Avr = tvöd?

Hallo.

Hallo und Bitte, ist wohl zuviel verlangt?

Zu Deiner Frage:

Kommt jetzt darauf an. Bewirbst du dich neu? Dann steigst du eigentlich immer wieder bei Stufe 1 ein, evtl. mit Verhandlungsgeschick die 2. Welche Qualifikationen hast du?

Ohne irgendwas zu wissen wäre dann bei einer Neueinstellung im AVR die Kr4 Stufe 1 die Entsprechung zur TG 7a. Mit Fachweiterbildung oder einer Leitungsfunktion bis zu 10 dir unterstellten, wäre es dann die Kr5. Die Stufen steigen mit entsprechender Betriebszugehörigkeit oder wenn du vorher schon in einer Einrichtung nach AVR gearbeitet hast.
 
Sorry für das vergessene Hallo und Bitte,bin nur etwas angespannt.Ich bin über 25 Jahre im Beruf als KR,hatte bisher laut AVR TG 7a stufe 6 ( wurde dem TVÖD angeglichen,hiess es).Bewerbe mich jetzt neu,wegen Umzugs,fang ich dann wieder ganz unten an in der Eingruppierung?Kann doch nicht sein,dass ich mit meiner Berufserfahrung einer frisch examin.KR gleichgestellt werde?!?
Danke Tiffy
 
Doch das kann sein. TVÖD 7a Stufe 2 sollte drin sein, alles andere liegt daran wie dringend dich der neue AG braucht/haben möchte und was du zu bieten hast.

lg
Narde
 
Sorry für das vergessene Hallo und Bitte,bin nur etwas angespannt.Ich bin über 25 Jahre im Beruf als KR,hatte bisher laut AVR TG 7a stufe 6 ( wurde dem TVÖD angeglichen,hiess es).Bewerbe mich jetzt neu,wegen Umzugs,fang ich dann wieder ganz unten an in der Eingruppierung?Kann doch nicht sein,dass ich mit meiner Berufserfahrung einer frisch examin.KR gleichgestellt werde?!?
Danke Tiffy
Ist leider so. Man kann zwar ein bisschen verhandeln, aber das man dich wieder mit Stufe 6 einstellt, halte ich für Recht unwahrscheinlich.

Auch eine Fachweiterbildung zählt da nur, wenn du auch in dem Bereich arbeitest. Beispiel: Ich bin ausgebildete PDL, habe 15 Jahre Berufserfahrung. Auch mich würde man in die KR4 einstufen, wenn ich als normale Krankenschwester eingestellt würde.
 
Leute, die TE hat 25 Jahre Berufserfahrung. Sie kommt selbst ohne jede Verhandlung in die Stufe 3.
Ihr müsst den Tarifvertrag auch mal lesen.

Quelle: Tarifverträge & Texte - VKA
TVöD-K:
§12
...
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstel-lung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
 
Jörg - in der Regel...
Dennoch kann sie ggf. auch in der 2 anfangen - zwar in der heutigen Zeit unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

Bei entsprechenden Benefit's für den AG ist sicher auch die ehemalige Eingruppierung möglich.
 
Bei entsprechenden Benefit's für den AG ist sicher auch die ehemalige Eingruppierung möglich.

Bei vielen AG, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes, ist das schon normal. Irbendwie muss man ja Personal locken.
 
Meine Stationsleitung sagte, sie müssen mich sogar so einstellen, ich darf mich nicht verschlechtern? Ich hab, die gleiche Stufe, wie bei meinem altem AG erhalten. Auch ähnlich wie beim Fragenstellen AVR in TVÖD
 
Meine Stationsleitung sagte, sie müssen mich sogar so einstellen, ich darf mich nicht verschlechtern? Ich hab, die gleiche Stufe, wie bei meinem altem AG erhalten. Auch ähnlich wie beim Fragenstellen AVR in TVÖD

Lies die Passage, die Joerg eingestellt hat: Stufe 3 ist bei mindestens drei Jahren Berufserfahrung ein Muss, alles darüber hinaus ein Kann.

Je nach Region bieten die AG von sich aus die Berücksichtigung der vorher erreichten Stufen an, oder der AN kann entsprechend verhandeln. Eventuell wäre auch eine entsprechende Dienstvereinbarung möglich.
 

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