- Registriert
- 27.08.2006
- Beiträge
- 119
- Ort
- ruhrgebiet
- Beruf
- examinierte GuK
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante pflege
- Funktion
- Intensiv- und Beatmungspflege
hallöchen!
ich arbeite in der ambulanten pflege und habe folgenden fall: pat. liegt im wachkoma und lebt bei ihren eltern.
entzündung der PEG-einstichstelle, 2 tage aufenthalt im kh, hier zur behandlung 3 x tgl. mit octenisept reinigen und steril verbinden.
die eltern wollen allerdings, dass auf die wunde noch zusätzlich aloe-vera-concentrale gegeben wird.
ich habe dies abgelehnt, mit dem verweis auf die anordnung des arztes und auch so in der kurve dokumentiert.
eltern haben sich bei pdl beschwert, denn aloe vera sei gut für wunden etc.sie schwören auf das zeug und benutzen es fast überall in der körperpflege.
bei einweisung ins kh durfte ich mir zu alledem noch anhören , dass wir schuld am zustand der tochter seien, denn die vorher völlig reizlose einstichstelle sei ja sage und schreibe 14 (!) h nicht gereinigt worden....
naja.....
nu die frage an euch, ob ich mich da richtig verhalten habe??!! bin jetzt etwas verwirrt.....
vor allem bin ich mir fast sicher, dass die eltern einfach von sich aus, das zeug auf die wunde geben..... was passiert denn, falls die entzündung weiter fortbesteht und zb. ne systemische infektion daraus wird?? wer trägt dann die verantwortung?? ich? pflegedienst? anordnender arzt? eltern? gerichtlicher betreuer??
lg die cat
ich arbeite in der ambulanten pflege und habe folgenden fall: pat. liegt im wachkoma und lebt bei ihren eltern.
entzündung der PEG-einstichstelle, 2 tage aufenthalt im kh, hier zur behandlung 3 x tgl. mit octenisept reinigen und steril verbinden.
die eltern wollen allerdings, dass auf die wunde noch zusätzlich aloe-vera-concentrale gegeben wird.
ich habe dies abgelehnt, mit dem verweis auf die anordnung des arztes und auch so in der kurve dokumentiert.
eltern haben sich bei pdl beschwert, denn aloe vera sei gut für wunden etc.sie schwören auf das zeug und benutzen es fast überall in der körperpflege.
bei einweisung ins kh durfte ich mir zu alledem noch anhören , dass wir schuld am zustand der tochter seien, denn die vorher völlig reizlose einstichstelle sei ja sage und schreibe 14 (!) h nicht gereinigt worden....
naja.....
nu die frage an euch, ob ich mich da richtig verhalten habe??!! bin jetzt etwas verwirrt.....
vor allem bin ich mir fast sicher, dass die eltern einfach von sich aus, das zeug auf die wunde geben..... was passiert denn, falls die entzündung weiter fortbesteht und zb. ne systemische infektion daraus wird?? wer trägt dann die verantwortung?? ich? pflegedienst? anordnender arzt? eltern? gerichtlicher betreuer??
lg die cat