Schwangerschaftsvertretung...

svasold

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25.03.2011
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19
Hallo,
Ich arbeite in der Altenpflege und bin bis 14. Oktober 2011 befristet. Im Vertrag steht ebenfalls drin, dass sobalt Frau XXXX die Tätigkeit wieder aufnimmt, mein Arbeitsverhältnis ebenfalls endet.
Nun kommt Frau XXXX schon im September wieder und als ich nach einem Arbeitszeugniss für mich fragte, hieß es, dass ich weiterhin bleiben darf und habe mein Arbeitszeugnis nicht bekommen.
Können die mich vor dem 14 Oktober von heut auf morgen kündigen oder müßen sie mir rechtzeitig bescheid geben, damit ich die Möglichkeit habe mir etwas anderes zu suchen?
Wenn Frau XXX im September anfängt und ich auch weiter arbeite, dann stimmt der Inhalt des Arbeitsvertrages nicht mehr......
Ich hoffe ihr versteht was ich meine....

Danke
 
Was genau steht in Deinem Arbeitsvertrag bzgl. der Befristung? Gib uns mal die genaue Formulierung.
 
Was genau steht in Deinem Arbeitsvertrag bzgl. der Befristung? Gib uns mal die genaue Formulierung.


Vertragsdauer:
Der Arbeitnehmer wird bis zum 16 Oktober 2011 als Altenpflegerin, Vertretend für Frau XXX (Erziehungsurlaub) eingestellt.
Das Arbeitsverhältnis endet vor Fristablauf, wenn der vertretende Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz zurückkehrt oder das Arbeitsverhältnis von Frau XXX, gleich aus welchen Gründen, endgültig beendet wird.
 
Vertragsdauer:
Der Arbeitnehmer wird bis zum 16 Oktober 2011 als Altenpflegerin, Vertretend für Frau XXX (Erziehungsurlaub) eingestellt.
Das Arbeitsverhältnis endet vor Fristablauf, wenn der vertretende Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz zurückkehrt oder das Arbeitsverhältnis von Frau XXX, gleich aus welchen Gründen, endgültig beendet wird.

Kündigung:
Grundsätzlich gilt für das Arbeitsverhältnis die gesetztliche Kündigungsfrist.
 
@svasold:

seit wann braucht ein befristeter Vertrag ne Kündigung?
 
.......und als ich nach einem Arbeitszeugniss für mich fragte, hieß es, dass ich weiterhin bleiben darf und habe mein Arbeitszeugnis nicht bekommen.

Wenn Frau XXX im September anfängt und ich auch weiter arbeite, dann stimmt der Inhalt des Arbeitsvertrages nicht mehr......


Lass dir jetzt schriftlich geben, dass du bleiben darfst ! Und einen neuen Arbeitsvertrag musst du im Fall der Fälle sowieso bekommen.
 
@svasold:

Vielleicht reden wir aneinander vorbei?

Ich meinte, den Vertrag brauch ich nicht kündigen, der endet am 14.10, dazu braucht es nix mehr.

@bluestar: da kann ich dir nur Zustimmen.
 
Kündigung:
Grundsätzlich gilt für das Arbeitsverhältnis die gesetztliche Kündigungsfrist.

Damit kann man Dich vor Ablauf des Vertrages also nicht von heute auf morgen kündigen, sondern nur mit Vorlaufzeit. Wann, kommt auf die Länge des Beschäftigungsverhältnissen an.

Allerdings können Sie Deinen Vertrag auch zum 14.10. auslaufen lassen, ohne Kündigung. War mit "weiterhin bleiben" bis zum 14.10. gemeint, oder auch darüber hinaus?