Examen nach der neuen KrPflAPrV

silverstar

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Gesundheits- und Krankenpflegerin
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Notaufnahme/Ambulanz
Hallo,

Ich habe zwar erst letztes Jahr im April meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angefangen, aber mich beschäftigt jetzt schon die Frage, wie das Examen aussehen wird. :weissnix:

Hat jemand von euch schon Informationen über das "neue" Examen, bzw. wo kann ich Informationen herbekommen.?

Kann man nicht auch irgendwo so eine Art Probeexamen anfordern? Man muss sich doch auf das Examen vorbereiten können. :deal:

Bin für jeden Tipp dankbar :O)
 
meinst du jetzt das schriftliche examen?

ich bin noch in den letzten kurs reingerutscht, der nach dem alten gesetz ausgebildet wird.
das neue schriftliche examen ist ja ein POL.
aber das werdet ihr ja noch lernen, ansonsten erkundige dich in der schule.
 
Hallo

Also uns hat man gesagt das die neuen Examen sehr auf Physiologie aufgebaut sind und nach MEQ schriftlich niedergelegt werden, der Praktische Teil bleibt gleich.

Bis die Tage
Tascha
 
Ravensoul schrieb:
Hallo

Also uns hat man gesagt das die neuen Examen sehr auf Physiologie aufgebaut sind und nach MEQ schriftlich niedergelegt werden, der Praktische Teil bleibt gleich.

Bis die Tage
Tascha
Meinst du Psychologie oder wirklich Physiologie?

Denn die psychologischen Aspekte haben in der neuen Verordnung zugenommen, wie ich das sehe.

Wenn du Physiologisch meinst, was meinst du damit? Das im Examen zu dem Krankheitsbild vermehrt auf die Physiologie eingegangen wird oder wie?
 
Moin

Also ich kann das leider nur so sagen wie mir das ein Dozent gesagt hat was er damit meint kann ich leider nicht sagen.

Wie gesagt es ist sehr Physiologisch meinte er!?

MEQ: Ist ein Klausurverfahren bei uns, da bekommst Du eine Aufgabe gestellt, zur Beantwortung hast Du eine gewisse Zeit (5 - 15 Min.), und die nachfolgenden Fragen bauen immer wieder auf das vorherige Blatt auf, so sieht man auch gleichzeitig ob man die erste Frage richtig verstanden hat. Die ganze Klausur kann 1 - 2 Zeitstunden dauern.

Ich hoffe ich habs nicht zu verworren erklärt.

Bis die Tage
 
Danke für die Erläuterung, aber der komplette Name fehlt mir nun doch noch.
Kannst du MEQ mal irgendwie mit weiteren Buchstaben zuordnen, englisch oder deutsch aussprechbaren Namen? Danke für deine Mühen!
 
Hallo flexi.

Ich hab mal gegoogelt und das nachfolgende gefunden.

MEQ
"Modified Essay Question" (MEQ) bezeichnet ein Verfahren, das in den 60er Jahren vorgestellt und zunächst als Prüfungsform für Allgemeinärzte eingesetzt wurde. In den 80er Jahren wurde es in den USA für Medizinstudierende während der klinischen Ausbildung erprobt.

Seit 1992 ist der MEQ an der Universität Witten-Herdecke wesentlicher Bestandteil der Prüfungen und ersetzt seit 2002 gemeinsam mit den OSCEs das 1. Staatsexamen im Rahmen des Modellstudienganges.

Der MEQ ist eine schriftliche Prüfung, die meist sechs Patientenfälle umfasst. Die Studierenden bearbeiten „Blatt für Blatt“ eine klinische Fallgeschichte, zu der Fragen aus den Grundlagenfächern (z.B. Anatomie, Physiologie, Biochemie) gestellt werden, aber auch – je nach Entwicklung des Falles – Fragen zur Anamnese, zu Untersuchungen, Diagnose, Differenzialdiagnosen oder möglichen Therapieverfahren. Die Fragen werden in einer offenen Form gestellt und müssen frei formuliert beantwortet werden. Mit diesem Prüfungsformat wird nicht nur Wissen geprüft, sondern auch die Problemlösungsfähigkeit der Studierenden.

Grundlage für die Inhalte der Prüfung sind die Themen des problemorientierten Lernens (POL) des laufenden Semesters und der vorangegangen Semester.

Vielleicht ist es das Richtige.

