Trink- u. Ernährungsplan auf AAO?

myke78

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11.07.2007
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Krankenschwester
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Altenheim
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Praxisanleiter/Mentor
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Arbeite in einem kleinem Altenheim und habe nun von einem Mitarbeiter gehört, das Trink- und Ernährungspläne (Kontrollpläne) nur auf ärztliche Anordnung geführt werden dürfen.

Stimmt das ??

LG
Myke
 
Ich werde mal sehen, was die Rechtsabteilung sagt. Aber für mich ist dies nicht vorstellbar, weder in .de noch in .at, dass ein Einfuhrprotokoll nur nach ärztlicher Massgabe erfolgen darf. Denn die Begründung könnte nur über einen unzumutbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte erfolgen und dies wäre schwer.
Bei der Abrechnung sieht es schon anders aus. Denn es kann sehr wohl sein, dass wenn des Protokoll "nur durch DGKS/P" angewiesen wurde dies nicht abgerechnet werden kann. Weil wenn der Arzt es anordnet ist es eine medizinisch indizierte Maßnahme, wenn es die Stationsschwester oder PDL anweist, eben nur eine Pflegerische. Bei erstem muss die Kasse zahlen, bei zweitem nicht.
Von daher vermute ich das hier finanzielle und rechtliche Aspekte miteinander verwoben wurden. Aber es würde mich in jedem Fall die Argumentation interessieren, weil es Veränderungen in diesem Bereich andauernd gibt und in einem Haus wo ich gearbeitet habe bei jedem Bewohner ein Einfuhrprotokoll geführt wurde um sich abzusichern.