Arbeitszeugnisse?

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Weil das Arbeitszeugnis in anderen Branchen extrem Gewicht hat. Sollte ich in meinen alten Beruf wollen ist es ein Unding wenn dieser Nachweis fehlt und wird immer negativ gewertet.

Nur weil das in der Pflege nicht üblich ist, heißt es nicht das es unwichtig ist.
Ok, aber Du gehst doch jetzt mit Sicherheit als Examinierte erst mal auf eine Stelle in der Pflege, oder?
Und solltest Du dann irgendwann mal wieder auf einen Job außerhalb der Pflege gehen, würdest Du dann von dort ein richtiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten.
 
Ok, aber Du gehst doch jetzt mit Sicherheit als Examinierte erst mal auf eine Stelle in der Pflege, oder?
Und solltest Du dann irgendwann mal wieder auf einen Job außerhalb der Pflege gehen, würdest Du dann von dort ein richtiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten.

Ja aber mir fehlt dann eins über die 3 Jahre Ausbildung. Das ist dann gleich unvollständige Bewerbungsunterlagen. Das kann Negativ gewertet werden. Ich kann zwar super Noten haben, aber das fehlende Zeugnis könnte suggerieren das ich mich während der Ausbildung wie offene Hose benommen hätte und es deswegen nicht beilege. In meiner alten Branche ist ein fehlendes Arbeitszeugnis verdächtig und die wenigsten machen sich die Mühe dem nachzugehen. Und außerhalb der Pflege zählt eben nicht nur die Berufsurkunde...

Ich hab damals sogar Zwischenzeugnisse bekommen wenn ich nur innerhalb des Unternehmens gewechselt habe. Eben auch als ich von Auszubildenden in das Unternehmen übernommen wurde. Ich kenne es nicht das man keins bekommt und vor allem das ein AG die nicht haben will.

Wenn es allerdings wirklich so ist, das mir als Azubi der Krankenpflege nicht zusteht, dann hab ich schlicht weg Pech und muß die ganzen einzelnen Bewertungen dazu legen. Daher auch meine Frage.

Ich werd mich morgen mal beim DfBK informieren.
 
Die anderen Ausbildung fielen ja auch unter das BBiG. Unsere nicht. Weißt Du doch.

Du hast nicht gearbeitet, sondern eine Ausbildung gemacht, Du warst keine Arbeitnehmerin, sondern Schülerin. Und die Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise hast Du ja. Ein Arbeitszeugnis kann es nicht geben.
 
Die anderen Ausbildung fielen ja auch unter das BBiG. Unsere nicht. Weißt Du doch.

Du hast nicht gearbeitet, sondern eine Ausbildung gemacht, Du warst keine Arbeitnehmerin, sondern Schülerin. Und die Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise hast Du ja. Ein Arbeitszeugnis kann es nicht geben.

Würde den Anlagen von Martin widersprechen.
 
Allerdings sollte ich mich außerhalb der Pflege bewerben und das halte ich für möglich, wirkt das wenig professionell und kein AG wird sich die Mühe machen die alle zu lesen.
Ja gebe ich dir Recht, deshalb legst du den oder die 2besten Bögen rein.

Das gleiche Problem "hätten" alle Ausbildungsbetriebe.
Haben die eben nicht, denn da wechseln nicht ständig die AZUBIS die Abteilung, ja sogar in mehrere andere Betriebe. Das gibts soweit ich weiß - nirgends sonst.

Ein fehlendes Arbeitszeugnis bricht dir durchaus das Genick.
Es fehlt dir keine Zeugnis, denn du hast ein Zeugnis, dass dir die Zeit deiner Ausbildung belegt, es hat nur nicht die Form die du gern hättest.
Es spricht auch weder das BiBiG, noch der Artikel von einem qualif. Arbz., sondern lediglich von einem Zeugnis oder Ausb.zeugnis.

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen
Entschuldig, aber wo ist was unvollständig, wenn du dein Ausbildungszeugnis beilegst???

Heißt ja nicht das es dem Azubi nicht dennoch zusteht
Da hast du völlig Recht.
Deshalb würde mich die Rechstgrundlage interessieren und ob es eine vorgeschriebene Form gibt.

