Arbeitszeugnisse?

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Gelöschter User 54276

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Ich wäre mal interessiert, zu erfahren, ob es in Deutschland noch die leidigen "qualifizierten Arbeitszeugnisse" gibt und wie sie gewichtet werden.

Hier in Frankreich spielten sie bei meiner Arbeit bisher gar keine Rolle, man bekommt nur eine Bescheinung,was man wo wie lange gemacht hat. Dann wartet der neue Arbeitgeber, wie man sich so gibt, und übernimmt einem nach der Probezeit oder eben auch nicht: er macht sich sein eigenes Bild.

Finde ich irgendwie besser, als die subjektiven "Zeugnisse". Man muss hier auch keine Angst haben, wenn man bei einem Arbeitgeber Schwierigkeiten hat und deshalb weggeht.
 
Ja, die gibt es und es ist ganz unterschiedlich, wie sie gewertet werden. Habe da schon alles erlebt. Von wir brauchen alle Zeugnisse bis zu interessiert mich nicht.
 
Genau so ist es.
 
Ja, man kann leider nicht einschätzen, wie stark die Beurteilung im Arbeitszeugnis vom neuen Arbeitgeber gewichtet wird...
 
Doch kann man schon, es gibt eine Faustregel:
je höher die Konkurrenz desto mehr wird auf die Zeugnisse geschaut.
Bei vielen, mehreren Bewerbern - von mir aus, wenn auch noch der AG die Vorstellungskosten ersetzen muss, dann schau ich mir die Zeugnisse sehr genau an, ob es sich lohnt denjenigen einzuladen und ruf schon auch mal den anderen AG an, vor allem wenn man sich kennt.
 
Bin ich froh, keine Zeugnisse mehr zu kriegen...an meinem derzeitigen Posten an einem der grössten Dialysezentren in Frankreich lud man mich ein mit der Anmerkung: "Mich interessiert Ihre Erfahrung" (ich hatte neun Jahre Dialyse, und die konnte ich auch ohne Zeugnisse belegen).

Nebenbei gesagt: besagtes Unternehmen wurde jüngst ausgezeichnet als elftbester Arbeitgeber in Frankreich im Sektor medico-sozial.

Zeugnisse sind immer subjektiv und jeder Arbeitgeber, der einem Angestellten warum auch immer eins reinwürgen will, kann da sonstwas reinschreiben, oder ihn "wegloben".

Welche Aussagekraft hat sowas?
 
Berufserfahrung lässt sich aber ohne Zeugnisse eben NICHT belegen.
Wie oft gab es schon Geschummel im Lebenslauf, der dann auffiel. Oder angebliche Ausbildungen, die gar nicht abgeschlossen wurden - fiel erst auf, als nach wochenlangem Nachhaken nach der Urkunde dann zugegeben wurde, dass die Ausbildung ja abgebrochen wurde.

Aber dazu reichten wohl auch Bestätigungen der Zeiten.

Bei Zeugnissen geht es natürlich darum, die Leistung zu bescheinigen.
Angefangen in der 1. Klasse mit 6 Jahren und eben bis zum Ende.
 
Berufserfahrung lässt sich aber ohne Zeugnisse eben NICHT belegen.

Bei mir reichten immer die Bescheinigungen der vorherigen Arbeitgeber, was ich wie lange bei ihnen gemacht hatte, und die sind vollständig.

Ich hatte in Deutschland auch schon solche "qualifizierten Zeugnisse", wo sich dann die berühmten Fallen glanzvoller Formulierungen versteckten, ich bin allerdings informiert genug, um sie zu entdecken.

Bei einem Arbeitgeber wurde ich gemobbt und musste deswegen gehen, und das Zeugnis war dann auch mobbing-entsprechend. Ich habe es angefochten. Zum Glück waren all meine anderen Zeugnisse sehr gut, und dieses stach heraus. Und der nachfolgende Arbeitgeber kannte die Person, deren Mobbing-Opfer ich geworden war, und mass dem Zeugnis kein Gewicht bei.

