Zeitarbeitsfirma und Ablöse

Sternschanze

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03.04.2015
Beiträge
11
Ort
Hamburg
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Orthopädie
Hallo,

ich war bis vor kurzem noch bei einer Zeitfirma (inges. 3 Monate) angestellt und jetzt zu einem Krankenhaus gewechselt bei dem ich bereits 2 Monate durchweg ausgeholfen habe. Durch die Übernahme musste mein neuer Arbeitgeber eine Ablösesumme zahlen. Nun kommt mein "Problem" kaum alle unter Dach und Fach bekam mein Lebensgefährte eine Versetzung in den Süden.
Wenn ich ihm jetzt folge (bzw. frühestens 01.08/01.09.) kann da der Arbeitgeber von mir Geld fordern wegen der Ablösesumme - wenn ich jetzt innerhalb der Probezeit gehe - oder ist es dann quasi sein Pech?
Recht ist es mir auch nicht denn hätte es sich vorher abgezeichnet wäre ich erstmal bei der Zeitfirma geblieben und hätte mir dann im Süden wieder ein Krankenhaus gesucht.
Kann mir da Rechtlich was passieren?

Grüße Sternschanze
 
Du hast doch einen Arbeitsvertrag erhalten. Wenn mit der Ablösesumme eine Verpflichtung Deinerseits verbunden wäre, müsste das dort festgehalten worden sein.
 
Du hast doch einen Arbeitsvertrag erhalten. Wenn mit der Ablösesumme eine Verpflichtung Deinerseits verbunden wäre, müsste das dort festgehalten worden sein.

Ok, da steht nichts darüber drin. Also kann ich davon ausgehen das somit keine Forderung vom Arbeitgeber rechtlich möglich wären?

Grüße Sternschanze
 
We
Ok, da steht nichts darüber drin. Also kann ich davon ausgehen das somit keine Forderung vom Arbeitgeber rechtlich möglich wären?

Eine solche Abmachung hättet Ihr schriftlich festhalten müssen. Nicht unbedingt im Arbeitsvertrag, geht natürlich auch separat, aber es bedarf der Schriftform. Wenn nichts vereinbart wurde, hast Du nichts zu befürchten.
 
Nebenabreden sind durchaus möglich, auch mündlich. Sofern sie nicht vertraglich oder tariflich (TVÖD) ausgeschlossen sind.

Aber so etwas scheint es hier ja erst garnicht zu geben.
 
Nebenabreden sind durchaus möglich, auch mündlich. Sofern sie nicht vertraglich oder tariflich (TVÖD) ausgeschlossen sind.
Eine Nebenabrede solcher Art in mündlicher Form wäre aber sehr ungewöhnlich. Kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, der eine solche vertragliche Vereinbarung nicht schriftlich festhält. Darauf würde ich als Arbeitnehmer auch bestehen; so viel Aufwand ist ein Dreizeiler ja nicht.
 
Korrekt, wollte nur das ausdrückliche: Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden, abschwächen.
 
Weder mündlich noch schriftlich wurde das Thema. Nur wie gesagt ich wollte trotzdem noch ml hier nachfragen ob es nicht doch noch gesetzliche Lücken gibt von denen ich gerade keine Ahnung habe. Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße Sternschanze
 
Hallo Sternschanze,
rechtlich gesehen kann das Krankenhaus keinen Anspruch dir gegenüber geltend machen, da die Ablöse aus einem Vertragsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen herrührt. Seriöse Zeitarbeitsfirmen gewähren in solchen Fällen für das Krankenhaus eine Rückvergütung eines Teils der Ablösesumme.
Das Risiko der Kosten bis zu einer Einstellung hat das Krankenhaus immer zu tragen: auch dann z.B. wenn zunächst großformatig inseriert wird - die Garantie, dass ein gerade eingestellter Mitarbeiter sich nicht kurzfristig beruflich anders orientiert gibt es nicht.

Gruß labora
 
Lieben Dank für Deine Antwort, das beruhigt mich sehr...

Grüße Sternschanze