Ein qualifiziertes enthält eben genau diese Angaben und die sind in anderen Unternehmen durchaus sehr wichtig.
Ja aber
1. steht nirgends, dass dir als AZUBI ein qual. Arbzeugnis zusteht
2. verbietet ausdrücklich das BiBiG diese Angaben, auch wenn du sie noch so gern hättest, wenn wir dieses als Leitlinie hernehmen würden, da im KrPflG keine Regelung dafür vorgesehen ist, weder dafür noch dagegen und wenn man vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeht - wenns den einen zusteht und bei den anderen nicht audrücklich ausgeschlossen ist, gehen wir mal davon aus, dass es den anderen auch zusteht, bis der Gesetzgeber oder die Gerichte was anderes sagen bzw. entscheiden.

Andererseits,
sollte ein Azubi darauf bestehen, sollte es doch keine Schulleitung oder Personaler überfordern schnell so ein Zeugnis zu erstellen.
Unser Personaler schreibt alle Zeugnisse, hab mir das mal zeigen lassen. Wir sind ein größerer Betrieb über 500MA.
Hat paar Stichpunkte und setzt das ganze mit einem Zeugnisgenerator und teils fertigen, teils selbstgeschriebenen Textbausteinen zusammen. Dauert keine 5Minuten.
Schauen alle ziemlich ähnlich aus, aber das weiß der eine auscheidende vom anderen ausscheidenden AN ja nicht.
 
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In meinen anderen Ausbildungen habe ich immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen.

Kannst du mal schreiben, bei welchen Ausbildungen das war?
Ich war neugierig, und habe im Bekanntenkreis nachgefragt:
Berufe: Polizist, Einzelhandelskaufmann, Zerspanungsmechaniker, Bürokaufmann, Steuerfachgehilfe, OTA.
Keiner davon hat nach der Ausbildung ein qualifiziertes Abschlusszeugnis erhalten. Jade hatte ein Abschlusszeugnis und in irgend einer Form einen Beleg (z.B.Gesellenbrief) der den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung belegt. Damit ist die Ausbildungszeit auch nachgewiesen.
Bei keinem sind beim AG oder beim "Spartenwechsel" qualifizierte Zeugnisse der Ausbildung nachgefragt worden.
Ich kann deine Forderung daher nicht nachvollziehen.

LG Einer
 
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Zwischen einem Ausbildungszeugnis und einem Arbeitszeugnis besteht ein Unterschied.
Ausbildungszeugnis Hardskill. bezieht sich einzig auf die Noten, Aufgaben und Dauer.
Qual.Arbeitszeugnis Softskills bezieht sich zusätzlich auf das Verhalten des AN. Teamplayer, Querulant, ständig krank, Langsam, den Kolleginen zugewandt oder Engagiert, Zielstrebig, Innovativ, Vorausschauend etc.

Im Bewerbungsprozess geht es nur zu einem Teil um wirklich Objektiv Nachweisbare Leistungen sondern auch um die Softskills. Hardskills kann man eben aus den üblichen Zeugnissen erlesen und sind für ein Jobangebot nicht ausschließlich relevant.

Ich hab die Arbeitszeugnisse qualifiziert in 2 Kaufmännischen Ausbildungen in der Inter-/Nationalen Handels- und Finanzbranche bekommen. Sogar unaufgefordert. Das wurde mir grundsätzlich ausgestellt. Beides Branchen in denen man ohne schlechte Karten habt.
Tut mir leid ein Bankkauf- oder Speditionskaufmann ohne Arbeitszeugnis kann sich auch erhängen wenn nicht irgendjemanden ihn aus Vetternwirtschaft einstellt oder besonders Vitamin B hat. Und gerade dieser Markt ist sowas von umkämpft. Gerade in Bereichen wo es um Kommunikation und Großkundenkontakt geht besteht der AG auf Umgangsformen, Integriät, Loyalität, Engagement etc. Und das entnehmen die AG aus den Arbeitszeugnissen. Denn dort steht drin ob der AN mit Vorgesetzten, Kunden und Kollegen gut ausgekommen ist oder eben nicht. Und das ist gerade in den Branchen aus denen ich einst komme mehr als relevant. Das beim Mauer von der Baustelle da nicht so drauf geachtet wird ist klar, beim Architekten dafür schon sehr viel eher. Meine Freunde Ingenieur und Controller... Ohne Arbeitszeugnis das ist der Berufliche Tod. Wenn nicht sogar Referenzen und Empfehlungen notwenig sind.

Bei keinem sind beim AG oder beim "Spartenwechsel" qualifizierte Zeugnisse der Ausbildung nachgefragt worden.
Ich kann deine Forderung daher nicht nachvollziehen.
LG Einer
Die werden auch nicht nachgefordert, man wird schlichtweg gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Nachweisen kannst du das kaum. Man bekommt nur keine Antwort auf die Bewerbung.

