Durchgefallen im theoretischen Examen in NRW

StephanBSU

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Ich hab jetzt neukich mein zweites Examen Als Krankenpfleger geschrieben und bin wegen extremer Prüfungsangst durchgefallen.

WAREN DIE 3,5 JAHRE ECHT FÜR DEN A***** ?????

Oder giebt es möglichkeiten dass ich die Prüfung ein ketztes malwiederholen kann???
Bzw in welem Beruf kann meine bisherige Ausbildung angerechnet werden????


Bitte helft mir!!!!

MFG
Stephan
 
Du bist 2 mal durchgefallen?
Dann musst du komplett neu anfangen.

Eine abgeschlossene Ausbildung berechtigt in sehr vielen (auch handwerklichen wenn sich nichts geändert hat) zur Verkürzung der Ausbildung.

Maximal aber ein Jahr...

Wegen Krankenpflegehilfe weiß ich nicht Bescheid, das war schonmal Thema hier im Forum, such mal mit der Suchfunktion danach ob da was bei rumkam...
 
Bei wem erfahre ich denn in wie fern ich meine ausbildung angerechnet bekomme?

MFG Stephan
 
Zuständig für die Anrechnung von anderen Ausbildungen ist die zuständige Behörde, meistens das Gesundheitsamt.
Bist du vor dem Examen gefragt worden, ob du körperlich imstande bist, am Examen teilzunehmen? Könnte sonst ein Verfahrensfehler sein und Prüfungsergebnis kann angefochten werden.
oldie
 
also ich denke in deutschland kreigt mna dann ne 6 jahres sperre bevor man von vorn wieder anfangen darf ausanhme altenpflege ausbildung die könntest du auch jetzt machen

Lg Anne
 
Aber ist es nicht auch so, dass er in einem anderen Bundesland die Prüfung wiederholen kann und er nur fürs erste Bundesland gesperrt ist...?

Also informiere Dich gut und gehe gegen Deine Prüfungsangst an...
 
also ich denke in deutschland kreigt mna dann ne 6 jahres sperre bevor man von vorn wieder anfangen darf ausanhme altenpflege ausbildung die könntest du auch jetzt machen
Hallo Weiblich1986,

worauf beziehst du diese Aussage?

Liebe Grüsse
Narde
 
Also ich bin zurzeit mittem im examen praktische hab ich schon hinter mir und wir haben 2 die letztes jahr in 2 prüfungen durchgefallen waren und unser rektor hat uns gesagt das wenn beim 2ten mal durchfallen ne sperre bekommen und ich denke bei unser beiden 03/07 kürslern wird es bei min einem schelct aussehen und dann waren 4jahre für die katz


LG Anne
 
also ich denke in deutschland kreigt mna dann ne 6 jahres sperre bevor man von vorn wieder anfangen darf

Aber ist es nicht auch so, dass er in einem anderen Bundesland die Prüfung wiederholen kann und er nur fürs erste Bundesland gesperrt ist...?

Soweit ich weiß stimmt Beides nicht. Wenn ihr irgendwelche Quellen habt...?!


Die prüfung kann 1x wiederholt werden, dann ist die Ausbildung futsch und kann (direkt) von neu begonnen werden - wenn man denn genommen wird...
 
Hallöle,


so weit wir damals in der Ausbildung gelernt haben, kann man die Ausbildung (bei 2 maligen durchfallen in der Prüfung) in diesem Bundesland nicht mehr machen, für wie lange weis ich nicht.
Man könnte jedoch wohl in einem anderen Bundesland von vorne beginnen, ob die vorher schon gelernte Zeit angerechnet wird oder angerechnet werden darf weis ich leider auch nicht.


Gruß
Dennis
 
servus!
also das krankenpflegegesetz sieht vor das eine einmalige wiederholung der prüfung möglich ist da es ein bundesgesetz ist steht nirgendwo etwas von einer wiederholung in einem anderen bundesland. d.h. die 3,5 jahre waren für die katz. sorry StephanBSU aber entweder du machst die ausbildung noch mal oder du musst dir was anderes suchen. auf verfahrensfehler würde ich nicht gehen da die schulen gerade auf solche dinge sehr achten. zudem musst du sonst den nachweis bringen das du nicht in der lage warst die püfung abzulegen und prüfungsangst zählt nicht dazu. zudem wird das meist alles dokumentiert und du hast keine chance schon gar nicht vor gericht ( das ist nicht nur einmal vorgekommen bei uns und der schüler hat NIE recht bekommen)
hannah
 
Tachchen,


so wie ich das verstanden habe (ist natürlich im weitesten Sinne Hören Sagen meiner früheren Krankenpflegeschule und nach dem alten Gesetz) ist man in dem Bundesland gesperrt, kann jedoch in einem anderen wieder von vorne beginnen. = 3 Jahre mit allen Prüfungen.
Es ist natürlich auch möglich, das man nach dem neuen Gesetz nach 2 maligem durchrasseln nie wieder eine Chance hat.....was ich doch sehr ......unsozial finden würde.

Gruß
Dennis
 

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