Arbeitskräfte verleihen

gewitterhexle

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14.02.2009
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110
Ort
Schwarzwald-Baar
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Kann der Arbeitgeber - in diesem Fall ein ambulanter Pflegedienst - eine Angestellte dazu zwingen, in einem anderen Pflegedienst (Kooperationspartner unter anderer Trägerschaft) auszuhelfen?

Hintergrund dieser Frage ist: ich bin freiwillig schon mehrfach dort eingesprungen, wenn ich darum gebeten/im Vorfeld gefragt wurde.
Nun hat es beim letzten Mal dort aber große Probleme gegeben, z.B. wurden Terminzusagen nicht eingehalten, woraufhin ich beiden PDL unter Zeugen gesagt habe, dass sie vorerst nicht mehr mit meinem Einverständnis rechnen könnten.

Als ich heute morgen aus dem mehrtägigen Frei zum Dienst kam, fand ich in meinem Fach einen Zettel vor mit der Nachricht, dass ich mich am Montag bei unserem Kooperationspartner zum Frühdienst einzufinden hätte. Da es dort ganz andere Arbeitszeiten gibt, kommt es an mindestens drei Tagen zu Terminkollisionen :( sprich: Streit!

Darf ich darauf bestehen, meinen Dienst so machen zu können wie er auf dem geltenden Plan eingetragen ist oder gilt das dann als Arbeitsverweigerung?
 
Meines Erachtens:

Als Subunternehmer sollte das denke ich möglich sein. In Handwerksbetrieben wird sowas sogar sehr häufig gemacht. Allerdings ist dein Haus für dich zuständig. Du hast Anrecht auf deinen Dienstplan.

Wie das mit den Arbeitszeiten in Zukunft aussieht, hat was damit zu tun ob die in deinem Arbeitsvertrag definiert sind.

Die Anfahrt die du zu dem neuen Standort hast ist dann übrigens Arbeitszeit... ;)
 
(Zeitweise) Versetzung in einen anderen Bereich ist mit Sicherheit möglich. Die kurzzeitige Dienstplanänderung ist schon schwieriger. Wie sehr unterscheiden sich denn die Arbeitszeiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich heute morgen aus dem mehrtägigen Frei zum Dienst kam, fand ich in meinem Fach einen Zettel vor mit der Nachricht, dass ich mich am Montag bei unserem Kooperationspartner zum Frühdienst einzufinden hätte. Da es dort ganz andere Arbeitszeiten gibt, kommt es an mindestens drei Tagen zu Terminkollisionen :( sprich: Streit!

Darf ich darauf bestehen, meinen Dienst so machen zu können wie er auf dem geltenden Plan eingetragen ist oder gilt das dann als Arbeitsverweigerung?
Ich sehe hier zwei Problematiken:
1. Der Dienstplan gilt. Ein bereits feststehender Dienstplan darf nicht einseitig (d. h. weder vom AG noch vom AN aus) verändert werden, ohne Einverständnis der anderen Seite.
2. Arbeitsort: Ist dieser bei Dir vertraglich festgelegt? Falls ja, könnte das ein Hindernis darstellen, Dich einfach woanders hin zu versetzen. Lies auch Arbeitsort | Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht 2017
 
Meines Erachtens ist hier nur relevant ob dein geplanter Dienstplan eingehalten wird. Wenn sich da bei dem Kooperationspartner Verschiebungen ergeben, benötigt man dein Einverständnus. Man wird dich rechtlich nicht zwingen können, andere Dienstzeiten zu erfüllen.
 
Meines Erachtens:

Als Subunternehmer sollte das denke ich möglich sein. In Handwerksbetrieben wird sowas sogar sehr häufig gemacht. Allerdings ist dein Haus für dich zuständig. Du hast Anrecht auf deinen Dienstplan.

Wie das mit den Arbeitszeiten in Zukunft aussieht, hat was damit zu tun ob die in deinem Arbeitsvertrag definiert sind.

Die Anfahrt die du zu dem neuen Standort hast ist dann übrigens Arbeitszeit... ;)

Kein Subunternehmer, zwei komplett eigenständige (kleine) Pflegedienste, die z.B. in Bezug auf Fortbildungen kooperieren.

Die Anfahrt zum anderen Standort ist kürzer als zu meinem eigentlichen Arbeitsplatz.

Es geht mir nicht um Arbeitszeiten in zukünftigen - neu erstellten - Dienstplänen, sondern um die bereits genehmigten!

Auf deren Basis habe ich Termine vereinbart, die ich vom anderen Standort - der andere Arbeitszeiten hat - nicht einhalten kann.
 
Meines Erachtens ist hier nur relevant ob dein geplanter Dienstplan eingehalten wird. Wenn sich da bei dem Kooperationspartner Verschiebungen ergeben, benötigt man dein Einverständnus. Man wird dich rechtlich nicht zwingen können, andere Dienstzeiten zu erfüllen.

Danke!
Wobei mir das nur bedingt hilft, weil vom anderen Standort aus Fahrzeiten dazukommen, die von der regulären Dienststelle aus nicht anfallen :(
 
Das euch ein anderer Pflegedienst bucht um seine Aufträge abzuarbeiten, macht deinen Pflegedienst zum subunternehmer.