Ich will nicht bestreiten das es Branchen gibt in denen das nicht so wichtig seien mag. In der Branche in der ich war und später wohlmöglich auch wieder hingehen werden, bzw. wenn ich als Quereinsteiger wo anders hin will, werde ich diese Zeugnisse benötigen und wenn sie mir zu stehen will ich sie haben. Ich würde mich zu Tode ärgern wenn mir ein Jobangebot durch die Lappen geht nur weil ein Pflege.Azubi bisher noch nie ein Arbeitszeugnis wollte oder man das in der Pflegebranche einfach nur nicht kennt.

In der Tat streiten sich heute die Geister ob ein Arbeitszeugnis noch Zeitgemäß ist, da viele AN diese selber schreiben. Andere verlangen Regress bei einem unrealistischen Arbeitszeugnis wenn der alte AG den AN über den Klee gelobt hat um ihn loszuwerden. Allerdings ob ich mal einen AG habe der sie für unnötig hält, das Risiko geh ich nicht ein.
Arbeitgeber haftet für das Arbeitszeugnis | Personal | Haufe

Die Pflege "wäre" die mir einzig bekannte Branche mit AUSBILDUNGSBETRIEB die sowas nicht ausstellen müsste. Mir würde sich nicht erklären warum die Pflege sowas nicht ausstellen müsste. Denn es ist möglich über eine Aussage über mein verhalten zu tätigen, immerhin wurde es das ja nach jedem Praxiseinsatz. Da gab es in meinem Fall, ich weiß nicht wie es bei anderen aussieht, immer eine Aussage getroffen. Da gab es Kriterien wie Sozialer Umgang, Umgang mit Kritik, Einfügen ins Team, Umgang mit Defiziten, Leistungsbereitschaft, äußerliches Erscheinungsbild, was kann ich gut, wo muß noch nachgebessert werden etc.

Übrigens die meisten Berufsausbildungen in Deutschland sind ähnlich gestrickt wie die Krankenpflege. Es gibt ca. 1/3 Theorie und 2/3 Praxis. Ich bin in meinen Ausbildungen auch durch verschiedene Abteilungen mit Verschiedenen Aufgaben durchlaufen. Von der Buchhaltung, Steuerprüfung, Lagerlogistik, Warenannahme, Verkauf etc. Das ist nichts besonderes für die Pflege. Ich habe auch da nach jeder Abteilung einen Entwicklungsbogen mit den nahe zu gleichen Kriterien wie in der Pflegeausbildung erhalten.

Auch wird im unten genannten Artikel (Berwerbung.com) die Emotionale und Wertschätzende Bestandteil des Arbeitszeugnisses erwähnt. Und in der Tat das nicht ausstellen und die zusätzliche Begründung "Du wolltest ja nicht bleiben" empfinde ich als zusätzlichen und nachträglichen Tritt in den Allerwertesten.



Hier noch ein Paar links für interessierte.
Dein Ausbildungszeugnis.
Der Rat der Weisen: Wie wichtig ist das Arbeitszeugnis heute noch? - Bewerbung.com
 
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...

2. verbietet ausdrücklich das BiBiG diese Angaben,
...

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 16 Zeugnis

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Das ist das qauli.Arbeitszeugnis... Da steht gar nichts von einem Verbot... Nur der Azubi kann darunter wählen ob er nur ein AUSBILDUNGSzeugnis will oder eben ein ARBEITSzeugnis. Dieses muß er dann aber explizit verlangen. Das Ausbildungszeugnis, welches ich ja dann hoffentlich irgendwann mal vom Gesundheitsamt bekomme, muss unaufgefordert ausgestellt werden.

Nun ist es so das dass BBiG keine Anwendung auf die Pflege findet. Man schreib allerdings das die Fürsorgepflicht es wieder verpflichtet und das ist eben gerade das unklare.

Wenn man sich den Post von Martin nochmal genauer anschaut steht dort auch nur das sich der Anspruch für den Pfl.Azubi erstmal nicht ergibt weil das BBiG für diesen nicht zutriffft und im Krankenpflegesegtz nur einfach nicht berücksichtigt ist, das heißt nicht zwangsläufig das es dem Pfl.Azubi nicht zusteht. Es wird dort einfach nur nicht Thematisiert. Mehr nicht.

Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis ergibt sich einerseits aus Gewo 109, BBiG 16 im Falle des Azubis UND der Fürsorgepflicht des AG's. Also selbst ohne die v.g. Gesetze bestünde m.E. der Anspruch.

Ich versuche das morgen in Erfahrung zu bringen.
 
