
Das klingt hart, ist aber in der heutigen Zeit leider schreckliche Realität. Die Arbeitsstellen sind knapp, man kann es sich nicht leisten, Fehler zu machen, der AG kann es sich aber durchaus leisten einfach weniger schnelle AN durch schnellere zu ersetzen. Leider wird dabei auch immer das Wissen vernachlässigt, aber das ist natürlich wieder eine andere Geschichte.
 
Wir reden hier von Bagatelldelikten bei denen mit Kanaonen auf Spatzen geschossen wird.
Arbeitsrichter haben hier Urteile gesprochen. Arbeitsrichter sind bekanntlich eher hinter dem AN als dem AG.
Warum sprechen Arbeitsrichter solche Urteile aus, die in deinen Augen ungerechtfertigt sind?
Haben Arbeitsrichter die Seiten gewechselt und unterstützen den AG dabei Mitarbeiter loszuwerden?
Vielleicht sieht der AG darin auch eine Möglichkeit seine "Luschen" loszuwerden? Über die immer gejammert wird, dass man diese mittragen muss?
 
Ja, dann bleibt nur zu hoffen, dass Niemand von Euch mal wegen einer Tube Creme oder einer Pflasterrolle entlassen wird.


Das sehe ich genau so. Während meiner Ausbildung war es üblich, dass die Schüler die Reste vom Mittagessen weggeputzt haben. Natürlich kann man da eine moralischen Diskussion vom Zaun brechen, aber ich finde man sollte die Kirche mal im Dorf lassen. In meinen Augen ist die Konsequenz total überzogen. Hätte es eine Abmahnung nicht auch getan? Dann hätte man der Frau einen Denkzettel verpasst und sie wäre nicht gezwungen in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen. Einen Job bekommt sie wohl eher nicht mehr.
 
Arbeitsrichter haben hier Urteile gesprochen. Arbeitsrichter sind bekanntlich eher hinter dem AN als dem AG.
Warum sprechen Arbeitsrichter solche Urteile aus, die in deinen Augen ungerechtfertigt sind?
das Urteil ist ja nicht ungerechtfertigt, die Frage ist nur seit wann die AG ihren MA wegen so einem mist fristlos kündigen wollen?
 
Oder aber der Arbeitgeber will ein Exempel statuieren, weil es üblich ist, dass sich das Personal trotz mehrfach ausgesprochenen Verbots bedient, nun wurde jemand erwischt und da macht man mal allen klar, was passieren kann.
Irgendeinen besonderen Hintergrund wird das Ganze schon gehabt haben, ansonsten wäre es ja lächerlich.
Übriggebliebene Essen wurden von uns auf Station auch immer gemeinschaftlich verspeist und auch vor der Verteilung weggestellt. Tupperdosen kann man auch zwecks Pausenbrot-Transports mit sich führen.
Diebstahl ist Diebstahl? - Meine Güte, andere surfen während der Arbeit im Internet, telefonieren nach außerhalb, kommen regelmässig zu spät usw. und so fort. Oder z.B. "chronische Faulheit" - ist schwer nachzuweisen und daher als Kündigungsgrund ungegeignet...
 
Diebstahl ist Diebstahl? - Meine Güte, andere surfen während der Arbeit im Internet, telefonieren nach außerhalb, kommen regelmässig zu spät usw. und so fort.

Das können ebenso Gründe für eine Abmahnung oder Kündigung sein, wenn auch wahrscheinlich nicht fristlos. Wie soll ein Arbeitsgericht beziffern können, bis zu welchem Wert ein Diebstahl harmlos ist? Welchen Betrag würdet Ihr da festlegen? Wärt Ihr damit einverstanden, dass Euch jeder, der will, die vier Euro, die die Maultaschen gekostet haben, aus dem Geldbeutel mopst?
 
Kündigung als letzte Konsequenz, ja.
Wir wissn eben die Hintergründe nicht.
Ich kenne Mitarbeiter aus verschiedenen Berufsgruppen, die werden immer und immer wieder verwarnt, ohne dass letztlich etwas passiert.
Es werden immer wieder verschiedene Maßstäbe angelegt.
 
Ich kenne Mitarbeiter aus verschiedenen Berufsgruppen, die werden immer und immer wieder verwarnt, ohne dass letztlich etwas passiert.
Es werden immer wieder verschiedene Maßstäbe angelegt.

Und das finde ich erst recht nicht richtig. So einen Chef nehme ich doch nicht mehr ernst.
 
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Ich kenne Mitarbeiter aus verschiedenen Berufsgruppen, die werden immer und immer wieder verwarnt, ohne dass letztlich etwas passiert.
Es werden immer wieder verschiedene Maßstäbe angelegt.

Das ist es ja. Immer und immer wieder verwarnen und keine Konsequenzen.
Das spricht sich bei den MA rum und es heißt, mach was Du willst, es passiert Dir ja eh nix.
Das war dort vieleicht genauso, wer weiß das schon?
 
Essen welches vor der verteilung schon als "übrig" weggestellt wird kann ich nicht nachvollziehen. Dann sieht es für mich als AG so aus, als ob bewußt mehr bestellt wird damit die MA ja auch bestimmt genügend übrig lassen.