Wichtig ist halt ob du eine feste Arbeitszeit und Standort in deinem Vertrag hast. Wenn nicht können die dich schicken.
Nur deinen aktuellen DP dürfen sie nicht ohne dein Einverständnis ändern.
 
Die Anfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Ist also dein Geld, oder führt zu Überstunden Bzw. Muss zeittechnisch in die Schicht eingerechnet sein
 
Ich sehe hier zwei Problematiken:
1. Der Dienstplan gilt. Ein bereits feststehender Dienstplan darf nicht einseitig (d. h. weder vom AG noch vom AN aus) verändert werden, ohne Einverständnis der anderen Seite.
2. Arbeitsort: Ist dieser bei Dir vertraglich festgelegt? Falls ja, könnte das ein Hindernis darstellen, Dich einfach woanders hin zu versetzen. Lies auch Arbeitsort | Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht 2017

zu 2.
Wenn ich Deinen Link richtig verstanden habe, geht es dort nur um unterschiedliche Standorte desselben Betriebes, das ist aber bei uns nicht der Fall: es sind zwei verschiedene Betriebe, die nur in bestimmten Teilbereichen kooperieren.

In meinem AV ist festgehalten, dass ich bei der Sozialstation in X mit Einzugsgebiet Y angestellt bin - von der Sozialstation Z mit Einzugsgebiet ABC (keine Überschneidungen mit Y) ist nirgendwo die Rede.

zu 1.
In meinem Dienstplan steht z.B.
Mo - Fr Tour 3 (morgens)
Mo, Mi, Fr Tour 4 (mittags)
Di Tour 5 (nachmittags/abends)

Erfahrungsgemäß endet Tour 3 spätestens um 10:00, geht Tour 4 ca. 1 Stunde ab 12.00 und beginnt Tour 5 am Dienstag gegen 16.30

Mo, Mi und Fr habe ich also am Vormittag mindestens zwei Stunden Pause, bei der anderen Sozialstation geht der Frühdienst von 6:00 bis 12:30 oder 13:00 durch.
 
Die Anfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Ist also dein Geld, oder führt zu Überstunden Bzw. Muss zeittechnisch in die Schicht eingerechnet sein

Missverständnis ;)

Ich habe private Termine vereinbart, die normalerweise in meine Pause fallen und zwar an meinem regulären Arbeitsort = ohne Anfahrtszeiten.
Wenn mir dieselben Pausen am Verleihstandort gewährt werden (müssen), hilft das nichts, weil ich von dort aus je 20 Minuten mit dem Auto hin und zurück brauche.
 
du kannst verlangen auch die Pausen an deinem stammstsndort zu machen. Und auch da gelten die an und Abfahrtzeiten als Arbeitszeit
 
du kannst verlangen auch die Pausen an deinem stammstsndort zu machen. Und auch da gelten die an und Abfahrtzeiten als Arbeitszeit
Ist doch völlig ohne Belang!
Ein bestehender Dienstplan kann ohne Zustimmung nicht geändert werden. Und das will man hier tun.
Ob man innerhalb einer Kooperationsvereinbarung verlangen kann Pause im Stammbetrieb zu machen...., da hab ich meine Zweifel. Gibt es da rechtlich verbindliche Quellen?
 
AHHH Haaaalt Kommando zurück.

Hab mal meine MAV gefragt. (Ehemann ;))

Wichtig ist nach wie vor was in deinem Vertrag steht. Ganz klar ein bestehender DP kann nicht ohne dein Einverständnis geändert werden. Das denke ich ist klar. Auf dem DP sind nicht nur die Zeiten sondern auch die Standorte definiert.

Man kann dich innerhalb eines Unternehmens in zumutbarer Weise den Standort wechseln lassen. Zumutbar ist hier relativ und dehnbar.

Die Zumutbarkeit muß dein BR oder MAV prüfen.
 
Der letzte Hinweis ist schwierig durchzusetzen, wie überhaupt das Gesamtkonstrukt schwierig ist.
Die Situation liegt auch irgendwo zwischen Subunternehmung und Arbeitnehmerüberlassung; beides nicht sauber und beides bietet Angriffsfläche.

Auch die Angaben, Tour 1 endet üblicherweise da oder die Pause liegt meistens da, sind schwammig. Gibt es festgelegte Zeiten und/oder Korridore, nachvollziehbare EInsätze

Alles hier hilft dir nichts.
Versuch es im Guten, versuch es mit Druck; am Ende kann dir mittelfristig nur ein Anwalt helfen, wenn du den Weg beschreiten willst.

[Sorry, der Beitrag war von nach #12, der lag hier irgendwie noch in Warteschleife :-) ]
 
Wenn ich es richtig gelesen habe sind es keine Firmen die verbunden sind durch Gesellschafter/ Eigentümer /Träger sondern lediglich auf dem Fortbildungssektor kooperieren. Eine Firma kann keiner anderen Firma Arbeitnehmer ausleihen. Dies ist Arbeitnehmerüberlassung und dazu bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Illegale Arbeitnehmerüberlassung wird vom Zoll verfolgt.
Ansonsten ist es so wie der geschätzte maniac es dargestellt hat.
Alles Gute !
 
Wenn ich es richtig gelesen habe sind es keine Firmen die verbunden sind durch Gesellschafter/ Eigentümer /Träger sondern lediglich auf dem Fortbildungssektor kooperieren.
Woraus schließt Du das?
 
Das hat die TE so vorgestellt.