Frage zu Gehaltserhöhung

Pips11

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16.02.2009
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Gesundheits-/Krankenpflegerin; Fachkaft für ausserklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Hallo!

Erstmal kurz zu mir: Bin 27Jahre alt, exam. Krankenschwester und arbiete seit August 2007 in der außerklinischen Intensivpflege.

Im April 2009 habe ich eine Gehaltserhöhung von 200Euro/brutto bekommen.

Im Herbst 2009 habe ich eine WB zu Fachkraft für außerklinische Intensivpflege gemacht, die mein Arbeitgeber bezahlt hat.

Im Herbst 2010 war ich für 6Wochen arbeitsunfähig wg Schwindel etc. (kenne ich schon und hatte ich vor 6 Jahren schonmal).

Jetzt meine Frage, ob ich erneut nach einer Gehaltserhöhung fragen kann?!

Habe seit 2007 meist bei einem Patienten gearbeitet, aber seit 2 Monaten bin ich sehr flexibel und arbeite bei verschiedenen Patienten.

Auf der einen Seite ist meine letzte Gehalterhöhung 2 Jahre her; auf der anderen Seite befürchte ich, dass meine Chefin meine Arbeitsunfähigeit als Gegenargument anführen wird.


Eas denkt ihr??


LG Pips
 
Probier es doch einfach. Hast doch nichts zu verlieren. Und wenn du seit zwei Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen hast, dann erst recht.
Wenn sie dir eine GE nur wegen AU verweigert, is das ein "Armutszeugnis" schließlich kann keiner was dafür wenn er krank wird.
Schilder ihr alles das was du ins Eingangsposting geschrieben hast, also die pos. Aspekte, dass sollte mE die arbeitsunfähigkeit sowieso überwiegen.
Sollte sie es dennoch ablehnen, dann frag doch mal ganz direkt: "Wollen sie mich jetzt dafür bestrafen, dass ich krank war? Oder gibt es andere Gründe für die Ablehnung?"
Und dann schau mal was als Antwort kommt.
 
"Wollen sie mich jetzt dafür bestrafen, dass ich krank war? Oder gibt es andere Gründe für die Ablehnung?"
Und dann schau mal was als Antwort kommt.
Denke nicht, dass so eine patzige Antwort wegen einer anderen Sichtweise (neue Gehaltserhöhung nach 2 jahren, in dessen Zeitraum noch eine FWB bezahlt wurde...) das Arbeitsverhältnis für die Zukunft fördert - bzw die nächste Erhöhung näher heran holt :-/
 
Naja,mit ner AU hat ds sicher nix zu tun,da geb ich phoenix Recht !
Nur solltest Du,bevor Du fragst,mal in Erfahrung bringen,wieviele Beatmungspatienten mit wievielen Beatmungsstunden Euer Dienst zur Zeit versorgt,denn bei 16h und weniger Beatmungszeit pro 24h bekommt der PD zwischen 16 000,- und 18 000,- Euro pro Pat. pro Monat,während bei Vollzeitbeatmung 21 000,- Euro und mehr im Monat drin sind.
Deine Chefin kann Dir ja nur mehr zahlen,wenn mehr rein kommt,da spielen Flexibilität usw. eher keine Rolle.
Mach Dich mal schlau und verhandel dann :daumen:.
 
Denke nicht, dass so eine patzige Antwort wegen einer anderen Sichtweise (neue Gehaltserhöhung nach 2 jahren, in dessen Zeitraum noch eine FWB bezahlt wurde...) das Arbeitsverhältnis für die Zukunft fördert - bzw die nächste Erhöhung näher heran holt :-/
1. ist es eine Frage und keine Antwort und 2. macht immer der Ton die Musik, sprich wenn sie danz vernünftig nach den Gründen für die Ablehnung der GE fragt, warum sollte das dann unförderlich für die Zukunft sein.
Schließlich hat sie durchaus ein Recht zu erfahren, warum es abgelehnt wurde (wen dem dann so sein sollte). Schließlich kann es ja auch andere Gründe geben, die man dann aber nur erfährt und dann dementsprechend beheben kann, wenn man sie kennt.