Gruß Ela79
 
Danke, das wars, was ich gesucht habe....

@ravensoul:
Vielleicht kannst du ja mal ein Beispiel hier einstellen?

Dann können sich alle was darunter vorstellen...
 
Examen nach dem neuen Gesetz

Hallole,
ich mache gerade die Weiterbildung zum Praxisanleiter. Dort habe ich mich mit dem Thema beschäftigt.
Das praktische Examen ändert sich dahin, daß es ein Prüfungsgespräch gibt in dem der Geprüfte seine Handlungen selbst reflektieren muß. Außerdem können Fragen zu dem Pflegehintergrund, also Pflegetheorie und Pflegeprozess gestellt werden.
Ich denke, es kommt auf die jeweilige Schule an, wie ausgedehnt dieses Gespräch geführt wird.
In der schriftlichen Prüfung müssen Fallbeispiele behandelt werden. Zwar auch mit medizinischem Wissen, jedoch steht die Pflege im Vordergrund. Es müssen auch Dinge wie Rehabilitation und Beratungsangebote berücksichtigt werden.
Neu ist auch, daß wenn eine der 3 schriftlichen Prüfungen nicht bestanden wurde, kann man dies nicht mit den Noten der anderen 2 ausgleichen. Die schriftliche Prüfung gilt dann als nicht bestanden, und der eine Teil muß wiederholt werden.
Lg Rothweiler
 
Rothweiler schrieb:
Hallole,
ich mache gerade die Weiterbildung zum Praxisanleiter. Dort habe ich mich mit dem Thema beschäftigt.
Das praktische Examen ändert sich dahin, daß es ein Prüfungsgespräch gibt in dem der Geprüfte seine Handlungen selbst reflektieren muß. Außerdem können Fragen zu dem Pflegehintergrund, also Pflegetheorie und Pflegeprozess gestellt werden.
Lg Rothweiler

Oh man... das hätt ich mir bei meinem Examen gewünscht. Man kann, denk ich, einiges noch geradebiegen, weshalb man in dieser Situation so oder so gehandelt hat... wenns den plausibel ist!
 
Hallo,

wir haben im Studium erste Infos zum Ablauf der "neuen "Examina erhalten...werde Euch dieses hier rein stellen.
Aber es ist ohne Gewähr....das sind alles auch nur Infomationen, die uns eine Dozentin erteilt hat.


Schriftliches Examen:
  • erfolgt in Form von 3 Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten
  • finden an drei verschiedenen Tagen statt ( in welchen zeitlichen Abständen diese gelegt werden ist egal)
  • sollen keine Einzelfragen sein sondern komplexe Aufgaben; fallbezogen
    Teil a) Punkt 1 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
    Teil b) Punkt 2 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
    Teil c) Punkt 7 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
  • Schulen schlagen dem Prüfungsvorsitzenden die Aufgaben vor; dieser darf daraus die Aufgaben auswählen.
Bewertung: siehe unten...


Mündliches Examen:
  • Prüfling soll anwendungsbereite berufliche Kompetenzen nachweisen
  • besteht aus drei Teilen:
    a) Punkt 3 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
    b) Punkt 10 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
    c) Punkt 8 und 12 der Anlage 1 der Ausbildungsprüfungsverordnung
  • jeder dieser Prüfungsanteile muss von mind. 2 Fachprüfern abgenommen werden, wobei im Punkt 8 und 12 davon mindestens einer Arzt oder Medizinpädagoge sein muss
  • Prüfung findet in Gruppen von maximal 4 Personen statt... jeder Prüfling hat 10-15 Minuten Zeit
  • Jede Note zählt gleich... jeder Teil muss mit mindestens 4 bestanden sein
  • Ein Teil, der mit 5 bewertet wird, darf einmal wiederholt werden
Zu klären bleibt hier die Frage nach der zeitlichen Abfolge sowie nach der Vorbereitungszeit für die Fallbeispiele in der mündlichen.
Es ist außerdem nirgendwo explizit gesagt worden, ob "ausreichend" nun eine 4,0 oder eine 4,5 bedeutet.


Bewertung:
  • wird von zwei Fachprüfern vorgenommen, die jeweils eine Note geben
  • Prüfungsvorsitzender macht daraus die Gesamtnote
  • alle Noten zählen gleich; es müssen alle Teile bestanden werden... bei nicht bestehen muss nur der eine Teil nachgeholt werden
 

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