Ich kenne auch Heime, da wird grundsätzlich für jeden Bew. für das Frühstück und Abendbrot 2 Brtötchen/ Brot bestellt. Wenn das Essen auf den Wohnbereich kommt wird erst mal von jedem Teller die Hälfte abgenommen, weil ja zuviel auf den Tellern ist. Zum "nachreichen" Will aber tatsächlich mal einer ein zweites Brötchen wird schon ein langes Gesicht gezogen weil es dann ja fürs Personal vielleicht nicht reicht.

Dann nimmt sich jeder für "sein Frühstück" das was er will und der Rest geht dann wieder in die Küche.

In diesem Heim habe ich 8 Monate die Nase voll denn diese praktiken wurde für alles genommen. ;ahlzeiten, Jourts, Getränke, usw.


Und das, obwohl eine klare Dienstanweisung vorlag.

Wie gesagt, wo fängt es an, wo hört es auf.

In unserem ambulanten Betrieb gibt es die klare Anweisung, beim Patienten wird nichts verzehrt. (man kann aber schnell anrufen und die Erlaubnis einholen)
Im Büro darf alles was auf dem Tisch steht gemeinsam verzehrt werden. Kaffee, Tee, Brötchen, Naschzeug, Kuchen, usw.

liebe Grüße
silverlady
 
Das ist ja auch nicht der erste Fall, dass AN wegen einer solchen Lapalie fristlos gekündigt werden, an die Kassierein mit dem 1,30€ Pfandbon oder die Bäcker mit den 0,10 € Brotaufstrich werden sich sicherlich auch noch einige erinnern. Ein Teil der Entlassungen und Urteile sind in der nächsten Instanz gekippt worden.
Fristlose Kündigung wegen Brötchenaufstrich aufgehoben - News - Bild.de

Ich kann beide Seiten verstehen, einerseits liegt da wirklich ein Vertrauensbruch vor, andereseits sind es lächerliche Beträge. Aber spätestens seit der Pfandbon-geschichte müsste jeder mitbekommen haben, wie so etwas enden kann.
 
Wenn es im Vorfeld schon abgezwackt wird, habe ich kein Verständnis.
Alles weitere wurde schon geschrieben.
 
In dem KH in dem ich meine Ausbildung machte, war es auf den chirurgischen Stationen gängig, die Mittagessen der OP-Pat. unter dem Personal aufzuteilen. An einem normalen Wochentag hatte so die ganze Frühschicht ein Mittagessen. Es war allerdings auch nicht möglich, die Essen abzubestellen. Jeder aufgenommene Pat. hat dort stur jeden Tag seine Mahlzeiten auf Station bekommen, lächerlich wurde es als die Küche nicht in der Lage war, KEIN Essen für Pat. mit PEG hochzuschicken. Es war auch hier per Dienstanweisung verboten, aber man kann sich ja denken, wie damit umgegangen wurde....
 
So kenne ich es auch - dass aus irgendeinem Grund zuviel bestellte Essen wegen Op, Verlegung, Untersuchung nicht mehr abbestellt werden können. Die waren dann fürs Personal. Und das hat noch nie jemandem wehgetan.
 
Wenn jemand Appetit oder Hunger hat, besteht bestimmt die Möglichkeit in der Einrichtung, Mittagessen in der Küche zu bestellen und natürlich auch dafür zu bezahlen. Oder sich in anderer Weise mit Mittagessen zu versorgen.

Die Altenpflegerin hat ja vor Gericht ausgesagt, daß sie es schon lange so macht.
Ich finde es sehr verwerflich, was sich die AP da geleistet hat. Wenn es eine schriftliche Anordnung gab, dass es nicht gestattet ist, vom Bewohneressen zu nehmen, dann ist es für alle bindend. Sie hat bestimmt auch dafür unterschrieben. Sie braucht sich also nicht zu wundern, wenn der Arbeitgeber dann so reagiert.
Ich glaube mich zu erinnern, dass es im Arbeitsrecht steht, dass beim ersten mal auffällig werden die erste Abmahnung erfolgt. Zwei weitere können folgen, müssen aber nicht. Darauf erfolgt die Kündigung. Bitte mich korrigieren, wenn ich falsch gedacht habe!

Aber: Es ist nicht bekannt, ob die AP im Vorfeld bereits auffällig geworden ist.

Viele Grüsse
 
es gibt bereits einige Urteile, auch vom Budesgerichtshof das so ein Verhalten zur Kündigung führen kann.
Z.B Schummeleien bei der Arbeitszeit, surfen im Internet während der Arbeitszeit usw.

Aber bei den zuletzt bekant gewordenen urteilen sehe ich doch Unterschiede.

Bei der dame mit den Pfandbon war es eine verdachtskündigung. Es ist niemal der beweis erbracht worden das sie die Bons tatsächlich gestohlen/ unterschlagen hat.

Bei der Sekretärin mit den Bouletten ist schon seit längerer Zeit aufgefallen das Lebensmittel fehlten. Keine der betroffenen damen hat gesagt, wir waren das und es kommt nicht wieder vor. Ausserdem wurde das Essen direkt am Arbeitsplatz verzehrt.


Im dritten Fall hatt die PDL die Angestellte beim Verlassen des Hauses überprüft und dabei das Essen gefunden.

Ich sehe also deutliche Unterschiede.

Nur im letzten fall ist für mich die sache eindeutig.

eure
silverlady