Hallo Elisabeth,
wo soll dann begonnen werden, jemanden zu kündigen, willst du es am Wert der Sache festmachen?
Bei einem Essen, das vorher abgezweigt wird und in einer Tupperdose nicht, wohl aber bei einer Tonerkartusche oder erst ab einem Wert von 500 Euro, oder wie in meinem Fall, dass mir Schutzausrüstung gestohlen wurde?
Meinem Empfinden nach ist es schwerwiegender das Essen vorher abzuzweigen und in mitgebrachte Vorratsbehälter abzuzweigen, als wenn jemand eine Scheibe Käse vom übriggebliebenen Essen im Dienst sofort isst. Ersteres ist für mich etwas vorsätzliches. Die Einsparungen in der Küche seit wir ohne Essenskarten arbeiten und die Bestellung automatisch an Fall angegliedert sind, waren enorm hoch.
Entsorgt wird übriggebliebenes Essen in Schweineeimer, dafür bekommt die Klinik auch Geld und muss keine teuren Entsorgungskosten zahlen.
Es mag vielleicht lächerlich sein, dass es hierbei um 4 Euro ging, nur was war im Vorfeld passiert? Wissen wir was in dem Heim abgelaufen ist, bevor man sich von der MA trennen wollte?
Will man sie "nur" wegen dem Delikt loswerden oder was war noch gewesen?
Wir sehen hier nur was Journalisten berichten bzw. das was die Richterin in ihrem Urteil schrieb und sagte. Wir sehen nicht was sich in den letzten 17 Jahren in dem Heim abspielte.
Wie du so schön sagst, wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.
Dies aber bitte aus beiden Seiten betrachtet, ich glaube nun mal nicht daran, dass es eben NUR die Maultaschen waren, es eine einmalige Angelegenheit war.
Ich bin mir auch sicher, dass jeder MA im KH schon eine Scheibe Käse oder Wurst stibitzt hat in seiner Laufbahn.
Schönen Sonntag
Narde
wo soll dann begonnen werden, jemanden zu kündigen, willst du es am Wert der Sache festmachen?
Bei einem Essen, das vorher abgezweigt wird und in einer Tupperdose nicht, wohl aber bei einer Tonerkartusche oder erst ab einem Wert von 500 Euro, oder wie in meinem Fall, dass mir Schutzausrüstung gestohlen wurde?
Meinem Empfinden nach ist es schwerwiegender das Essen vorher abzuzweigen und in mitgebrachte Vorratsbehälter abzuzweigen, als wenn jemand eine Scheibe Käse vom übriggebliebenen Essen im Dienst sofort isst. Ersteres ist für mich etwas vorsätzliches. Die Einsparungen in der Küche seit wir ohne Essenskarten arbeiten und die Bestellung automatisch an Fall angegliedert sind, waren enorm hoch.
Entsorgt wird übriggebliebenes Essen in Schweineeimer, dafür bekommt die Klinik auch Geld und muss keine teuren Entsorgungskosten zahlen.
Es mag vielleicht lächerlich sein, dass es hierbei um 4 Euro ging, nur was war im Vorfeld passiert? Wissen wir was in dem Heim abgelaufen ist, bevor man sich von der MA trennen wollte?
Will man sie "nur" wegen dem Delikt loswerden oder was war noch gewesen?
Wir sehen hier nur was Journalisten berichten bzw. das was die Richterin in ihrem Urteil schrieb und sagte. Wir sehen nicht was sich in den letzten 17 Jahren in dem Heim abspielte.
Wie du so schön sagst, wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.
Dies aber bitte aus beiden Seiten betrachtet, ich glaube nun mal nicht daran, dass es eben NUR die Maultaschen waren, es eine einmalige Angelegenheit war.
Ich bin mir auch sicher, dass jeder MA im KH schon eine Scheibe Käse oder Wurst stibitzt hat in seiner Laufbahn.
Schönen Sonntag
Narde