Gesetzlicher Bertreuer lehnt Einweisung ins Krankenhaus ab

eva1505

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13.08.2009
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Kreis Unna
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Behindertenhilfe
Hallo alle zusammen,
ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig.Ich arbeite in einem Wohnheim in dem schwerstbehinderte Menschen leben(also nicht Psychiatrie)
Ein Bew hat seit 6 Tagen hohes Fieber,trinkt wenig bis nichts,die Mutter ist auch die gestzl Betreuerin und lehnt einen KH Aufenthalt ab.
Ist es nicht so das ich dazu verpflichtet bin wenn der Hausarzt nicht mehr erreichbar ist etwas zu unternehmen wenn ich merke das ich diese Verabtwortung nicht mehr tragen kann? Und muß sich die Mutter nicht dann mit dem KH auseinandersetzen?Wir sind weder ein Pflegeheim noch ein Hospiz sondern ein Wohnheim.
Lg
 
Der Hausarzt wird ja eine Vertretung haben, diese kann Du informieren und um einen Hausbesuch bitten. Sieht der Arzt eine Krankenhausbehandlung als notwendig an und der Betreuer des Pat. hat die Betreuung für den Bereich Gesundheitsfürsorge ist aber gegen eine Behandlung im Krankenhaus ist der Gang über das Betreuungsgericht, ehemals Vormundschaftsgericht unumgänglich.
 
Nicht mehr erreichbar klang eher wie Wochenende, oder nach Praxisschluss...
Eine wunderschöne Lösung ist es oftmals einen Bereitschaftsarzt (für genannte Zeiträume) zu informieren und diesen auch via Tele. (oder wenn sie anwesend ist) das Gespräch führen zu lassen.


Mal ganz böse gesagt, unsere Ärzte verdienen genug, um ihnen solche Aufgaben zumuten zu könne. Zumahl es sowiso in dehren Verantwortungsbereich fällt.

Der Vorteil außerdem: Mit Bereitschafts-/Vertretungsarzt hasst du deine Verpflichtung erfüllt!

Mag leicht makaber klingen, aber ich kenne diese Situation leider viel zu oft aus der Praxis ... [oftmals aber genau umgekehrt, nähmlich das eine nicht(mehr) sinvvole Krankenhauseinweisung gefordert wird]
 
Ist es in geriatrischen Wohneinheiten und Seniorenheimen nicht so, daß der Wunsch des Betreuers, keine Krankenhauseinweisung zu veranlassen, aus forensischen Gründen mißachtet wird?
Ich habe sowas schon mehrmals erlebt. Multimorbide Patienten mit Patientenverfügung, die auf Wunsch des Betreuers im Altenheim sterben sollten, wurden kurz vor dem Tod mit RTW, NEF und allem Zipp und Zapp ins Krankenhaus gebracht. Das soll kein Vorwurf gegen die Kollegen im Bereich stationäre Altenpflege sein, aber wenn die das wirklich tun müssen, wäre es mal an der Zeit, die gesetzlichen Grundlagen für ein gewünschtes Sterben im Heim zu schaffen, ohne, daß die Kollegen dort befürchten müssen, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen.
Wenn die hier erwähnte Dame nun ins Krankenhaus käme, was sich ja basteln ließe (Nächtliche Zustandsverschlechteruzng mit akuter vitaler Bedrohung und fehlender Möglichkeit, die Betreuerin rechtzeitig zu erreichen), würde die Betreuerin dort den Willen der Patienten auf einen Verzicht auf lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen äußern und dann würde das vermutlich akzeptiert.
 
Hallo
erstmal Danke für Eure Antworten......wir sind kein Seniorenheim.....sondern ein Wohnheim in dem körperlich und geistigbehinderte Erwachsene Menschen von 18 bis....leben.....
Die Mutter hat Ihr Kind heute nach Hause geholt um einem KH Aufenthalt zu umgehen.
Manchmal ist es wirklich sehr unmotivierend wenn man so "unfachlich"arbeiten muß-ganz ehrlich.Ich bin dort im moment die enzige exam Krankenschw und soll als beratende Pflegefachkraft fungieren.
Ich sag Euch.........im moment eine eher undankbare Aufgabe.......
Danke nochmal und lg