Dienstplan: Berechnung der Wochenfeiertage

MrKy

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Hallo zusammen,

ich bin als Vollzeitkraft in der Pflege angestellt und habe eine Frage bzgl. der Berechnung der Wochenfeiertage, gerade jetzt im Monat Mai.
In unserem Haus werden Wochenfeiertage mit 100% Freizeitausgleich und 35% Lohnausgleich abgegolten.
Heißt das nicht de facto, daß Wochenfeiertage, an denen ich arbeiten war (Pfingstmontag, Fronleichnam, 1.Mai) im Dienstplan mit der doppelten Stundenanzahl, also 7 Stunden plus 7 Stunden Freizeitausgleich, berechnet werden müssten?
Dies ist nämlich bei mir nicht gemacht worden und aktuell erreiche ich niemanden, der mir da eine Auskunft geben kann.
Freue mich über Hilfestellung.

Gruß

MrKy
 
Es kann auch sein, dass die Stunden bereits im Vorfeld aus deinem Monatssoll herausgenommen wurden.
Wie ist dein Soll für den Mai?
 
Hallo,

Sehr wahrscheinlich ist es so, wie Maniac vermutet. Feiertage reduzieren das wöchentliche Soll.
 
Also, es ist folgendermaßen:
die Sollarbeitszeit im Mai errechnet sich die Addition aller Werktage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage, die auf eben einen solchen Werktag fallen. Meine Sollarbeitszeit im Mai beträgt demnach 19 Werktage x 7,7 Std. = 146,3 Std.
Demgegenüber multipliziere ich die tatsächlich gearbeiteten Tage mit 7 Std. (Montag bis Sonntag), aber wurden Wochenfeiertage nicht immer doppelt eingerechnet (bei Wochenfeiertagen gibt es 100% Freizeitausgleich und 35% Lohnausgleich)?
Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz...

MrKy
 
Heißt das nicht de facto, daß Wochenfeiertage, an denen ich arbeiten war (Pfingstmontag, Fronleichnam, 1.Mai) im Dienstplan mit der doppelten Stundenanzahl, also 7 Stunden plus 7 Stunden Freizeitausgleich, berechnet werden müssten?

An einem Feiertag bekommst du 7 Plusstunden, das sind 100%. Du bekommst praktisch an einem anderen Tag dann 7 Stunden frei=100% Freizeitausgleich. Wenn da 14 Plusstunden stehen würden wären das 200%.
 
TVöD, S.60/61 §49
"(1) Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält die/ der Beschäftigte je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenen Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gem. §10 Abs. 3 zulässig. §8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.
(2) Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtarbeit an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt und wenn sie
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
...
3)Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen."

Alles drin?

Was Feiertage anbelangt ist Mai schon heftig, so dass nicht jeder gearbeitete im gleichen Monat bei jedem ausgeglichen werden kann. Muss auch nicht. Das frei für gearbeiteten Sonn-/ Feiertag ist bei uns im DP gesondert gekennzeichnet. Für Sonntag steht dann -S drin. Für Feiertag weiß ich es grad nicht, -F könnt sein. Bei Dir?
 
Danke erst einmal für die Antworten, offensichtlich läuft das ja alles richtig bei uns.
Die Frage, die übrig bleibt, ist: das Frei für gearbeiteten Wochenfeiertag sollte gesondert gekennzeichnet sein, oder? Was geschieht, wenn das entsprechende Frei nicht im festgelegten Zeitraum gegeben wird?
MrKy
 
Die Frage, die übrig bleibt, ist: das Frei für gearbeiteten Wochenfeiertag sollte gesondert gekennzeichnet sein, oder?

Nein, warum? Wird das Frei für einen gearbeiteten Sonntag bei Euch gesondert gekennzeichnet? Bei mir nicht. Feiertage auch nicht.

In den Bundesländern, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist, hat der Mai 2013 in der Fünf-Tage-Woche 19 Arbeitstage, in der Sechs-Tage-Woche 23. In den anderen Bundesländern jeweils einen Tag mehr. Wenn Du also im Monat Mai in diesem Stundenumfang eingeteilt bist, dann ist alles in Ordnung (vorausgesetzt, Du bekommst die 35% Zuschlag für die gearbeiteten Feiertage, aber die werden ja meist zeitversetzt ausgezahlt).

Ich verstehe Deine Rechnung nicht ganz: Dauert ein Arbeitstag bei Dir nun 7,7 oder 7,0 Stunden?
 
Bist noch ganz neu bei Deinem jetzigen AG?
....wird durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen......

Findet der Ausgleich nicht im gleichen Monat statt
sollte er möglichst im Folgemonat im DP stehen, kann aber auch noch im übernächsten erfolgen - dann wärst bei Juli.
Liegen Dir die Dienstpläne bis einschließlich Juli schon vor?

@Claudia
Bist Du Dir zu 100% sicher, dass diese gesonderte Kennzeichnung nicht sogar Pflicht ist, bei mir IST das der Fall.
Ich finde auch aus gutem Grund. Dann ist dieser Tag nicht nur einfach so ein "frei" sondern es ist klar, dass er ein Ausgleichstag ist, egal jetzt ob für einen gearbeiteten Sonntag oder Wochenfeiertag.
Nebenhinweis: Wir haben kein Arbeitszeitkonto.