Übrigens: da sie ja nach der Weiterbildung noch keine GE gekriegt hat, würde ich sagen die Chancen stehen ganz gut, die Chefin hat zwar die WB bezahlt, profitiert aber auch davon und diese WB ist auch nichts was man mal schnell nebenbei in zwei Wochen gemacht hat. Daher aus meiner Sicht gute Chancen.
 
Hallo Phoenix,
die WB "außerklinische Beatmungspflege" ist kein Grund für ne GE,sondern vielmehr eine Voraussetzung zur Betreuung solcher Patienten,was wiederrum den Arbeitsplatz sichert.
Die WB bedeutet im Endeffekt ja eine Qualitätserhöhung eben durch speziell geschulte MA und wenn der PD Kassenzulassung und Klientel behalten will,sollten die MAs sich schon weiterbilden.
Worin siehst Du da nen Grund für ne GE ?
 
1. ist es eine Frage und keine Antwort und 2. macht immer der Ton die Musik, sprich wenn sie danz vernünftig nach den Gründen für die Ablehnung der GE fragt, warum sollte das dann unförderlich für die Zukunft sein.
Schließlich hat sie durchaus ein Recht zu erfahren, warum es abgelehnt wurde (wen dem dann so sein sollte). .
Ich habe mich nicht auf höfliches nachfragen bezogen, sondern auf das, was du ihr geraten hast zu sagen/fragen.

Zur WB sehe ich es ebenso, wie die "Öse" (wirst du tatsächlich immer so genannt? Wie gemein ;)
 
Morgen Maniac,
offiziell natürlich nicht :dudu:.
Nur ist es bei uns umgangssprachlich üblich,daß wir(auch die SL),Versammlungen mit der PDL als "Ösentratsch" bezeichnen und ne SL eben ne "Öse" ist .
Jetzt frag mich aber nicht,warum,das kann ich Dir auch nicht beantworten :weissnix:.
 
Hallo Phoenix,
die WB "außerklinische Beatmungspflege" ist kein Grund für ne GE,sondern vielmehr eine Voraussetzung zur Betreuung solcher Patienten,was wiederrum den Arbeitsplatz sichert.
Die WB bedeutet im Endeffekt ja eine Qualitätserhöhung eben durch speziell geschulte MA und wenn der PD Kassenzulassung und Klientel behalten will,sollten die MAs sich schon weiterbilden.
Worin siehst Du da nen Grund für ne GE ?
Nee. Diese WB ist ganz sicher keine Vorraussetzung für die Betreuung solcher Patienten. Sonst hätten sie mehr. In dem Intensivpflegedienst wo ich am Anfang war, hatte niemand diese Ausbildung und da wo ich jetzt bin, haben vllt 5% der MA diese WB. In meinem Team z.Bsp. hat sie keiner und in drei anderen Teams mit Beatmungspatienten, wo ich hin und wieder aushelfe, hat ebenfalls keiner diese WB. Und wenn eine 6 Monatige berufsbegleitende WB bei der du anschl. eine Facharbeit schreiben musst , und der zumindest bei uns erst eine Basisqualifikation außerklinische Intensivpflege (60 Stunden) vorraus geht, kein Grund für ein GE ist, dann frag ich mich, was da falsch läuft. Schließlich sollte sich sowas dann schon im Gehalt widerspiegeln, gegenüber jemandem, der die WB nicht hat.
Außerdem sagte ich ja nicht, dass es ein alleiniger Grund dafür sein sollte, aber ein gutes Argument ist es schon und man sollte seine "Vorzüge" im ins richtige Licht rücken.
 
