Triage in der INA

Bumble

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Einen schönen guten Tag in die Runde,

ich bin hier ganz neu und habe Fragen, die ich im Internet nicht eindeutig beantwortet bekomme. Ich habe auch hier das Forum unter dem Stichwort "Triage" durchforstet, bin aber nicht fündig geworden.

Mich interessiert, wer in der Notaufnahme eines Klinikums eine Befähigung zur Vornahme der Triage hat. Braucht es dafür eine spezielle Schulung/Einweisung? Ist eine Schulung ggf zwingende Voraussetzung dafür, dass man die Triage durchführen darf? Oder erlangt man diese Befähigung (Erlaubnis?) mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Gibt es hierzu Richtlinien, Qualitätsstandarts o.ä., worin man Antworten zu meinen Fragen findet?
 
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Hallo.

Die Triage ist eine ärztliche Tätigkeit. Diese kann aber an fähige Personen delegiert werden.
Das wird von Haus zu Haus anders gehandhabt.

Bei uns darf z.B. nur die Pflegekraft Triagieren die einen Zweitägigen Kurs mitgemacht hat.
Der Arzt darf an andere delegieren wenn diese in der Lage sind die Situationen einzuschätzen.
Anbieter haben dafür Algorithmen erarbeitet. Diese Anbieter Haften dann bei richtiger Anwendung der Programms.
Wichtig ist hier das dass nicht ärztliche Personal eine Strukturiertes Tool dazu nutz. Ein Arzt kann das frei Nase mache.
Krankenhäuser selbst sind grundsätzlich erstmal nicht verpflichtet ein Strukturiertes Tool zu nutzen. tuen sie es aber nicht wird es schwierig sich aus der Verantwortung zu ziehen wenn etwas schief lief.

Bei uns ist das z.B. Menchester Triage nach diesem Algoritmus
Ich darf nach diesem Algorithmus trainieren, hab das auch oft gemacht. Das ist grundsätzlich nicht ohne. Vor allem bei dem Zeitdruck den man hat. eine Zweit Sichtung etc. ist sehr häufig garnicht möglich und sobald ein Mensch durch die Krankenhaustür stolpert muß der binnen 10min. gesichtet werden.

Alle Hilfesuchenden eines Krankenhauses, das an der Notfallversorgung teilnimmt, sollen spätestens

zehn Minuten nach Eintreffen in der Notaufnahme eine Einschätzung der Behandlungspriorität

erhalten, vgl. § 12 Nr. 2 der Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen

in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V. In der Zentralen Notaufnahme (ZNA)

sollen schwer kranke und verletzte Hilfesuchende, die umgehend behandelt werden müssen,

mittels strukturierter und validierter Triage-Systeme schnell und zuverlässig erkannt werden. Dabei

soll das Ersteinschätzungsverfahren Fälle gleicher Leitsymptomatik mit unterschiedlichem

Schweregrad unterscheiden können. Im Rahmen eines erweiterten Ersteinschätzungssystems, für

dessen Ausgestaltung der G-BA vom Gesetzgeber beauftragt wurde, sollen nicht akut behandlungsbedürftige

Hilfesuchende der vertragsärztlichen Versorgung über Terminservicestellen der

Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden.16



 
Zuletzt bearbeitet:
Kompliziertes Thema… Ich weiß nur, daß die bisherigen gesetzlichen Regelungen gekippt wurden:

 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Mich interessiert speziell, ob eine Schulung, Einarbeitung , Einweisung o.ä. zwingend erforderlich sind, bevor man triagieren darf. Ich finde im Internet nur, dass die Triage von "geschultem Personal " durchgeführt wird. Ich finde aber nichts, wo das expressis verbis niedergeschrieben ist.
 
Kompliziertes Thema… Ich weiß nur, daß die bisherigen gesetzlichen Regelungen gekippt wurden:

Die Ersteinschätzung in der Notaufnahme (Umgangssprachlich Triage) und die Triage auf ITS nicht verwechseln.

Das sind zwei verschiedenen Dinge.

