Abmahnung statt Tadel - Auslegungssache?!

McNurse3000

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Gesundheitspfleger
hallo liebe kollegen!

ich wollte mal eure meinung einholen zum thema "abmahnungen". von der ausbildung her weiß ich z.b. dass kriterien wie gehäufte schlechtleistungen, verletzungen der treuepflicht (man darf seinem betrieb nicht schaden) oder auch arbeitsverweigerung zu abmahnungen bis hin zur kündigung führen können.

aus lehrunterlagen weiß ich dass es fachliche tätigkeiten gibt, die - wenn man sich bei diesen noch nicht genügend oder nicht mehr so sicher ist - vorerst zu verweigern hat, auch um sich rechtlich abzusichern. diese tätigkeiten sind für den moment also dann nicht delegierbar, auch wenn sie eigentlich zu unserem fachlichen repertoire gehören sollten.

natürlich entbindet einen das nicht auf dauer von der durchführung dieser tätigkeit und man sollte schnellstmöglich das defizit beseitigen indem man sich von kollegen (neu) anleiten lässt um unsicherheiten loszuwerden.

tätigkeiten als beispiel wären u.a. i.m.-spritzen - wenn dies in der ausbildung keinmal angefallen ist, gesehen oder gar angeleitet wurde (kann ja mal vorkommen) oder gegengeschlechtliches katherisieren. es gibt z.b. einrichtungen in denen es völlig "normal" ist dass jahrelang ausgelernte schwestern die stationen durchklingeln auf der suche nach einem pfleger oder schon kompetenten schüler im haus um ihn zum blasenkatheterismus eines männlichen patienten auszuleihen - da sich die kolleginnen dies nur bei frauen zutrauen.

was wäre z.b. eure meinung dazu? wenn man z.b. die einzige fachkraft im dienst ist und eine tätigkeit vorerst verweigern muss - also nichtmal wer zum delegieren in der nähe ist - hat man die tätigkeit dann nach theoretischem wissen auf "gut glück" praktisch umzusetzen oder gewissenhaft abzulehnen und aufzuschieben - und liegt dabei eine leistungsverweigerung vor bzw. verletzung der treuepflicht weil dies dem ruf des betriebes schaden könnte? bzw. ist das "lassen" unsicherer tätigkeiten eher eine schlecht- oder nicht-leistung, oder eher das durchführen auf eigene faust grob fahrlässig? ist es falsch die folgen gegeneinander abzuwägen oder völlig übertrieben?

hoffe ihr findet eine eigene meinung dazu.
 
Hallo
Wenn ich was nicht kann, dann lasse ich die Finger davon. Ich habe die Durchführungsverantwortung, wenn mir was passiert rollt mein Kopf.
Das hat nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun.
Magensonden legen ist theoretisch Arztsache, praktisch wird diese Tätigkeit sofort deligiert. Ich verweigere diese Tätigkeit bei somnolenten und/oder unkooperativen (desorientierten) Patienten, oder bei bekannten defekten in der Speiseröhre. Bin aber jederzeit bereit zu assistieren.
Liegt es jetzt an meinem umwerfendem Charme, daß ich bis jetzt noch keine Abmahnung bekommen habe, oder daran daß sehr viele Ärzte dann auf die Magensonde verzichtet haben weil unnötig oder weil sie selber noch nie eine MS gelegt haben und dies einfach nicht zugeben wollen ?
Bei unserer momentanen defizitären Personalsituation im Pflegebereich ist es für mich sogar Pflicht deligierbare Tätigkeiten an die Doc`s zurück zu geben, da ich meiner Arbeit sonst nicht nachkommen kann.
Alesig
 
Arbeitest du noch in dem Pflegwohnheim? Oder hast du gewechselt?

Elisabeth
 
ich bin NOCH da. allerdings auf so ne art "bewährung". tja: so kanns gehen... habe nochmal gegoogelt zum thema "durchführungsverantwortung". also lag ich doch richtig dass das lassen unsicherer tätigkeiten besser ist als praktisches "probieren" trotz theoretischem wissen ohne anleitung! aber entbindet einen das vorerst trotzdem von der nötigen fachkompetenz?
 
Wenn ich eine Tätigkeit übernehme, habe ich die Durchführungsverantwortung. Wenn ich dieser Verantwortung nicht gerecht werden kann, dann lehne ich die Tätigkeit ab, andernfalls mache ich mich nämlich strafbar. Und kein Arbeitgeber der Welt kann von mir verlangen, eine Straftat zu begehen.

Wenn mir jemand wegen so etwas eine Abmahnung erteilen würde, wäre ich am nächsten Tag beim Betriebsrat, und am übernächsten Tag bekäme mein Pflegeverband einen Anruf von mir. Da bekomme ich nämlich eine Rechtsberatung für solche Fälle.

Wie Du selbst schon sagst, habe ich dennoch die Pflicht, diese Wissenslücke schnell zu schließen. (Gerade bei dem typischen Beispiel "gegengeschlechtliches Katheterisieren" sehe ich da absolut kein Problem, es ist mir ein Rätsel, warum manche Kollegen sich deshalb so anstellen.)
 

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