@ewiger Azubi:
wenn man sich hier zu Gesetzen äussert, dann sollte man diese auch kennen.
I.Ü. wäre es nicht schlecht, wenn du dir das Gesetz mal in die Hand nimmst, denn sowas sind u.a. Prüfungsfragen.
Da würde ich jetzt sagen - durchgefallen.
Man sieht an deinem Beitrag, dass du weder von den Ausbildungsgängen, gesetzlichen Regelungen noch Lehrplan eine Ahnung hast.
Und wenn im Gesetz das Vorgesehen ist, dann brauch ich auch keine Klinken putzen, sondern einen Antrag stellen.
@DieChriss: Natürlich geht das, der Gesetzgeber räumt das ein.
Je nach Abschluss wird dir auf jeden Fall eine Verkürzung zuerkannt.
Sehr gut - voraussichtlich mehr, im Extremfalle bis 2 Jahre.
Befriedigend - voraussichtlich nichts.
Ob dich eine KKP-schule verkürzt aufnimmt und wenn wie lange die dich verkürzen lassen, das liegt in deren Ermessen.