- Registriert
- 12.06.2017
- Beiträge
- 1
Hallo,
ich habe die GuK-Ausbildung in Hessen gemacht und bin zweimal durchgefallen.
Jetzt würde ich die Ausbildung gerne in einem anderen Bundesland wiederholen.
Laut Forum und Gesetz:
"
§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen."
ist ja eine Anrechnung von bis zu 2 Jahren möglich.
Jedoch ist das je nach Bundesland wohl unterschiedlich.
Vll. kann man hier sammeln wie die Anerkennungsmöglichkeiten je Bundesland sind und/oder was die richtige Anlaufstelle für diese Informationen ist.
In Rheinlandpfalz ist bspw. nicht die Pflegekammer für diese Frage zuständig sondern das "Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung"
Dort hieß es, dass maximal 1 Jahr angerechnet wird.
Ich wollte nochmal detaillierter fragen was angerechnet werden kann, welche Inhalte, Einsätze etc.
Aber es ist sehr schwer dort jmd. telefonisch zu erreichen
Edit:
Also es ist pauschal 1 Jahr. Das 1. Ausbildungsjahr fällt weg.
Ob man mehr Praxisstunden auf einer psychiatrischen Station machen kann konnte man mir nicht sagen. Ist evtl. sogar schulabhängig.
Zudem würde mich interessieren, ob man die Praxisstunden auch zu einem größeren Teil in einer psychiatrischen Fachklinik absolvieren könnte um die Ausbildung (erneut) zu machen?
MfG
Marcelinho
ich habe die GuK-Ausbildung in Hessen gemacht und bin zweimal durchgefallen.
Jetzt würde ich die Ausbildung gerne in einem anderen Bundesland wiederholen.
Laut Forum und Gesetz:
"
§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen."
ist ja eine Anrechnung von bis zu 2 Jahren möglich.
Jedoch ist das je nach Bundesland wohl unterschiedlich.
Vll. kann man hier sammeln wie die Anerkennungsmöglichkeiten je Bundesland sind und/oder was die richtige Anlaufstelle für diese Informationen ist.
In Rheinlandpfalz ist bspw. nicht die Pflegekammer für diese Frage zuständig sondern das "Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung"
Dort hieß es, dass maximal 1 Jahr angerechnet wird.
Ich wollte nochmal detaillierter fragen was angerechnet werden kann, welche Inhalte, Einsätze etc.
Aber es ist sehr schwer dort jmd. telefonisch zu erreichen
Edit:
Also es ist pauschal 1 Jahr. Das 1. Ausbildungsjahr fällt weg.
Ob man mehr Praxisstunden auf einer psychiatrischen Station machen kann konnte man mir nicht sagen. Ist evtl. sogar schulabhängig.
Zudem würde mich interessieren, ob man die Praxisstunden auch zu einem größeren Teil in einer psychiatrischen Fachklinik absolvieren könnte um die Ausbildung (erneut) zu machen?
MfG
Marcelinho
Zuletzt bearbeitet: