- Registriert
- 03.12.2013
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Hallo zusammen
Bei uns in der Klinik werden schon seid längerer Zeit Sensormatten (ua. im Rahmen der Sturzprophylaxe verwendet) verwendet.Jetzt meinte ein neuer Kollege das diese wie Bettgitter unter freiheitseinschränkende Maßnahmen fallen und es dazu einen Gesetzestext gibt.
Ich hab schon ein bisschen gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden. Kennt sich damit jemand aus bzw. kann mir jemand sagen wo ich die entsprechende Passage im Gesetz finde?
Danke, liebe Grüße
Isabell
Bei uns in der Klinik werden schon seid längerer Zeit Sensormatten (ua. im Rahmen der Sturzprophylaxe verwendet) verwendet.Jetzt meinte ein neuer Kollege das diese wie Bettgitter unter freiheitseinschränkende Maßnahmen fallen und es dazu einen Gesetzestext gibt.
Ich hab schon ein bisschen gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden. Kennt sich damit jemand aus bzw. kann mir jemand sagen wo ich die entsprechende Passage im Gesetz finde?
Danke, liebe Grüße
Isabell