Die Ersteinschätzung ist in KH sogar Pflicht. Nach der wurde hier auch gefragt
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Mich interessiert speziell, ob eine Schulung, Einarbeitung , Einweisung o.ä. zwingend erforderlich sind, bevor man triagieren darf. Ich finde im Internet nur, dass die Triage von "geschultem Personal " durchgeführt wird. Ich finde aber nichts, wo das expressis verbis niedergeschrieben ist.
Nein. Die Schulung an sich ist nicht zwingend erforderlich.

Allerdings schießt sich das KH selbst ins Knie wenn die Pflegekräfte einfach mal so frei Schnauze Traiagieren lässt.

Also verpflichtend ist:
- in den ersten 10 Minuten nach betreten muß der Pat. gesichtet werden.
Quelle Link: Seite 6, Absatz 2. Zeile 2.
- Das ist eine Ärztliche aufgäbe die an Pflegekräfte delegiert werden kann
- Die üblichen Rechte und Pflichten der Delegation sind hier zu achten.
Der Arzt muß sich überzeugen das XY das auch kann
Der Kollege muß seiner Remonstrationspflicht nachkommen wenn er es nicht kann.
- KH machen die Delegation an die Pflegekraft mit dem Kurs Dingfest.

 
Nein. Die Schulung an sich ist nicht zwingend erforderlich.

Allerdings schießt sich das KH selbst ins Knie wenn die Pflegekräfte einfach mal so frei Schnauze Traiagieren lässt.

Also verpflichtend ist:
- in den ersten 10 Minuten nach betreten muß der Pat. gesichtet werden.
Quelle Link: Seite 6, Absatz 2. Zeile 2.
- Das ist eine Ärztliche aufgäbe die an Pflegekräfte delegiert werden kann
- Die üblichen Rechte und Pflichten der Delegation sind hier zu achten.
Der Arzt muß sich überzeugen das XY das auch kann
Der Kollege muß seiner Remonstrationspflicht nachkommen wenn er es nicht kann.
- KH machen die Delegation an die Pflegekraft mit dem Kurs Dingfest.

Sorry wenn ich so hartnäckig nachfrage:

- Inwiefern schießt sich das KH selbst ins Knie?

- Ohne Kurs = keine Delegation?

- Was meinst Du mit "Die üblichen Rechte und Pflichten der Delegation sind hier zu achten."?

Ich habe üblicherweise nichts mit Triage zu tun. Aber mein AG behauptet (mittels Abmahnung), dass dies in meinen Tätigkeitsbereich fällt und jede Pflegefachkraft dies korrekt durchführen können muss.
 
Hast du deswegen eine Abmahnung bekommen?

Nein eine Pflegekraft lernt das nicht in der Ausbildung.
Wenn du es nicht kannst ist es deine PFLICHT das abzulehnen. Remsonstration
Solltest du einen Kurs gehabt haben und du hast unterschrieben das du den Inhalt verstanden hast, dann brauchst du gute Gründe die Delegation abzulehnen. Der Kurs selber ist eigentlich nur ein Einweisung in ein PC Programm was per MPG Einweisungspflichtig ist.
In eine Ersteinschätzung kann man so nicht einarbeiten. Du benötigst ein Tool welches eine Struktur reinbringt. Sonst würde ich meinem Chef sowas von den Vogel zeigen.

Wenn du keinen Kurs/ Einarbeitung in eine Strukturierte Ersteinschätzung hast, dann hast du das sowas von Abzulehnen.

Such dir einen Fachanwalt der dir da zur Seite steht.
Da gibt es ein Paar wenige. In Köln Grosskopf und Klein. Oder Tanja Melzer Neudstadt
Das sind mir bekannte Anwälte die sich mit der Delegation im Gesundheitsbereich und speziell mit dieser Aufgabe auskennen.

Denn ein Anwalt für Arbeitsrecht der nicht weiß was einen Ersteinschätzung im KH ist, der wird da versagen. Die Ersteinschätzung im KH ist schon speziell. Ohne Kenntnis kann man sich da schon richtig ordentlich in die Schei... reiten. Und ich denke das wird auch schwer für den AG sich da aus der Verantwortung zu ziehen wenn die dich da nicht ordentlich eingearbeitet und entsprechende Tools zur verfügung gestellt hat.

