Hallo zusammen,
ich bin als Vollzeitkraft in der Pflege angestellt und habe eine Frage bzgl. der Berechnung der Wochenfeiertage, gerade jetzt im Monat Mai.
In unserem Haus werden Wochenfeiertage mit 100% Freizeitausgleich und 35% Lohnausgleich abgegolten.
Heißt das nicht de facto, daß Wochenfeiertage, an denen ich arbeiten war (Pfingstmontag, Fronleichnam, 1.Mai) im Dienstplan mit der doppelten Stundenanzahl, also 7 Stunden plus 7 Stunden Freizeitausgleich, berechnet werden müssten?
Dies ist nämlich bei mir nicht gemacht worden und aktuell erreiche ich niemanden, der mir da eine Auskunft geben kann.
Freue mich über Hilfestellung.
Gruß
MrKy
ich bin als Vollzeitkraft in der Pflege angestellt und habe eine Frage bzgl. der Berechnung der Wochenfeiertage, gerade jetzt im Monat Mai.
In unserem Haus werden Wochenfeiertage mit 100% Freizeitausgleich und 35% Lohnausgleich abgegolten.
Heißt das nicht de facto, daß Wochenfeiertage, an denen ich arbeiten war (Pfingstmontag, Fronleichnam, 1.Mai) im Dienstplan mit der doppelten Stundenanzahl, also 7 Stunden plus 7 Stunden Freizeitausgleich, berechnet werden müssten?
Dies ist nämlich bei mir nicht gemacht worden und aktuell erreiche ich niemanden, der mir da eine Auskunft geben kann.
Freue mich über Hilfestellung.
Gruß
MrKy
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