AVR = TvÖD?!

hannasu

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Hallo malwieder!

Ich arbeite bei einem kirchlichen Träger (evangelisch) in Württemberg und werde nach AVR (K) bezahlt. Jetzt frag ich mich, ob die Tarifverhandlungen den AVR auch betreffen.
Ich hab jetzt schon im Netz gesucht, bin mir aber trotzdem nicht sicher... was bedeutet denn Tarifautomatik in diesem Bezug? Auf der Seite AGMAV hab ich gelesen, dass die Anstellungsgrundlage auf Basis des TVöD basiert. Was heisst das denn jetzt?!

Hoffe, dass es nicht schon nen Thread dazu gibt, den ich nicht gefunden hab und dass jemand Licht ins Dunkle bringen kann!
 
Nein, der AVR ist nicht der TVÖD. Was aber nicht bedeutet, dass der AG die anstehenden Änderungen des TVÖD übernehmen darf.
 
gemeint war wohl:nicht übernehmen darf.
Aber kirchliche AG führen eigene Tarifverhandlungen.
Grundsätzlich lehnen sie sich an den TVÖD an, weil sie konkurrenzfähig bleiben müssen.
Die MAV sollte dann auch detailgenau informieren.
 
Hallo Narde,

lies deine Anmerkung noch mal durch. Du hast einfach ein "nicht" vergessen. So wie es dasteht, bedeutet es, die Diakonie darf den TVÖD gar nicht übernehmen. Das wolltest du abr nicht sagen, oder?
 
So nochmal - der AVR ist an den TVÖD angelehnt, natürlich übernimmt die Kirche den TVÖD nicht, sonst könnte man sich ja den AVR sparen.
 

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