TV-KAH

nomed

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06.04.2007
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Hallo,

ich fange demnächst in einer Klinik, als Büroangestellte, an.
Vergütungsgruppe 6 TV-KAH (in Anlehnung an VergGr. VIb, 1a MTV)

Über Bat kann ich so einigermaßen ausrechnen, wie mein Gehalt aussehen wird. Heißt in Anlehnung, dass das Gehalt gleich ist oder nur annähernd gleich zum TV-KAH. Darüber kann ich leider nichts finden.

Für Antworten bedanke ich mich im voraus.

Grüße
von nomed
 
"In Anlehnung" bedeutet, dass der Tarif genutzt wird. Ausnahmen oder Sonderregelungen müssen explizit erwähnt sein.
 
Hallo,

ich melde mich noch einmal zurück mit meinem Anliegen.

"In Anlehnung" bedeutet, dass der Tarif genutzt wird. Ausnahmen oder Sonderregelungen müssen explizit erwähnt sein. 06.04.2007 21:36
Davon ist überhaupt nicht mehr die Rede, obwohl die Ausschreibung so verfasst war.
Jetzt heißt es, dass es den BAT seit letztem Jahr nicht mehr gibt.
Ich antwortete:" Warum verfassen Sie dann ihre diesjährigen Ausschreibungen trotzdem so?" Keine Antwort.

Ist das Taktik? Ich fühle mich total veräppelt, zumal ich keinen Zweifel daran gelassen habe, dass ich von einem BAT Gehalt (jetzt nur anderer Name) ausgegangen bin.
Was kann ich jetzt tun?

nomed

PS.: Das mir mitgeteilte, jetzige Gehalt soll derart lausig sein, dass ist unfassbar.
Ich muss noch dazusagen, dass ich bis jetzt noch keinen Vertrag unterschrieben habe. Ursprünglich sollte ich am 01.05.07 beginnen, aber der Personalrat hat mich zweimal abgelehnt. Erst jetzt gab er "grünes Licht". Und ich blöde Kuh, warte auch noch auf den Job und hab andere Angebote sausen lassen.
Wenn ich da nicht anfange, aus den o.g. Gründen, bin ich definitiv arbeitslos.*heul*