Deine Argumentation kann ich schon nachvollziehen.
Die Sache ist nur die,daß es diese WB noch nicht lange gibt und sie sich erst flächendeckend durchsetzen muß. Dann ist die Frage des Gehalts auch geklärt,denn wenn erst der Status einer,z.B. FWB A/I erreicht ist,wird auch der MA im Gehalt höher eingruppiert.
Außerdem,wenn der AG diese WB finanziert,dann sind sich beide Seiten quitt,denn sone WB ist nicht grad billig und somit erübrigt sich m.E. die Frage nach ner GE von selber.
 
Naja,mit ner AU hat ds sicher nix zu tun,da geb ich phoenix Recht !
Nur solltest Du,bevor Du fragst,mal in Erfahrung bringen,wieviele Beatmungspatienten mit wievielen Beatmungsstunden Euer Dienst zur Zeit versorgt,denn bei 16h und weniger Beatmungszeit pro 24h bekommt der PD zwischen 16 000,- und 18 000,- Euro pro Pat. pro Monat,während bei Vollzeitbeatmung 21 000,- Euro und mehr im Monat drin sind.
Deine Chefin kann Dir ja nur mehr zahlen,wenn mehr rein kommt,da spielen Flexibilität usw. eher keine Rolle.
Mach Dich mal schlau und verhandel dann :daumen:.


Ich weiß wieviele Patienten wir betreuen :verwirrt:

5 Patienten 24Stunden, 1 Patient 12 Stunden und ein Kind 12 Stunden!!!
 
Deine Argumentation kann ich schon nachvollziehen.
Die Sache ist nur die,daß es diese WB noch nicht lange gibt und sie sich erst flächendeckend durchsetzen muß. Dann ist die Frage des Gehalts auch geklärt,denn wenn erst der Status einer,z.B. FWB A/I erreicht ist,wird auch der MA im Gehalt höher eingruppiert.
Außerdem,wenn der AG diese WB finanziert,dann sind sich beide Seiten quitt,denn sone WB ist nicht grad billig und somit erübrigt sich m.E. die Frage nach ner GE von selber.


Ich möchte meine GE ja auch nicht nur, weil ich besser qualifiziert bin. Außerdem haz sich das mit der Bezahlung der WB schon relativiert. Habe damals nämlich unterschrieben, dass ich 2 Jahre im Betrieb bleibe oder bei früherem Ausscheiden anteilmäßig bezahle!

Wie gesagt, hatte ich seit April 2009 keine GE und außerdem bin ich in letzter Zeit so flexibel und habe deutlich längere/weitere Wege zum Patienten. Und bei den Spritpreisen heutzutage :wut:
Und bevor die Frage aufkommt: NEIN, bekomme weder einen Firmenwagen, noch Kilometergeld o.ä.
 
Dann dürfte Deine Chefin,wenn sich die Zahlen nicht allzu sehr geändert haben,so um die 137 000,- Euro im Monat einnehmen,wovon sie nicht nur Deine WB bezahlt,sondern auch die Gehälter Deiner Kollegen nebst AG-Abgaben,Weihnachts-/Urlaubsgeld,Versicherungen,Miete nebst Nebenkosten und nicht zu vergessen die Arbeitsmaterialien,wie z.B. Handschuhe etc.
Nun ist die Frage,wieviele Kollegen(****,Helfer,Aushilfen) Du hast und man müßte wissen,was nach Abzug o.g. Kosten im Monat über ist.
Hat Deine Chefin Ahnung,bildet sie Rücklagen für Patientenwegfall(KH,Tod),Schwangerschaften von MA usw. und wenn Du das noch abziehst,dann weißt Du,ob ne GE drin ist :mryellow:.
Ach ja,der weitere Arbeitsweg...bis zu 100km eine Tour ist für den Arbeitnehmer "zumutbar",zählt also als Argument für ne GE nicht wirklich.
Und Flexibilität ist sone Sache,denn wenn Du keinen "patientenbezogenen" AV hast,kann Dich der AG dort einsetzen,wo er Dich braucht,weil es egal ist,wo Du die im AV vereinbarte Arbeitszeit erbringst.
Bitte nimm mir meine Argumentation nicht übel,aber als privater AG muß Deine Chefin sehr gut rechnen können und einiges mehr im Blick haben,als das,was Du hier anführst...aber fragen kannste sie trotzdem mal.
 
