Durchführungskontrolle: Striche/ Kürzel?

luida

Newbie
Registriert
02.12.2008
Beiträge
9
Ort
Freiburg
Beruf
Ärztin, Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Intensivpflege
Funktion
Teamleitung
Hallo!

Wann sollte man eine erbrachte Leistung auf jeden Fall mit Kürzeln (Handzeichen) quittieren, wann genügt ein Kürzel für den Dienst und per Strichliste werden dann die teilweise sehr unterschiedlich häufigen Leistungen (z.B. Absaugung, Toilettengang) bestätigt?

Anders formuliert: Geht es, dass ich für meinen Dienst ein Handzeichen mache und dann per Strichliste die Häufigkeit der verschiedenen aufgeführten Leistungen bestätige?

Was sind die "Bedingungen" dafür bzw. welche einzuhaltenden Regeln gelten hier?

Danke für Eure Antworten!

luida
 
Strichliste ?

Geht meiner Meinung nach nicht .Nur Deine Kürzel sind "rechtssicher" ,Striche
dagegen können von anderen beliebig verändert werden.

LG
 
Auf dem Leistungsnachweis nur Kürzel.
Was willst du denn noch an Leistungsnachweisen abzeichnen, außer vielleicht Lagerungs- und Bewegungsplan, Ein- und Ausfuhr, Vitalzeichenblatt usw, Pflegeanamnese,-planung, Pflegebericht?
unterzeichnet ihr jeweils jede einzelne Teilmaßnahme, die ihr in der PP einplant?
LG
 
Kürzel hat immer den "Nachteil": meine Hand für mein Produkt. Das ist nicht unbdegingt jedermanns Sache. Aber man kann es auch so sehen: sieh her, ICH habe dies getan. Das Ergebnis ist auch auf meine Leistung zurück zu führen.

Elisabeth
 
Ja .

Bei Bew. z.Bsp. Pflegestufe 3 haben kommt es ohne weiteres vor
daß ich bis zu 10 AEDLS -Seiten kürzeln muß .
Eigentlich wollte unsere PDL einige AEDLS zusammen legen .Aber bei der
Tranzparenzprüfung bekam sie zu hören daß wir eigentlich zu wenig kürzeln.
Sonst hieß es z.Bsp. 3 Kontrollgänge bei Sicherheit in der Nacht-1 Kürzel.
Jetzt müssen Zeitangaben drin stehen also ca. 21.00 Uhr ca .23.00 .....
So werden aus einem vorherigen Kürzel nun 3 .

Was ich davon halte schreib ich mal lieber hier nicht.

LG
 
Ich arbeite ambulant.
Nach einer Prüfung wurde bei uns der Durchführungsnachweis abgeschafft, da wir ja die offiziellen Leistungsnachweise abzeichnen. Und die jeweiligen Leistungskomplexe auch geforderte Prophylaxen beinhalten. So stehen die einzelnen Teilmaßnahmen, zu den Leistungskomplexen (z.B. Teilmaßnahmen der Ganzkörperwaschung, Sturzprophylaxe, Dekubitusprophylaxe etc.) in der Pflegeplanung. Diese sind bindend für die Mitarbeiter. Lediglich für Einfuhr, Ausfuhr, Lagerung und Bewegung, Vitalwerte etc. gibt es natürlich Dokublätter.
Aber in der ambulanten Intensivpflege mag das anders sein. Warum auch immer, vielleicht wegen spezieller Krankenbeobachtung? Oder werden nicht immer LKs abgerechnet? Komisch. Na, da ist sich wohl keiner einig.
Doku muss zumindest unmissverständlich und transparent geführt werden. Wenn du einen strich machst, wenn du die leistung durchgeführt hast, was machst du denn, wenn du sie nicht durchgeführt hast? Dann musst du das ja im Pflegebericht begründen. Warum also jede einzelne Maßnahme bestätigen, wenn du doch dokumentierst, wenn du sie nicht durchführst. Was für ne Zeitverschwendung. Naja, das is ja nicht dein Problem.
Transparent würde bedeuten, dass diese bestätigung der durchführung zeitlich und persönlich zugeordnet werden kann. so kannst du z.B. ja auch für eine Ansammlung von leistungen zu einer bestimmten Zeit, diese Zusammenfassen und mit einem kürzel bestätigen. du hörst ja nicht zwischen einzelnen maßnahmen auf und unterschreibst um 10 sekunden später wieder zur nächsten maßnahme zu schreiten. Ich denke, so eine zusammenfassung wäre vertretbar.
 
Hallo,

und danke für Eure vielen Antworten.

In der ambulatnen Pflege gibt es Module, also je nach Bundesland z.B. Ganzkörperpflege, Teilkörperpflege, Ausscheidung usw. Das Geld in der ambulanten Intensivpflege gibt es für die kontinuierliche Überwachung und für die daraus resultierenden Maßnahmen, die der "technologieabhängige" (so wirds genannt) Mensch benötigt, die Bezahlung.
Also i.d.R. Absaugung, Cuffkontrolle, Kontrolle der Beatmung, VW Tracheostoma usw.
Diese werden auf dem Leistungsnachweis unter dem Begriff "kontinuierliche Überwachung" abgezeichnet.

Ich kann also durchaus Leistungen zusammenlegen (oder wenn man einen MDK-Prüfer der besonderen Sorte hat eben nicht) und gemeinsam mit einem einzigen Handzeichen quittieren, Striche gehen aber - so wie ich das hier herausgelesen habe - gar nicht. Habe ich das so richtig zusammengefasst?

Bye!
luida
 
Ok, bei uns in HH läuft es über Leistungskomplexe. ( Wußte ehrlich gesagt nicht, dass es in anderen Bundesländern Module gibt :rofl:) Jetzt versteh ich es etwas besser.
Ich würde mich freuen, wenn sich hier noch jemand einschaltet, der eine abschließende Antwort zu der Problematik geben kann.
Ich kann nicht entgültig sagen, was richtigu und was falsch ist. Kann nur meinem eigenen logischen Denken trauen. Befürchte auch, dass es da keinen einheitlichen Standard gibt.
Mit dem Zusammenlegen, meinte ich, wenn diese maßnahmen zeitlich und in der reihenfolge abhängig voneinander liegen.
LG