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In der Pflege telefoniert Hinz mit Kunz. Glaub nur nicht, dass dein Verhalten, deine Arbeitsleistung, Kritikfähigkeit, .... sich von einem potenziellen neuen Arbeitgeber nicht bereits im Vorfeld eruieren lassen.
 
In der Pflege telefoniert Hinz mit Kunz. Glaub nur nicht, dass dein Verhalten, deine Arbeitsleistung, Kritikfähigkeit, .... sich von einem potenziellen neuen Arbeitgeber nicht bereits im Vorfeld eruieren lassen.

Mir geht es um andere Branchen. Da geht es anders zu.

Ich hab mit den DBfK telefoniert. Die haben leider keine Ahnung. Wusste noch nichtmal das anderes Berufsbilder nach BBiG einen Anspruch haben. Ich bin also nicht weiter.

Ich müsste ggf. einen Anwalt bemühen.
 
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@InetNinja

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du unverhältnismäßig viel Energie da reinsteckst um lediglich ein "Arbeitszeugnis" für deine Ausbildungszeit zu bekommen. Eigentlich müsste -wie viele schon gesagt haben - deine Urkunde und Notenblatt reichen. Aber wenn du auf qual. AZ bestehst müsstest du logischerweise dann nicht nur ein qual. Arbeitszeugnis sondern mindestens 5 oder mehr bekommen - je nachdem auf wie viele Stationen du warst.

Wenn es dir so wichtig ist, bitte deine (Ex-)Klassenlehrer(in) dir eine Zeugnis über deine Soft Skill und Verhalten zu schreiben, bzw biete ihr an selber zu schreiben und sie/er unterschreibt es lediglich? Würde dir das reichen?
Jetzt noch mit Anwalt vor zu gehen wird dich sicherlich noch viel mehr Energie und Geld kosten und das nur für die eventuelle Möglichkeit, dass du mal außerhalb der Pflege arbeiten willst.

Und auch dies bezüglich kann ich dich vielleicht etwas beruhigen, ich bewerbe mich immer mal wieder außerhalb des Gesundheitswesens - nicht weil mir meine Arbeit nicht gefällt sondern, weil ich einfach denke ich muss die 60 000 Euro Jahresbrutto Schallmauer durchbrechen :mrgreen:. Ich schicke bei diesen Bewerbungen aus Prinzip keine Arbeitszeugnisse mit, sondern nur meine Urkunden und Zertifikate, nicht mal Schulzeugnisse sind dabei, und trotzdem bekomme ich fast immer eine Einladungen zum Vorstellungsgespräch u.a vom BOSCH, THIEME, HAYS etc. und es hat auch nie einer gefragt, warum da keine Arbeitszeugnisse dabei sind. Die Personaler halten sich für viel zu clever und wollen ihrer eignen Meinung und Intuition trauen, statt sich von Arbeitszeugnisse blenden zu lassen, weil sie eben wissen wie aussagekräftig diese sind.

P.S. ich habe vor 4 Monaten meine Stelle gewechselt und hab erst vor 3 Wochen mein Arbeitszeugnis vom alten AG erhalten - natürlich war es eine Eins- und trotzdem hat es meinen jetzigen AG null interessiert, meine Fachbereichsleitung meinte lediglich..."Ja ja, emaile es deiner Sachbearbeiterin und ich werde bestätigen, dass mir das Original vorlag".

P.P.S. Es kommt aber sicherlich auch auf die Position an für die man sich bewirbt, ein Freund von mir ist zum leitenden Ingenieur innerhalb seines Unternehmen aufgestiegen und da musste er sogar zum Assessment Center und hat richtig geschwitzt. Also falls du mal beim Porsche für eine leitende Postion bewerben willst.....
 
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Sagt mal wie sieht das eigentlich mit Azubis aus?

Mein alter AG will mir kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen mit der Begründung ich wollte ja nicht im Unternehmen bleiben. :eek::gruebel:

Was ich weiß. Jedem AN und Azubi steht nach Beendigung ein Arbeitszeugnis zu. Auf Verlangen ein Qualifziertes. Einizig nach dem BbiG muss der AG unaufgefordert nach Beendigung der Ausbildung ein Arbeitszeugnis ausstellen. Krankenpflege fällt nicht unter das BbiG. Dennoch besteht aus der Fürsorgepflicht ein Anspruch auf das qualifizierte Arbeitszeugnis. Erst recht nach Verlangen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich hab das Gefühl mein alter AG will mir keins Ausstellen. Warum keine Ahnung... :weissnix:
Hallo, wir haben gerade das gleiche Problem. Die Schule sagt, die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses über die Ausbildungszeit sei unüblich und dort auch nicht bekannt. Ich persönlich halte so ein Zeugnis jedoch für wichtig, da die nachfolgenden Arbeitgeber ja auch sonst nicht wissen, warum der Azubi nicht dort im KH geblieben ist ? Wie sind denn die Erfahrungen der anderen Azubis der Gesundheits- und Krankenpfleger ?