@ Öse:

Mir ist klar, was meine Chefin alles zu bezahlen hat. Aber da kenn ich ja keine Zahlen und kann also so nicht rechnen.

Ich weiß nur, dass sie auch viel mit Freiberufler arbeitet und eigentlich immer sagt, dass diese eben sehr teuer seien.
Leider finden sich aber auch nicht genug PK´s zum fest einstellen.


Wo steht denn, dass ein Fahrtweg von 100km zumutbar ist???
 
§ 10 SGB II Abs. 4

Als Vergleichswerte anzusetzen sind :
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 6h = 2,5h Pendelzeit
- bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6h = 3h Pendelzeit.

Leider hab ich keine explizieten km-Angaben gefunden,aber die zumutbaren Pendelzeiten sagen eigentlich alles,denk ich.
Was nun die Finanzen Deiner Chefin angeht,würd ich versuchen,soviele Informationen wie nur möglich zu sammeln,denn Selbsständige kontern meist zuallererst mit finanziellen Argumenten.
Aber wie schon geschrieben,Flexibilität und Arbeitsweg sind unerheblich für eine GE und wenn Deine Chefin viel mit Freiberuflern arbeiten muß,um ihren Versorgungsaufträgen gerecht zu werden,kannste Dir an Deinen 10 Fingern ausrechnen,welche Chance Du auf ne GE hast.
 
Und was meinst du welche "Gründe" ich dann für ne GE angeben soll????
 
Tja,wie wärs ganz allgemein mit erhöhten Lebenshaltungskosten,höheren Spritpreisen usw. ?
Ich mein,wenn Du nur noch arbeiten gehst,um Deine Spritkosten wegen dem Weg zur Arbeit zu deckeln oder Du nach Miete,Versicherungen und Raten nix mehr über hast zum Leben und womöglich über HartzIV-Aufstockung nachdenken mußt,wären das schon Gründe.
Deine Aussage,daß Deine letzte GE ja schon von 2009 ist,wirft für mich aber noch die Frage auf,wieviele GEs in welchen Abständen Du voraussetzt bzw. als gegeben ansiehst ?

Bei uns im Haus ist es noch so,wie es damals im BAT üblich war,nämlich alle 2 Jahre ne Erhöhung mit zunehmendem Alter und Betriebszugehörigkeit und das ganz automatisch.

Leider geht sowas bei nem kleinen privaten PD nicht :cry1:.
 
Hallo,
Gott sei Dank sind die Zeiten der Vergütung nach Lebensalter und Familienstand vorbei und es zählen andere Dinge als Bemessungsgrundlage.

Die Arbeit bei einem privaten PD ohne Bindung an ein starres tarifliches Rahmenwerk muss nicht nur nachteilig sein...ich denke, dass Du aufgrund Deiner WB und der damit erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen eine gute Verhandlunsggrundlage hast.
Meines erachtens musst Du hiermit argumentieren und begünden, warum Deine Arbeit jetzt "mehr wert ist" als vorher...Inflation halte ich für kein gutes Argument.

Vielleicht wartest Du noch bis zum Abschluss der WB und absolvierst selber auf eigene Kappe noch kleinere FB (Kinaesthetics, BasStim...).

Dann tritts Du in Verhandlung mit dem AG und kannst begründen, was Du nun anders und besser machst als vorher, wo der benefit für den Patienten und den AG liegen und nennst Deine Vorstellungen zum Gehalt.
 
Hallo!

Ich habe die WB bereits abgeschlossen, war nicht nebenberuflich, sondern vollzeit und ging über 4 Monate. Also schon im Dez 2009 beendet.
Damals wollte ich eben nicht nach GE fragen, weil AG ja WB bezahlt hat und die letzte GE noch nicht mal ein Jahr her war.

Andere Vorschläge zu Gründen??
 

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