Verwahrlosung

Waldrose

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05.01.2012
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Hallo,
hab ein Problem mit bei einer Patientin mit beginnender Demenz, wir kommen zu ihr um ihr die ATS anzuziehen ,
Die Frau wäscht sich seit längerem nicht mehr und weigert sich etwas anderes anzuziehen als ihre kaputten Anziehsachen, die sie auch seit längerer Zeit Tag und Nacht anbehält.
Was kann man da machen? Alles gut zu reden bringt nichts.
 
Sind Angehörige vor Ort, die man kontaktieren kann? Ansonsten bei Selbstgefährdung, eine gesetzliche Betreuung einleiten, damit eine Versorgung sicher gestellt werden kann....
 
wenn man sich nicht wäscht und seine klamotten nicht wechselt, is das ne eigengefährdung?? es passt nicht in unsere norm und nicht in das denken der gesellschaft..
 
wenn man sich nicht wäscht und seine klamotten nicht wechselt, is das ne eigengefährdung
Habe ich das geschrieben?
Ich glaube nicht! Und meiner Meinung nach kann man sich auch verwahrlosen lassen....

Aber dennoch, mangelnde Hygiene kann durchaus eine Selbstgefährdung sein!
Wenn die Dame ihre bisherige Versorgung aufgrund einer Demenz vernachlässigt, macht sie das nicht freiwillig und benötigt Hilfe eine ihrer Biographie angemessene Pflege durchzuführen
 
Hallo Waldrose,

das ist das Problem in der ambulanten Pflege. Die Zeitfenster sind für solche intensive Probleme viel zu kurz.
Hast du nur Zeit, für ATS anzuziehen? Oder fallen noch andere pflegerische Maßnahmen an?

Ansonsten kannst du, wie ludmilla schon sagt, die Angehörige informieren. Dokumentiere den pflegerischen Zustand der Patientin und informiere den Pflegedienst über die aktuelle Situation.
 
Mehr Informationen zur Patientin wären in dieser Situation hilfreich.
Wir wissen nur, dass sie eine beginnende Demenz hat, sonst nichts. Weshalb ist es besonders wichtig, mehr Informationen zu sammeln :
Eine Selbstvernachlässigung kann verschiedene Ursachen haben, oder aber ein Symptom sein.
Die temporäre Haushalts- und Selbstvernachlässigung kann zum Beispiel in besonderen Situationen der menschlichen Entwicklung beobachtet werden, wie etwa nach dem Vorkommen besonderer (kritischer) Lebensereignisse wie Berentung, Verwitwung. Hier wird die gesamte zur Verfügung stehende Energie verwendet, um den Schmerz, die Trauer auszuhalten, allgemein um seine Situation zu verarbeiten.
Davon abzugrenzen ist die Selbstvernachlässigung im Alter, bei der man sehr oft drei charakteristische Merkmale sieht :
1. Mehrfacherkrankung
2. Wahrnehmungsverschiebung bezüglich des Ausmasses der Selbstvernachlässigung
3. sozialer Rückzug und Abkapselung

Je nachdem, wie ausgeprägt nun das Ausmass der Selbstvernachlässigung ist, sind auch die Massnahmen zu wählen. Grundsätzlich jedoch sollte man nicht primär die eigenen gesellschaftlichen Ansprüche als Massstab anlegen, sondern die individuelle Situation der Patientin.
Eine direkte Gefahr besteht, so wie ich es verstehe, aktuell nicht.

Wenn die Dame ihre bisherige Versorgung aufgrund einer Demenz vernachlässigt, macht sie das nicht freiwillig und benötigt Hilfe eine ihrer Biographie angemessene Pflege durchzuführen
Hier ist eben zu hinterfragen, ob jeder Mensch sich immer so pflegen will, wie er es bislang getan hat, oder ob es durch die Entwicklung Tendenzen zur Veränderung in diesem Verhalten gibt.
 
Aber dennoch, mangelnde Hygiene kann durchaus eine Selbstgefährdung sein!
Wenn die Dame ihre bisherige Versorgung aufgrund einer Demenz vernachlässigt, macht sie das nicht freiwillig und benötigt Hilfe eine ihrer Biographie angemessene Pflege durchzuführen
Du kannst nicht alles der Demenz zuschreiben. Kennst du die alte Dame schon von früher her wo sie noch geistig fit war?
Gibt es eine Immunreduzierung z.B. aufgrund einer Therapie, wo entsprechende Hygiene berücksichtigt werden muß?


So wie du argumentierst, hat niemand mehr ein Recht auf ein wenig Selbstbestimmung sobald das Wort Demenz ins Spiel kommt. Da sollte man schon genau abwägen was notwendig ist und was nicht.
Schludrige Körperhygiene und seltener Wäschewechsel ist sicher kein ausreichender Grund für Maßnahmen, wenn das nicht erwünscht ist.
 
Du kannst nicht alles der Demenz zuschreiben. Kennst du die alte Dame schon von früher her wo sie noch geistig fit war?
Gibt es eine Immunreduzierung z.B. aufgrund einer Therapie, wo entsprechende Hygiene berücksichtigt werden muß?


So wie du argumentierst, hat niemand mehr ein Recht auf ein wenig Selbstbestimmung sobald das Wort Demenz ins Spiel kommt. Da sollte man schon genau abwägen was notwendig ist und was nicht.
Schludrige Körperhygiene und seltener Wäschewechsel ist sicher kein ausreichender Grund für Maßnahmen, wenn das nicht erwünscht ist.
Sorry, aber was du und auch andere in meinen Beitrag hineininterpretieren, habe ich nicht geschrieben. Ich schiebe weder alles auf eine Demenz, noch will ich der Dame eine komplette Pflege angedeihen lassen.