LG
 
Arbeitszeugnisse sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Durch die ganzen Codes und Wohlwollenheit lesen sich fast alle Zeugnisse gleich.
Ein erfahrener Personaler sagte mir, mit einem Tag Hospitation erfährt er mehr über den Bewerber als durch 10 Arbeitszeugnisse.
 
Arbeitszeugnisse sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Durch die ganzen Codes und Wohlwollenheit lesen sich fast alle Zeugnisse gleich.
Ein erfahrener Personaler sagte mir, mit einem Tag Hospitation erfährt er mehr über den Bewerber als durch 10 Arbeitszeugnisse.
Ja, das mag sein aber wie viele AG sehen das so?! Man muss ja immer den Einzelfall bewerten und wenn ein Bewerber kein Arbeitszeugnis vorlegen kann, das Auskunft über seine Persönlichkeit, Arbeitsweise etc. gibt (denn auch hier gibts Codes, die trotz aller wohlklingenden Worte, das Gegenteil ausdrücken), macht sich ggf. der ein oder andere Personaler so seine Gedanken -so würde ich vermuten-. Ansonsten bräuchte man ja gar keine Zeugnisse mehr beilegen, wenn 0,0 Wert mehr darauf gelegt werden würde. Also das ist meine persönliche Meinung....
Ich hätte zum Beispiel weiter in meinem Ausbildungskrankenhaus arbeiten können, auf den verschiedensten Stationen aber ich bin freiwillig gegangen, da ich in einem anderen KH eine tolle Stelle im OP angeboten bekommen habe.
Ohne Arbeitszeugnis weist jedoch nichts darauf hin, dass ich freiwillig ging... das lässt natürlich auch Spekulationen offen.
Deswegen würde mich interessieren, wie es bei anderen Examinierten war.- Wurde diesen ein Zeugnis ausgestellt oder nicht.
 
Ich halte ehrlich gesagt ein Arbeitszeugnis nach der Ausbildung für überflüssig. Vor allem in der heutigen Zeit, wo es keinen Mangel an freien Arbeitsstellen gibt! Die hast ein Examenszeugnis, damit ist klar was du die letzten 3 Jahre gemacht hast.
Ich habe vor 32 Jahren Examen gemacht und auch damals gab es nur das Prüfungszeugnis. Ich habe den zukünftigen AG damals angeboten in die Beurteilungsbögen der Praxiseinsätze Einsicht zu bekommen, wollte aber keiner sehen!
Ich bin etwas gespalten was Zeugnisse angeht, denke aber dass sie in der Pflege zunehmend an Bedeutung verlieren, weil jeder AG froh ist überhaupt Bewerber zu haben......
 
Bin mal wieder froh, in Frankreich zu sein. Zeugnisse interessieren hier niemanden. Eine Bescheinigung vom letzten Arbeitgeber, was man da wie lange gemacht hat, reicht völlig. Wozu gibt es Probezeiten?
 
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Wozu gibt es Probezeiten?

Bewerbergespräche, Probezeiten und Hospitationen sind mMn die besseren Möglichkeiten, einen Kandidaten zu beurteilen, als ein weichgespültes Arbeitszeugnis, das klingt wie 1000 andere, und dessen gute Endnote man sogar einklagen kann, egal wie usselig man sich angestellt hat.
Ich habe damals bei meinen ersten Bewerbungen nach dem Examen ein paar Kopien von Beurteilungen der letzten Einsatzstationen beigelegt. Auf die Idee, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, wäre ich nie gekommen. Letztlich spare ich aber lieber Papier und stelle mich persönlich am Wunschort vor. Das ist effektiver und ehrlicher als jedes Zeugnis.
 
@Jillian
Ganz so einfach ist es nicht, einfach eine gute Endnote einzuklagen ... Du hast nur das Recht auf eine mittlere Bewertung.
Willst Du eine gute bis sehr gute Note, mußt Du das ggf. beweisen können, der AG ist nicht dazu verpflichtet.
Umgekehrt gilt aber das Gleiche, eine schlechte Bewertung hat der AG zu beweisen.
 
Du hast es besser ausgedrückt Martin, das meinte ich aber. :daumen:
 
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