Verkürzungsmöglichkeiten je nach Bundesland

marcelinho10

Newbie
Registriert
12.06.2017
Beiträge
1
Hallo,
ich habe die GuK-Ausbildung in Hessen gemacht und bin zweimal durchgefallen.
Jetzt würde ich die Ausbildung gerne in einem anderen Bundesland wiederholen.

Laut Forum und Gesetz:
"
§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen."

ist ja eine Anrechnung von bis zu 2 Jahren möglich.
Jedoch ist das je nach Bundesland wohl unterschiedlich.

Vll. kann man hier sammeln wie die Anerkennungsmöglichkeiten je Bundesland sind und/oder was die richtige Anlaufstelle für diese Informationen ist.

In Rheinlandpfalz ist bspw. nicht die Pflegekammer für diese Frage zuständig sondern das "Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung"

Dort hieß es, dass maximal 1 Jahr angerechnet wird.
Ich wollte nochmal detaillierter fragen was angerechnet werden kann, welche Inhalte, Einsätze etc.
Aber es ist sehr schwer dort jmd. telefonisch zu erreichen

Edit:
Also es ist pauschal 1 Jahr. Das 1. Ausbildungsjahr fällt weg.
Ob man mehr Praxisstunden auf einer psychiatrischen Station machen kann konnte man mir nicht sagen. Ist evtl. sogar schulabhängig.

Zudem würde mich interessieren, ob man die Praxisstunden auch zu einem größeren Teil in einer psychiatrischen Fachklinik absolvieren könnte um die Ausbildung (erneut) zu machen?

MfG

Marcelinho
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibts mehrere Probleme:
1. du hast keine gleichwertige Ausbildung die anerkannt werden könnte, da du diese ja nicht abgeschlossen hast.
Es sei denn du hast vorher schon einen med. Beruf erlernt - abgeschlossen.
2. Das grundsätzliche Recht auf Anerkennung gibts nicht nach Bundesland da nämlich das KrPflG ein Bundesgesetz ist, wenn du Voraussetzungen hättest.
3. für die Anerkennung ist immer die Schulausichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Dies kann das Kultusministerium, die Regierungsbehörde, das Gesundheitamt, das Innenministerium etc. sein. Ist sicher im Inet zu finden.

ob man die Praxisstunden auch zu einem größeren Teil in einer psychiatrischen Fachklinik absolvieren könnte
nein natürlich nicht.
KrPflG nachschauen.
Wenn dir nichts anerkannt wird, mußt du die komplette Ausbildung durchlaufen.

Und selbst wenn dir ein paar Monate anerkannt werden, dann mußt du erst eine Schule finden, die dich aufnimmt.
Da sind die Schulen in der Entscheidung völlig frei, egal was die Schulaufsichtsbehörde bescheidet.
 

Ähnliche Themen