Solltest du die Abmahnung bekommen habe und rechtmässig den gebrauch der Remonstration gemacht haben, dann würde ich einen Anwalt einen Gegendarstellung schreiben lassen, im besten Fall die Abmahnung aus der Akte entfernen lassen mit Bestätigung das diese entfernt wurde.
Denn wenn man dir mal an's Bein pinkeln will mit "... die hat schon Abmahnungen xy gesammelt" kann das relevant sein.

Erzähl mal wie es überhaupt zu deine Frage kam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du deswegen eine Abmahnung bekommen?

Nein eine Pflegekraft lernt das nicht in der Ausbildung.
Wenn du es nicht kannst ist es deine PFLICHT das abzulehnen. Remsonstration
Solltest du einen Kurs gehabt haben und du hast unterschrieben das du den Inhalt verstanden hast, dann brauchst du gute Gründe die Delegation abzulehnen. Der Kurs selber ist eigentlich nur ein Einweisung in ein PC Programm was per MPG Einweisungspflichtig ist.
In eine Ersteinschätzung kann man so nicht einarbeiten. Du benötigst ein Tool welches eine Struktur reinbringt. Sonst würde ich meinem Chef sowas von den Vogel zeigen.

Wenn du keinen Kurs/ Einarbeitung in eine Strukturierte Ersteinschätzung hast, dann hast du das sowas von Abzulehnen.

Such dir einen Fachanwalt der dir da zur Seite steht.
Da gibt es ein Paar wenige. In Köln Grosskopf und Klein. Oder Tanja Melzer Neudstadt
Das sind mir bekannte Anwälte die sich mit der Delegation im Gesundheitsbereich und speziell mit dieser Aufgabe auskennen.

Denn ein Anwalt für Arbeitsrecht der nicht weiß was einen Ersteinschätzung im KH ist, der wird da versagen. Die Ersteinschätzung im KH ist schon speziell. Ohne Kenntnis kann man sich da schon richtig ordentlich in die Schei... reiten. Und ich denke das wird auch schwer für den AG sich da aus der Verantwortung zu ziehen wenn die dich da nicht ordentlich eingearbeitet und entsprechende Tools zur verfügung gestellt hat.

Solltest du die Abmahnung bekommen habe und rechtmässig den gebrauch der Remonstration gemacht haben, dann würde ich einen Anwalt einen Gegendarstellung schreiben lassen, im besten Fall die Abmahnung aus der Akte entfernen lassen mit Bestätigung das diese entfernt wurde.
Denn wenn man dir mal an's Bein pinkeln will mit "... die hat schon Abmahnungen xy gesammelt" kann das relevant sein.

Erzähl mal wie es überhaupt zu deine Frage kam
Danke für deine ausführliche Antwort. Es ist etwas verzwickt. Ich habe keinen Kurs gehabt und nichts unterschrieben. Und ja, ich habe tatsächlich eine Abmahnung bekommen. Aber ich will das hier nicht so breit erörtern .
Mit meiner eingangs gestellte Frage war die Hoffnung verbunden, dass es irgendwelche Vorschriften zu der Thematik gibt, Qualitätsstandards oder what ever. Es ist ja hierzulande irgendwie alles durch irgendwelche Vorschriften geregelt.
 
Nein wirklich festgeschrieben ist das leider nicht.

Allerdings wenn du klar kommuniziert hast "Ich kann das nicht, deswegen mache ich das nicht und bitte um Qualifizierung zu dieser Aufgabe" bist du raus.

Ein Anwalt kann entsprechend die Entfernung der Abmahnung.
wie schaut's mit einem Betriebsrat bei euch aus?
 
Nein wirklich festgeschrieben ist das leider nicht.

Allerdings wenn du klar kommuniziert hast "Ich kann das nicht, deswegen mache ich das nicht und bitte um Qualifizierung zu dieser Aufgabe" bist du raus.

Ein Anwalt kann entsprechend die Entfernung der Abmahnung.
wie schaut's mit einem Betriebsrat bei euch aus?
Guten Abend ,

Betriebsrat gibt es, hat aber gar nichts erreicht .

Falls es dich interessiert und die Möglichkeit besteht, schreibe ich dir privat näheres.

Auf jeden Fall auch noch danke für die Namen der Anwälte! Das ist ohne Tipps auch wie stochern im Heuhaufen .