Zwangsmedikation

Gugelhupf

Newbie
Registriert
16.09.2014
Beiträge
26
Beruf
DpGKS
Akt. Einsatzbereich
Akutpsychiatrie
In D. ist sie ja verboten!
Wie geht ihr damit um? Vor allem im geschlossenem Bereich?
 
Sie ist nicht generell verboten, sondern an bestimmte - und strenge - Voraussetzungen gebunden. Darüber hinaus muss zwischen Behandlung und Sedierung (z.B. in Notsituationen) unterschieden werden.

In der alltäglichen Praxis stellt sie für uns persönlich kein Problem dar. Die Patienten sind es letztlich, die darunter leiden müssen, weil sie durch ihre Erkrankung, beispielsweise Schizophrenie, länger, intensiver und anhaltender "gequält" werden und man ihnen auf Grund der aktuellen Gesetzeslage einfach schlechter helfen kann.

Beste Grüße
Ben
 
Ben kannst du mir das genauer erläutern ?

also das die Zwangsmedikation an bestimmte und strenge Voraussetzungen gebunden sind. Welche Voraussetzung sind das?
Sedierung im Notfall ist erlaubt ?

Ich arbeite derzeit in Ö. und möchte nach D. wechseln. Deshalb meine Fragen!

Welche Konsequenzen das für die Pat. hat, ist mir klar! Ich möchte einfach nur wissen wie das Gesezt im Stationsalltag auf einer akut geschlossenen umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf das PP und Ärzte hat.

Viele Grüße
Gugel
 
Solche Geschichten bedürfen der richterlichen Anordnung.

Zum Überblick kannst Du Dir z.B. anschauen :

"Empfehlungen des Sozialsenats Bremen zur Freiheitsentziehung"
 
Die rechtl. Grundlagen sind mir ja bekannt! Mich interessiert die Umsetzung. Gerne auch per PN :)
 
Die Umsetzung in der Praxis orientiert, bzw. hält sich natürlich an die aktuell geltende Gesetzgebung- und Rechtssprechung. Aber wie ich bereits erwähnte: Für Mitarbeiter stellt sie m.E. kein sonderliches Problem dar. Im "Notfall" (Gewalt, Bedrohung, massive vorsätzliche Sachbeschädigung,...) wird weiterhin reagiert, hier greift z.B. §34 StGB. Die Veränderung zeigt sich in einem höheren bürokratischen Aufwand und einem meist längeren Aufenthalt für die betroffenen Patienten. Man kann/darf sie nicht einfach gehen lassen (im Falle einer Unterbringung), ihnen aber auch nicht adäquat helfen...

Gruß
Ben