Und wozu, bitte gibt es Probezeiten? Bei mir reichten schon fünf Tage im Zentrum, und sie wussten, sie würden mich behalten. Zeugnisse waren hier in Frankreich noch bei keinem Arbeitgeber ein Thema.

Wie oft gab es schon Geschummel im Lebenslauf, der dann auffiel. Oder angebliche Ausbildungen, die gar nicht abgeschlossen wurden - fiel erst auf, als nach wochenlangem Nachhaken nach der Urkunde dann zugegeben wurde, dass die Ausbildung ja abgebrochen wurde.

Geschummel im Lebenslauf: kann man auch mit Bescheinigungen anstelle von Zeugnissen abgleichen.

Nachhaken nach der Urkunde: Ihr stellt Leute ohne vorliegende Urkunden ein?

Bei Zeugnissen geht es natürlich darum, Leistungen zu bescheinigen: Macht Euch doch Euer eigenes Bild. Papier ist geduldig.
 
Na sag ich ja, mit Beschäftigungsnachweisen oder ähnlichen Belegen geht es ebenso.

Man macht sich immer ein eigenes Bild, aber wenn schon vorher ersichtlich ist, dass jemand seit 15 Jahren keine Fortbildungen besucht hat und bei allen AG unterdurchschnittliche Leistungen gebracht hat, dann muss man sich nicht den aufwendigen Einarbeitungen stellen, sondern nimmt eben einen motivierten Bewerber.

Bei uns wird jeder, auch mit schlechten Zeugnissen, erstmal eingeladen. Wenn sich dort das Bild bestätigt oder wenn nur unsinnige Ausflüchte kommen, wenn man auf vorheriges anspricht, dann ist das eben die Bestätigung.

Wichtig, wie der Bewerber damit umgeht.


Nachhaken nach der Urkunde: Ihr stellt Leute ohne vorliegende Urkunden ein?
Eben nicht. Aber ich sag ja, erzählen kann ein Bewerber viel. Was belegbar ist, ist dann oft was anderes.
 
Ich bin beim Thema Arbeitszeugnisse immer ein wenig hin und her gerissen.
Natürlich kann man so eine gewisse Einschätzung eines Bewerbers erhalten, vor allem wenn es jemand mit sehr vielen Stellenwechseln ist, wird es spannend. Zum anderen ist immer die Frage, wie viel Ahnung hat derjenige, der das Zeugnis schreibt, von der Materie. Ich meine, klar ein Personaler einer größeren Firma / Krankenhaus etc. sollte ein Zeugnis schon korrekt schreiben und mit den Zeugniscodes umgehen können. Wie sieht es aber mit Chefs von kleinen oder kleinsten Firmen aus (Pflegedienste etc.). Wie qualifiziert ist da ein Zeugnis?
Klar, wie Maniac schon schrieb, wenn jemand viele Zeugnisse hat und alle sind eher im schlechteren Bereich, dann kann man da schon Rückschlüsse ziehen, umgedreht kann ein Zeugnis natürlich jemanden auch wegloben.
Bei uns ist es ähnlich wie bei Maniac, es werden auch Bewerber mit schlechten Zeugnissen eingeladen. Absagen kann man dann immer noch.

Etwas OT: was ich bei Bewerbungen schlimm finde ist, wenn der Bewerber eine "unseriöse" e-Mail-Adresse hat. In Zeiten, wo man kostenlose Accounts anlegen kann, sollte die Mailadresse schon ein wenig vernünftig wirken.
Die bislang beste e-Mail war ein "golden-king@...". Naja, er wurde eingeladen, kam aber nicht. Schade, wäre sicher interessant gewesen. Zeugnisse hatte er der Bewerbung aber auch keine beigelegt. :lol1:
 
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Sagt mal wie sieht das eigentlich mit Azubis aus?