Wobei mir da noch die Frage an den TE kommt: Ist Dir die Legende eurer DP hinlänglich bekannt?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Claudia
Bist Du Dir zu 100% sicher, dass diese gesonderte Kennzeichnung nicht sogar Pflicht ist, bei mir IST das der Fall.
Ich finde auch aus gutem Grund. Dann ist dieser Tag nicht nur einfach so ein "frei" sondern es ist klar, dass er ein Ausgleichstag ist, egal jetzt ob für einen gearbeiteten Sonntag oder Wochenfeiertag.

Insgesamt vier verschiedene AG, davon drei TVÖD. Nicht bei einem wurden die Ausgleichstage für gearbeitete Sonn- oder Feiertage gesondert gekennzeichnet. Und unser Betriebsrat ist ziemlich fit. Also: Ja, ich bin mir zu 99,9% sicher, denn dass so mehrere AG den gleichen Fehler machen, kann ich mir nicht vorstellen :razz1:.

Bei Euch dürfte es eine haus- oder tarifvertragsinterne Regelung sein. Flächendeckend existiert diese Regelung meines Wissens nicht. In Deinem Zitat des TVÖD sehe ich auch nicht von einer Kennzeichnungspflicht.

Es geht nicht um die Kennzeichnung von Mehr- oder Überstundenfrei, die gibt's bei uns auch. Aber Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag sind keine Überstunden; jedenfalls nicht, wenn die Sollarbeitszeit insgesamt nicht überschritten wird. Dann arbeite ich genauso viel wie jeder andere auch, nur nicht an den gleichen Tagen.
 
o.k. nach Durchsicht der "Schichtplanfibel" sehe ich es - unverändert, Zitate von S. 12/13, hier wird sogar das ArbZG bemüht, zeigt doch auch 1 Richtung an?
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schichtplanfibel.pdf

......Die erklärte Absicht des Gesetzgebers ist es,
»den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen«.(§ 1ArbZG)
Dieser besondere Schutz geht auch auf den Ersatzruhetag über.
Dazu ist es notwendig, den Ersatzruhetag und seine Sonderschutzzone sichtbar zu machen. Im Schichtplan kann der Ersatzruhetag zum Beispiel mit »xe« kenntlich gemacht werden. Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung bestimmen da mit
Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, heißt es dann weiter in § 11ArbZG.......

Bleibt die Frage was korrekt ist - da würd ich dabei bleiben - so wie mein DP ausschaut.
Der AG ist der Verpflichtung lt §1 ArbZG nachgekommen, die Tage der Arbeitsruhe bzw. deren Ersatzruhetage zu schützen,
indem er diese im DP kennzeichnet und damit Klarheit schafft - das ist definitiv ein arbeitsfreier Tag, ein Ausgleichstag.
Kein "einfach nur so frei" welches sich im potentiellen Bedarfsfall ignorieren lässt.
Obendrein wird es für AN (inkl. dem TE) durch diese eindeutige Kennzeichnung im DP deutlich einfacher - durchzublicken.
Sowas soll ja auch Vorteile haben.
 
Wo soll der Unterschied sein von "arbeitsfreier Tag" zu "einfach nur so frei", wenn du dich so auf verdi berufst?
 
Ich verstehe Deine Rechnung nicht ganz: Dauert ein Arbeitstag bei Dir nun 7,7 oder 7,0 Stunden?

Ich befinde mich in einer 5 Tage-Woche, die mit 38,5 Stunden angegeben ist, also Berechnung der Sollstunden = Anzahl der Tage der 5 Tage-Woche x 7,7.

Findet der Ausgleich nicht im gleichen Monat statt
sollte er möglichst im Folgemonat im DP stehen, kann aber auch noch im übernächsten erfolgen - dann wärst bei Juli.
Liegen Dir die Dienstpläne bis einschließlich Juli schon vor?

Das heißt doch, daß bis Ende Juli ein Ausgleich erfolgen muß, und zwar in Form eines/mehrerer freier Tage (je nachdem, wo oft ich an Feiertagen arbeiten war). Werden diese Ausgleichstage denn auch in die IST-Berechnung mit 7 Stunden eingerechnet, denn u.U. erreiche ich ja dann mein SOLL nicht, oder?

