Vertragsverlängerung

Marlena

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22.04.2009
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77
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Ich habe zur Zeit einen bis Mitte März 2010 befristeten Vertrag. Bei uns im Haus ist es üblich, dass man etwa 5 - 6 Monate vor Vertragsende zur PDL gerufen wird, ein kurzes Gespräch hat und kurze Zeit später bekommt man einen unbefristeten Vertrag zur Unterschrift vorgelegt.

Tja, nun möchte ich aber nicht bleiben und weiß auch, wo ich gerne hin will. Dort habe ich heute angerufen und erfahren, dass es grundsätzlich gut aussieht mit Stellen, sie mir aber nicht jetzt schon einen Vertrag ab 01.04. geben können, frühestens im Dezember, eigentlich erst so im Januar oder Februar - wenn denn vom Vorstellungsgespräch her alles gut läuft.

Nun bin ich mir nicht sicher, was ich machen soll. Meiner jetzigen PDL sagen, dass ich eigentlich weg will, aber doch bleiben würde, wenn es woanders doch nicht klappt und sie bitten, mit dem neuen Vertrag noch zu warten? Ist zwar ehrlich, aber ob das so gut ankommt?

Oder den neuen Vertrag unterschreiben und ihn dann wieder rückgängig machen, wenn es mit der anderen Stelle klappt? Geht das ohne Probleme? Ich finde in meinem jetzigen Vertrag keine Angaben darüber, ab wann er gültig ist, aber ich denke mir, wenn es bei Ausbildungen möglich ist, dass man trotz unterschriebenem Vertrag kurz vor Beginn noch einen Rückzieher macht, sollte das bei normalen Arbeitsstellen doch genauso sein, oder?

Marlena
 
Den unbefristeten Vertag unterschreiben und diesen dann so kündigen, dass Du ohne Pause in den neuen Job einsteigen kannst. (Den alten Vertrag aber bitte erst kündigen, wenn Du den neuen unterschrieben hast).
 
Hallo,

ich würde an deiner Stelle erst mal auf die sichere Seite gehen, denn niemand kann dir garantieren, was in einem halben Jahr alles passieren kann.

Wenn dir dein jetziger Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag anbietet, solltest du ihn erstmal annehmen!
Wenn dir im Januar ein neuer Arbeitgeber ein für dich besseres Angebot macht, hast du in jedem Fall ausreichend Zeit bis zum 01.04.09, deine bisherige Stelle korrekt zu kündigen.
Du must nur die (nach deinem Tarifvertrag) festgelegten Kündigungsfristen ordentlich einhalten, dann hast du dich korrekt verhalten.
Deine PDL würde ich also sicherheitshalber jetzt nicht informieren, sonst bekommst du jetzt keinen unbefristeten Vertrag angeboten und must evt. noch andere "Nachteile" erleiden, bis dein Zeitvertrag ausläuft, denn oft wird ein solcher Schritt von den Vorgesetzten "persönlich" genommen.



Gruß

medsonet.1

P.S. ein kleiner Tip zum Abschluss.
Bitte mach dich vorher in deinem Tarifvertrag schlau, ob du das Weihnachtsgeld zurückzahlen must! Oft gibt es eine Klausel, daß bei Kündigung bis zum 31.03. des Folgejahres dieses Geld zurückgezahlt werden muss. Wenn dies der Fall ist, lieber beim neuen Arbeitgeber erst zum 01.05. einen Vertrag machen.
 
Danke für eure Antworten. Wegen des Weihnachtsgeldes hatte ich schon geschaut, finde aber im Tarifvertrag keine Klausel, die besagt, dass ich es zurückzahlen muss (TV-UK Baden-Württemberg). Allerdings war ich davon ausgegangen, dass es eh nicht relevant ist, wenn ich nicht kündige, sondern meinen befristeten Vertrag einfach auslaufen lasse. Stimmt das oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Wenn ich jetzt den neuen Vertrag unterschreibe und dann kündige, welche Kündigungsfristen gelten denn dann? Zählt der alte Vertrag noch mit, so dass ich eine Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals hätte? Dann müsste ich zum 31.03. kündigen und würde noch zwei Wochen mit dem neuen Vertrag arbeiten (mein momentaner Vertrag geht bis zum 12.03.10). Oder gilt dann Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr, da neuer Vertrag und Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss?

Marlena
 
Danke für eure Antworten. Wegen des Weihnachtsgeldes hatte ich schon geschaut, finde aber im Tarifvertrag keine Klausel, die besagt, dass ich es zurückzahlen muss (TV-UK Baden-Württemberg). Allerdings war ich davon ausgegangen, dass es eh nicht relevant ist, wenn ich nicht kündige, sondern meinen befristeten Vertrag einfach auslaufen lasse. Stimmt das oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Wenn ich jetzt den neuen Vertrag unterschreibe und dann kündige, welche Kündigungsfristen gelten denn dann? Zählt der alte Vertrag noch mit, so dass ich eine Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals hätte? Dann müsste ich zum 31.03. kündigen und würde noch zwei Wochen mit dem neuen Vertrag arbeiten (mein momentaner Vertrag geht bis zum 12.03.10). Oder gilt dann Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr, da neuer Vertrag und Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss?

Marlena

Hallo,

mit deiner ersten Annahme liegts du richtig. Wenn dein befristeter Vertrag zum 12.03.2010 ausläuft und erst ab diesem Datum ein unbefristeter Vertrag geschlossen wird, spielt das Thema Rückzahlung Weihnachtsgeld 2009 keine Rolle mehr.

Der zweiten Teil deiner Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da es nicht eindeutig im Tarifvertrag geregelt ist.
Wenn dir ein komplett neuer Arbeitsvertrag (evt. sogar mit Klausel Probezeit) vorgelegt wird, kannst du von der kürzeren Kündigungsfrist ausgehen, erhälst du nur einen Vertragzusatz (unbefristet) zu deinem bestehenden Arbeitsvertrag, dann zählt die bisherige Beschäftigungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist eindeutig mit.

Gruß

medsonet.1
 
ich bemühe mal den TVöD für Dich, §34
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatschluss, ansonsten
<1J -1 Monat zum Monatsschluss
>1J - 6 Wochen
>5J - 3 Monate
>8J - 4 Monate
>10J - 5 Monate
>12J - 6 Monate

ich muss jetzt aber vermuten was mit Beginn des AV gemeint ist, ich denke der 1.Arbeitstag des befristeten AV - somit wäre dann am Ende Dein gesamtes Arbeitsverhältnis die Grundlage zur Berechnung der Kündigungsfrist, so würde ich es jetzt deuten.