Mein alter AG will mir kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen mit der Begründung ich wollte ja nicht im Unternehmen bleiben. :eek::gruebel:

Was ich weiß. Jedem AN und Azubi steht nach Beendigung ein Arbeitszeugnis zu. Auf Verlangen ein Qualifziertes. Einizig nach dem BbiG muss der AG unaufgefordert nach Beendigung der Ausbildung ein Arbeitszeugnis ausstellen. Krankenpflege fällt nicht unter das BbiG. Dennoch besteht aus der Fürsorgepflicht ein Anspruch auf das qualifizierte Arbeitszeugnis. Erst recht nach Verlangen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich hab das Gefühl mein alter AG will mir keins Ausstellen. Warum keine Ahnung... :weissnix:
 
Sagt mal wie sieht das eigentlich mit Azubis aus?
Gute Frage - keine Ahnung - ist mir eigentlich noch nie in meiner Laufbahn untergekommen.
Eigentlich bräuchtest du ein ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, wenn man es schon genau nimmt.
Hast du eigentlich, mit dem Jahreszeugnis, Examenszeugnis und wenn du die Beurteilungsbögen kopierst.

Ich hab das Gefühl mein alter AG will mir keins Ausstellen. Warum keine Ahnung... :weissnix:
Hab da schon eine Ahnung. Wer sollte dir denn das ausstellen? Eingentlich die Schulleitung, denn die ist deine Disziplinarvorgesetzte, was sollte die aber schreiben?
DIE STATIONEN - PA - SL? Na ja die haben das Urteil mit der Beurteilung abgegeben, also schreibt die Schulleitung die ganzen Beurteilungen der letzten Jahre irgendwie zusammen. Um niemand weh zu tun kommt dann irgendwas zwischen 2 und 3 raus, mit Tendenz zum einen oder anderen.

Frag mich gerade, was soll dir das nutzen?
Was willst du damit bezwecken?

Ich behaupte kein AG käme auf die Idee dich danach zu Fragen.

Wie gesagt, kein Schüler bei uns hat bisher ein qual. Arb.zeugnis gefordert. Wäre also zumindest ungewöhnlich wenn ein Schüler über seine Ausbildung eine qual. Arbzeugnis vorlegen würde. Für mich würde sich das beissen.

Bei den vielen Einsätzen, was sollte denn dann da drin stehen und wer sollte da befragt werden?

Auch nach BiBiG darf in dem Ausbildungszeugnis weder Verhalten noch Leistung erwähnt werden. Frage mich was das dann bringen soll?

Aber Interessant wäre es schon, ob der Schüler ein Recht darauf hätte. Gefunden hab ich jetzt nix darüber.
 
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Sagt mal wie sieht das eigentlich mit Azubis aus?

Mein alter AG will mir kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen mit der Begründung ich wollte ja nicht im Unternehmen bleiben.
"XIII. Ausbildungszeugnis
Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen
sowie Altenpflegeschüler/innen haben im Gegensatz
zu anderen Auszubildenden (vgl. § 8 BBiG –
Berufsbildungsgesetz) keinen gesetzlichen Anspruch
auf Erteilung eines Zeugnisses. Dies ergibt
sich aus der Tatsache, dass für die Krankenpflegeausbildung
das KrPflG und nicht das BBiG einschlä
gig ist (§ 26 KrPflG, § 28 AltPflG) und dort
ein derartiger Anspruch nicht normiert ist. Dennoch
haben auch Gesundheits- und Krankenpflegeschü
ler/innen sowie Altenpfleger/innen einen
Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Er ergibt
sich aus der Fürsorgepflicht des Ausbildenden. Danach
hat dieser nach Beendigung des Ausbildungsverhä
ltnisses ein Zeugnis zu erteilen, das
dann von einem angestellten Ausbilder zu unterzeichnen
ist, wenn der Ausbildende die Berufsausbildung
nicht selbst vorgenommen hat. Das Zeugnis
muss Angaben über Art, Dauer und Zeit der
Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten
und Kenntnisse enthalten. Auf Verlangen
des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung
und Leistung und besondere Fähigkeiten aufzunehmen.
Ansonsten gilt das bereits oben ausgeführte."

Quelle:
Arbeitszeugnisse für Pflegeberufe - htw saar
S. 251f

Die Begründung, Du "willst ja nicht im Unternehmen bleiben" halte ich allerdings für hanebüchen.
 
