- Registriert
- 29.03.2006
- Beiträge
- 43
- Beruf
- Gesundheitspfleger
hallo liebe kollegen!
ich wollte mal eure meinung einholen zum thema "abmahnungen". von der ausbildung her weiß ich z.b. dass kriterien wie gehäufte schlechtleistungen, verletzungen der treuepflicht (man darf seinem betrieb nicht schaden) oder auch arbeitsverweigerung zu abmahnungen bis hin zur kündigung führen können.
aus lehrunterlagen weiß ich dass es fachliche tätigkeiten gibt, die - wenn man sich bei diesen noch nicht genügend oder nicht mehr so sicher ist - vorerst zu verweigern hat, auch um sich rechtlich abzusichern. diese tätigkeiten sind für den moment also dann nicht delegierbar, auch wenn sie eigentlich zu unserem fachlichen repertoire gehören sollten.
natürlich entbindet einen das nicht auf dauer von der durchführung dieser tätigkeit und man sollte schnellstmöglich das defizit beseitigen indem man sich von kollegen (neu) anleiten lässt um unsicherheiten loszuwerden.
tätigkeiten als beispiel wären u.a. i.m.-spritzen - wenn dies in der ausbildung keinmal angefallen ist, gesehen oder gar angeleitet wurde (kann ja mal vorkommen) oder gegengeschlechtliches katherisieren. es gibt z.b. einrichtungen in denen es völlig "normal" ist dass jahrelang ausgelernte schwestern die stationen durchklingeln auf der suche nach einem pfleger oder schon kompetenten schüler im haus um ihn zum blasenkatheterismus eines männlichen patienten auszuleihen - da sich die kolleginnen dies nur bei frauen zutrauen.
was wäre z.b. eure meinung dazu? wenn man z.b. die einzige fachkraft im dienst ist und eine tätigkeit vorerst verweigern muss - also nichtmal wer zum delegieren in der nähe ist - hat man die tätigkeit dann nach theoretischem wissen auf "gut glück" praktisch umzusetzen oder gewissenhaft abzulehnen und aufzuschieben - und liegt dabei eine leistungsverweigerung vor bzw. verletzung der treuepflicht weil dies dem ruf des betriebes schaden könnte? bzw. ist das "lassen" unsicherer tätigkeiten eher eine schlecht- oder nicht-leistung, oder eher das durchführen auf eigene faust grob fahrlässig? ist es falsch die folgen gegeneinander abzuwägen oder völlig übertrieben?
hoffe ihr findet eine eigene meinung dazu.
ich wollte mal eure meinung einholen zum thema "abmahnungen". von der ausbildung her weiß ich z.b. dass kriterien wie gehäufte schlechtleistungen, verletzungen der treuepflicht (man darf seinem betrieb nicht schaden) oder auch arbeitsverweigerung zu abmahnungen bis hin zur kündigung führen können.
aus lehrunterlagen weiß ich dass es fachliche tätigkeiten gibt, die - wenn man sich bei diesen noch nicht genügend oder nicht mehr so sicher ist - vorerst zu verweigern hat, auch um sich rechtlich abzusichern. diese tätigkeiten sind für den moment also dann nicht delegierbar, auch wenn sie eigentlich zu unserem fachlichen repertoire gehören sollten.
natürlich entbindet einen das nicht auf dauer von der durchführung dieser tätigkeit und man sollte schnellstmöglich das defizit beseitigen indem man sich von kollegen (neu) anleiten lässt um unsicherheiten loszuwerden.
tätigkeiten als beispiel wären u.a. i.m.-spritzen - wenn dies in der ausbildung keinmal angefallen ist, gesehen oder gar angeleitet wurde (kann ja mal vorkommen) oder gegengeschlechtliches katherisieren. es gibt z.b. einrichtungen in denen es völlig "normal" ist dass jahrelang ausgelernte schwestern die stationen durchklingeln auf der suche nach einem pfleger oder schon kompetenten schüler im haus um ihn zum blasenkatheterismus eines männlichen patienten auszuleihen - da sich die kolleginnen dies nur bei frauen zutrauen.
was wäre z.b. eure meinung dazu? wenn man z.b. die einzige fachkraft im dienst ist und eine tätigkeit vorerst verweigern muss - also nichtmal wer zum delegieren in der nähe ist - hat man die tätigkeit dann nach theoretischem wissen auf "gut glück" praktisch umzusetzen oder gewissenhaft abzulehnen und aufzuschieben - und liegt dabei eine leistungsverweigerung vor bzw. verletzung der treuepflicht weil dies dem ruf des betriebes schaden könnte? bzw. ist das "lassen" unsicherer tätigkeiten eher eine schlecht- oder nicht-leistung, oder eher das durchführen auf eigene faust grob fahrlässig? ist es falsch die folgen gegeneinander abzuwägen oder völlig übertrieben?
hoffe ihr findet eine eigene meinung dazu.