MrKy
 
Für die Wochenfeiertagen an denen Du gearbeitet hast, wird die komplette Std. anzahl bereits berechnet, durch das Schreibprogramm, welches verwendet wird.
Hast jetzt den Ausgleich nicht komplett im selben Monat, nimmst diese Std. mit, bis sie abgeglichen sind.
Werden Eure DP von Hand geschrieben?
Wie kommt es dass Du jetzt erst diese Fragen hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Dienstplanprogramm kommt "SIEDA Orbis" zmu Einsatz, der DP wird also am PC erstellt.
Die Fragen kommen erst jetzt auf, weil mit diesem Programm erst seit Anfang des Jahres gearbeitet wird, und da ich bisher noch keinen Feiertag dieses Jahr arbeiten war war das Thema auch echt weit weg für mich.
Du schreibst:
Hast jetzt den Ausgleich nicht komplett im selben Monat, nimmst diese Std. mit, bis sie abgeglichen sind.
Dazu folgende Rechnung:
Meine Sollarbeitszeit im Mai beträgt 146,3 Std., die IST-Zeit nach jetzigem Stand 146,0 Std.
Würde das folglich heißen, daß die Stunden, die an Wochenfeiertagen angefallen sind, bereits komplett abgeglichen werden?

MrKy
 
Meine Sollarbeitszeit im Mai beträgt 146,3 Std., die IST-Zeit nach jetzigem Stand 146,0 Std.
Würde das folglich heißen, daß die Stunden, die an Wochenfeiertagen angefallen sind, bereits komplett abgeglichen werden?

JA.

Sollarbeitszeit praktisch identisch mit Ist-Arbeitszeit. Passt doch.

@amezaliwa: Bzgl. Kennzeichnung steht da "kann", nicht "muss".

Frei ist frei, frei darf ohne meine Zustimmung nicht in Dienst umgewandelt werden, egal ob dieser Tag nun der Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Samstag oder einen Sonntag steht.
 
Nein.

Warum?
1 Bsp.:
Mrs. Ky arbeitet bei einer Bank, nie an einem Wochenfeiertag, im Mai hat sie 19 Arbeitstage, passt.
Mr. Ky ist KP, arbeitet im 3 Schichtbetrieb, auch sein Arbeitsmonat Mai hat 19 Arbeitstage, jedoch arbeitet er an 3 Wochenfeiertagen.
Sein AG hat 2 Möglichkeiten, dies zu regulieren
1. er bezahlt einen Zuschlag von 135%, gewährt keinen Freizeitausgleich
2. er bezahlt einen Zuschlag von 35%, gewährt 100% Freizeitausgleich, sprich für jeden gearbeiteten Wochenfeiertag 1 zusätzlicher freier Tag

Hr. Ky hat lt. Dienstplan regulär, als Soll 19 AT im Mai, der AG gewährt grundsätzlich Option 2 - damit hat er jedoch 0 Tage Freizeitausgleich erhalten.
Was davon versteh ich da falsch?

@Claudia
Das "kann" bezieht sich nicht darauf, dass gekennzeichnet werden kann, sondern man kann jedes x-beliebige Kürzel wählen.
"....Dazu ist es notwendig, den Ersatzruhetag und seine Sonderschutzzone sichtbar zu machen. Im Schichtplan kann der Ersatzruhetag zum Beispiel mit »xe« kenntlich gemacht werden. Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung bestimmen da mit....."

Ansonsten...bin ich nur - realistisch. Ganz konkret, was dieses Bsp. anbelangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Claudia
Das "kann" bezieht sich nicht darauf, dass gekennzeichnet werden kann, sondern man kann jedes x-beliebige Kürzel wählen.

.
Ja, aber das ist keine Vorgabe, an die ich mich halten muss, sondern ein Wunsch oder eine Auslegung von verdi...

Ausgleich ist Ausgleich.
 
Zum Beispiel:
Kys Arbeitgeber hat das Monatssoll auf 146Std reduziert und somit die Feiertage aus dem Soll herausgenommen. Die gearbeiteten Feiertage sind direkt wieder ausgeglichen worden, ansonsten läge das gearbeitete Ist ja ÜBER dem reduzierten Soll.
 
Zum Beispiel:
Kys Arbeitgeber hat das Monatssoll auf 146Std reduziert und somit die Feiertage aus dem Soll herausgenommen. Die gearbeiteten Feiertage sind direkt wieder ausgeglichen worden, ansonsten läge das gearbeitete Ist ja ÜBER dem reduzierten Soll.

Versteh ich nicht
146h/ 19 x 7,7h sind das reguläre Monatssoll einer Vollzeitkraft für Mai in jd. Bundesland mit 4 Wochenfeiertage, bei entspr. Arbeitsvertrag.
Dies entspricht den Angaben des TE.
TVöD und AVR Bayern vom 22.03.2013 (als einzig anderem nachgeschaut) - bei beiden reduziert sich die zu erbringende AZ an Wochenfeiertagen.
Um 1/5 beim TVöD, um 1 Arbeitstag lt. AVR.
Ansonsten liegt auch dann das Soll nicht drüber, wenn der Ausgleich der Stunden z.B. mit den Zeitzuschlägen berechnet wird, also später.
Wenn klar ist, dass diese Sondertage für Sonderberechnung auch tatsächlich zur Gänze gearbeitet wurden.
Ansonsten hätt auch die Verwaltung ggfs. ein heilloses Kuddelmuddel.

Falls MrKy inzwischen geklärt hat, wie berechnet und ausgeglichen wird - bitte melden.
Das "aktuell erreiche ich niemanden, der mir da eine Auskunft geben kann" dürft sich doch inzwischen erledigt haben.
 

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