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Hm, ja schon aber davon sind doch schon mind. 90% durch die Jahreszeugnisse und Examenszeugnis erschlagen. Die Erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten kopier ich halt aus der APrV, sollte aber jeder Führungsperson die einstellt bekannt sein.
Angaben über Führung und Leistung sagt das BiBiG ausdrücklich nein - was für alle anderen Azubis in der BRD gilt sollte für die Krpflg.azubis nicht gelten?

Kennt denn jemand eine Schülerin, die das eingeklagt hätte oder sich Ausstellen hat lassen?
Was habt ihr denn drauf geschrieben?

Gibts da irgendwas Aktuelleres, denn der Artikel ist von 2004 und die zitierten Urteile, aus denen der RA auch nur ableitet, noch deutlich älter.
Könnte sich ja was in der Zwischenzeit verändert haben?

Wir Wissen ja - 3 RA - 4Meinungen
 
Gute Frage - keine Ahnung - ist mir eigentlich noch nie in meiner Laufbahn untergekommen.
Eigentlich bräuchtest du ein ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, wenn man es schon genau nimmt.
Hast du eigentlich, mit dem Jahreszeugnis, Examenszeugnis und wenn du die Beurteilungsbögen kopierst.
Ja ich hab alles kopiert. Allerdings sollte ich mich außerhalb der Pflege bewerben und das halte ich für möglich, wirkt das wenig professionell und kein AG wird sich die Mühe machen die alle zu lesen.


da schon eine Ahnung. Wer sollte dir denn das ausstellen? Eingentlich die Schulleitung, denn die ist deine Disziplinarvorgesetzte, was sollte die aber schreiben?
DIE STATIONEN - PA - SL? Na ja die haben das Urteil mit der Beurteilung abgegeben, also schreibt die Schulleitung die ganzen Beurteilungen der letzten Jahre irgendwie zusammen. Um niemand weh zu tun kommt dann irgendwas zwischen 2 und 3 raus, mit Tendenz zum einen oder anderen.
Das gleiche Problem "hätten" alle Ausbildungsbetriebe. Dafür gibt es eben auch die einzelnen Bewertungen. Da muß sich schlichtweg jemand die Mühe machen und die auswerten. Und die haben der Realität zu entsprechen und nicht einfach sich ne Note auszudenken um niemanden weh zu tun ;) Arbeitszeugnisse schreiben ist Arbeit und ich vermute die will sich mein alter AG nicht machen, zumal ich den Laden ja auch nix mehr nütze. Und wenn die Schulleitung dafür zuständig ist, kann man das einerseits an diese weiterleiten oder mich eben dahin verweisen.

Frag mich gerade, was soll dir das nutzen?
Was willst du damit bezwecken?
Ich komme aus einer anderen Branche. Ein fehlendes Arbeitszeugnis bricht dir durchaus das Genick. Und da ich denke nicht ewig in der Pflege arbeiten zu können, werde ich wohlmöglich dieses Arbeitszeugnis mal brauchen. Das kann ich aber nicht 15Jahre später nachfordern.

behaupte kein AG käme auf die Idee dich danach zu Fragen.
Da hast du recht. Es wird keiner Nachfragen. Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen wird die Bewerbung vom Praktikanten gleich aussortiert und der Personaler bekommt sie nicht mehr zu sehen und ich den Job nicht.
Soweit ich weiß gibt es folgendes Ranking. Überprüfung auf Vollständigkeit aller Unterlagen durch einen Hiwi. Meist Studierte Praktikanten. Gewisse Atribute soll dieser auf Anweisung, auch bei vollständigkeit, ebenfalls aussortieren oder dem Personaler reinreichen. Dann gehts weiter an den Personaler und der schaut auf Lebenslauf, Arbeitzeugnis, Berufsurkunden. In dieser Reihenfolge werden Bewerbungen gesichtet.

gesagt, kein Schüler bei uns hat bisher ein qual. Arb.zeugnis gefordert. Wäre also zumindest ungewöhnlich wenn ein Schüler über seine Ausbildung eine qual. Arbzeugnis vorlegen würde. Für mich würde sich das beissen.
Heißt ja nicht das es dem Azubi nicht dennoch zusteht

den vielen Einsätzen, was sollte denn dann da drin stehen und wer sollte da befragt werden?
Da werden die Bewertungen genommen und diese ausgewertet. Ist nix dabei... Ist nur eben Arbeit und wenn ich ein bekomme wollen evtl. 30 andere Azubis auch noch eins.

nach BiBiG darf in dem Ausbildungszeugnis weder Verhalten noch Leistung erwähnt werden. Frage mich was das dann bringen soll?