Ich habe lediglich gesagt, dass mangelnde Hygiene zur Selbtgefährdung werden kann, nicht muss! Natürlich muss ich vorher Fragen stellen und selbstverständlich hat auch ein Demenzkranker das Recht auf Selbstbestimmung. Ich würde mich sehr freuen, wenn einem hier nicht ständig was verdreht und unterstellt wird, was man nicht gesagt hat!
 
Hier hat niemand etwas verdreht, sondern einfach nur auf deine Aussage reagiert. Man kann die halt so odr so auffassen.
 
Hier hat niemand etwas verdreht, sondern einfach nur auf deine Aussage reagiert. Man kann die halt so odr so auffassen.
Finde ich nicht, ich habe sehr bewusst die Worte kann und wenn verwendet und das lässt nicht auf eine absolute Aussage schließen, aber lass gut sein, ich wollte es nur klarstellen!
 
Zuletzt bearbeitet:
naja waren ja mehrere die es so verstanden haben... also kann man es schon auch anders verstehen (was ja de facto auch der fall war).
 
wenn man sich nicht wäscht und seine klamotten nicht wechselt, is das ne eigengefährdung??

Nein, natürlich nicht!
Aber ludmilla hat doch Recht mit ihrem post -WENN eine Eigengefährdung vorliegt KANN gehandelt werden- niemand hat behauptet das das im oben genannten Fall indiziert oder nötig wäre (um das auch nur annähernd zu beurteilen liegen uns ja auch viel zu wenige Infos vor...)
 
Ab wann liegt eine Eigengefährdung des Patienten vor, wenn diese/r keine/n regelmäßige Körperhygiene und Kleidungswechsel durchführt?

Wenn der/die Patient/in unter gesetzlicher Betreuung steht, dürfen dann wirklich pflegerische Maßnahmen unter Zwang, am Patient/in durchgeführt werden?

Übrigens fehlen, wie DirkK schon gestern gesagt hat, seit 2 Tagen wichtige Informationen von Waldrose.
 
sorry wenn ich mich jetzt erst wieder melde, danke schön für eure vielen Beiträge
Die Dame hat zwar noch Angehörige, aber die sind auch alt und krank und können sich nicht kümmern,
wir kommen nur für die ATS dahin und weitere Pflege lehnt die Pat. ab.
Ich glaube nicht dass es nur an der Demenz liegt , sondern dass sie auch viel Leid und Einsamkeit in ihrem Leben gehabt hat,
 
Ab wann liegt eine Eigengefährdung des Patienten vor, wenn diese/r keine/n regelmäßige Körperhygiene und Kleidungswechsel durchführt?

Das ist sicher sehr individuell und unter Berücksichtigung aller Faktoren zu betrachten. Und ganz sicher gibt es da auch unterschiedliche Maßstäbe, was man tolerieren kann/soll. Eine pauschale Antwort wird es auf diese Frage nicht geben. Und auch keine absolut vollständige!
Für mich ist u.a. dann Unterstützungsbedarf gegeben, wenn der Mensch sich nicht mehr wohl fühlt, was durch nahestehende Menschen beurteilt werden könnte. Oder wenn die Gesundheit gefährdet ist, beispielsweise eine erhöhte Infektionsgefahr bei mangelnder Hygiene. Das ist sicher bei einem immunsupremierten Menschen schneller der Fall.

Wenn der/die Patient/in unter gesetzlicher Betreuung steht, dürfen dann wirklich pflegerische Maßnahmen unter Zwang, am Patient/in durchgeführt werden?
Bei den wenigsten Demenzkranken ist meiner Erfahrung nach Zwang erforderlich, vielmehr gelingt es doch durch entsprechende Kommunikation, eine zumindest teilweise und meist ausreichende Unterstützung zu geben ohne die Grenzen der Menschen zu überschreiten. Dauerhafte und in allen Bereichen bestehende Abwehr bei der Körperpflege habe ich jedenfalls noch nie erlebt und aufgrund dessen ist es eher eine theoretische Diskussion.
Was aber nicht geht mit dem Argument, dass jeder das Recht auf die eigene Verwahrlosung hat, erforderliche Hilfen nicht zu geben.

Den hier beschriebenen Fall kann man anhand der noch immer spärlichen Angaben nicht beurteilen.
 
Hallo ludmilla,

ich sehe das auch so wie du. Im Ambulanten Pflegedienst gibt es ein Zeitfenster (10 - 15 Minuten) für ATS anzuziehen.
Klar redet man mit dem Patient /Klient. Kommunikation ist das A und O in der Pflege.
Ich sehe nur das Problem darin, das in der kurzen Zeit, es schwierig ist, den Patienten umzustimmen, mehr auf seine Körperhygiene und Kleidungswechsel zu achten und diese wieder regelmäßig und selbstständig durchzuführen.

Darum habe ich waldrose am 1.9.2016 geschrieben, alles zu dokumentieren und dem Pflegedienst über den Zustand der Patientin zu informieren. Somit kann der Pflegedienst eine PDL dort hin schicken, der mit der Patientin ein ausführliches Gespräch führt.

Es grüßt

pepita - sheep