Ich will ja auch kein Ausbildungszeugnis sondern ein qual. Arbeitszeugnis. Ein qualifiziertes enthält eben genau diese Angaben und die sind in anderen Unternehmen durchaus sehr wichtig. Speziell das fehlt mir mit der Berufsurkunde und dem einfachen Zeugnis über die theoretischen und wenigen praktisch bewerteten Leistungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibts da irgendwas Aktuelleres, denn der Artikel ist von 2004 und die zitierten Urteile, aus denen der RA auch nur ableitet, noch deutlich älter.
Könnte sich ja was in der Zwischenzeit verändert haben?

Wir Wissen ja - 3 RA - 4Meinungen
Unwahrscheinlich. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht jedem AN auf verlangen zu. Warum sollte das in der Pflege anders sein? Sollte der AN die Branche wechseln wäre das auch äußerst nachteilig.
 
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Ganz ehrlich: Ich habe noch niemals von einem Arbeitszeugnis für Auszubildende in der Pflege gehört. Selbst auch keins bekommen, und niemals wurde eines erwartet.

Natürlich habe ich einen Ausbildungsnachweis mit theoretischen und praktischen Stunden, besonderen Einsätzen, Exkursionen, Krankheitstagen usw. Sogar zweisprachig.

Inwiefern sollte ein Arbeitszeugnis aus der Pflege für ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Pflege relevant sein? Dass die im Lebenslauf genannte Ausbildung gemacht wurde, das lässt sich ja mit Ausbildungsnachweis und Zeugnis belegen. Man kann also nicht von unvollständigen Bewerbungsunterlagen sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibts da irgendwas Aktuelleres, denn der Artikel ist von 2004 und die zitierten Urteile, aus denen der RA auch nur ableitet, noch deutlich älter.
Könnte sich ja was in der Zwischenzeit verändert haben?
Da hast Du allerdings recht.
@InetNinja frag lieber noch mal bei Verdi oder DBfK nach, wie da die aktuelle Lage ausschaut.
Nicht, daß ich hier irgendwelche Gerüchte in die Welt setze...
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht jedem AN auf verlangen zu. Warum sollte das in der Pflege anders sein?
Ja - einer examinierten Pflegekraft. Aber bei dem von mir zitierten Text spricht Roßbruch ausdrücklich von Schülern (Auszubildenden).
 
Inwiefern sollte ein Arbeitszeugnis aus der Pflege für ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Pflege relevant sein? Dass die im Lebenslauf genannte Ausbildung gemacht wurde, das lässt sich ja mit Ausbildungsnachweis und Zeugnis belegen.

Weil das Arbeitszeugnis in anderen Branchen extrem Gewicht hat. Sollte ich in meinen alten Beruf wollen ist es ein Unding wenn dieser Nachweis fehlt und wird immer negativ gewertet.

Nur weil das in der Pflege nicht üblich ist, heißt es nicht das es unwichtig ist.
 
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Da hast Du allerdings recht.
@InetNinja frag lieber noch mal bei Verdi oder DBfK nach, wie da die aktuelle Lage ausschaut.
Nicht, daß ich hier irgendwelche Gerüchte in die Welt setze...

Ja - einer examinierten Pflegekraft. Aber bei dem von mir zitierten Text spricht Roßbruch ausdrücklich von Schülern (Auszubildenden).

Ja ich werd dem nochmal nachgehen.
Mir ist es wichtig. Ich befürchte Nachteile wenn ich mich mal wo anders als in der Pflege bewerbe. Wer weiß schon das es in der Pflege nicht üblich ist und fragt dann noch danach?

In meinen anderen Ausbildungen habe ich immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen.
 
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