Schichtmodell mit "Kurzschichten" 5-Tagewoche

Mannimops

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Hi@all,

wir (TvöD) Krankenhaus haben auf unserer Intensivstation verschiedene Schichten. Alle 7,8 h (bei 39h/5 Tagewoche)
Eine der Schichten ist aber 1h kürzer.
Ist das Zulässig oder anders gefragt wenn ich häufiger diese Schicht mache muss ich um auf mein Gesamtsoll zu kommen etwas mehr Schichten Arbeiten ( im Monat ca. 1 Schicht - wenn ich 8 x diese kürzere Schicht arbeite)
Ich mag eigentlich diese Schichten, aber seitens der Arbeitnehmervertretung kommen nun Anmerkungen das sei nicht erlaubt in der 5 Tagewoche solche kürzeren Schichten zu haben.
Kennt sich jemand aus? Gibt es eine maximale Anzahl an Schichten, welche man im 5 Tagewochenmodell im Jahr arbeiten darf, bei Überschreitung womöglich über die 6 Tagewoche eingeführt werden müsste?
Ich habe leider im www nichts passendes gefunden.
Danke für die Hilfe
Mannimops
 
Gibt es nicht auch eine längere Schicht? Meistens ist ja die Nachtschicht länger als die Tagschichten. Dann würde sich das ja "ausgleichen". Oder ist bei euch die Nachtschicht auch "nur" 7,8h lang?
 
Sehr guter Gedanke.... aber da haben wir "nur 8,25h also 1/2 Stunde mehr als sonst üblich bei 4-5 Nächten / Monat reicht das evtl. nicht.
 
Ja möglich und erlaubt ist es, da kannst du nichts machen. In anderen Bereichen, z.B. Anästhesie Standard. Zwischen 6 und 13 Stunden gehen bei uns die Schichten. Wir haben 10 verschiedene Schichten die unterschiedlich anfangen und aufhören. Hat Vor- und Nachteile, wie alles..
 
Ja möglich und erlaubt ist es, da kannst du nichts machen. In anderen Bereichen, z.B. Anästhesie Standard. Zwischen 6 und 13 Stunden gehen bei uns die Schichten. Wir haben 10 verschiedene Schichten die unterschiedlich anfangen und aufhören. Hat Vor- und Nachteile, wie alles..

Habt Ihr dann die 5 oder 6 Tagewoche?
 
Offiziell 5, was natürlich in der Praxis oft anders aussieht..
 
Ja es ist erlaubt.
In meinem alten Haus hatten wir auch verkürzte Dienste über nur 4 Stunden, die zur Verstärkung des FD oder des SD in den Stoßzeiten (ZNA) dienten.
Für die VZ-Kräfte beutetet das schon mal den Verzicht auf den freien Tag, die TZ-Kräfte durften dann, um auf ihre 50% zu kommen, fast täglich antreten. Meuterei wurde im Keim erstickt mit den Worten, dass die Dienste aufgrund ihrer Kürze ja nicht so anstrengend wären....:kloppen:
 
Ja das ist erlaubt, aber die Teamleitung muss auch schauen dass die Schichten gleichmäßig verteilt. Wenn du unverhältnismäßig oft kurze Schichten machen musst und andere nicht, dann kann/muss man das ansprechen!
 
Offiziell 5, was natürlich in der Praxis oft anders aussieht..
Das ist vermutlich überall so. Eigentlich können wir uns in meinem Team größtenteils nicht über die Dienstpläne beschweren. Aber dass man nicht nur die offiziellen 5 Tage pro Woche arbeitet, ist auch bei uns so. 7 Tage am Stück sind fast die Regel, wenn das Dienstwochenende drin ist, 10 Tage sind keinesfalls ungewöhnlich, und wenn die Besetzung mau ist, können auch durchaus mal 12 Tage drin sein oder wenn's hart auf hart kommt auch 14. 14 sind aber nicht von Anfang an geplant, die kommen nur zustande, wenn man einspringt, und das muss man ja nicht tun.
 
3 mal die Woche 12 Stunden bei 35 Std-Woche, regelmässiger Dienstplan (nie mehr als zwei Tage am Stück) und jeden Sonntag frei. I love it.

Eingesprungen wird nur freiwillig und dann mit 125% bezahlt...(machen unsere jungen Kollegen eher gern, ich nicht, da nicht drauf angewiesen). Fragt auch keiner.
Geniesse gerade meine drei Tage Silvester-Frei und die Sicherheit, das das Telefon garantiert nicht klingelt.
 
......... Aber dass man nicht nur die offiziellen 5 Tage pro Woche arbeitet, ist auch bei uns so. 7 Tage am Stück sind fast die Regel, wenn das Dienstwochenende drin ist, 10 Tage sind keinesfalls ungewöhnlich,

Nee da liegt ein Missverständnis vor, 5 oder 6 Tagewoche hat nichts damit zu tun ob man mal 4-5-6-7-8-9- oder mehr Tage am Stück arbeitet sondern einzig von der Anzahl der Stunden pro Woche auf Arbeitstage verteilt.... Davon abhängig die Anzahl der Urlaubstage etc. natürlich auch die Stunden pro Tag.
 
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Maximal 19 Tage am Stück darf lt. Arbeitszeitgesetzt gearbeitet werden.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


Quelle: § 11 ArbZG - Einzelnorm
 
@Kalimera
Wer sagt, dass " eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen" nur prospektiv auszulegen ist? Der Ausgleichstag könnte auch im Zweiwochenzeitraum vor dem Sonntag gewährt werden...
;-)
 
@Maniac
Sicher? Würde das nicht bedeuten, dass ich einen Ausgleich für einen Tag erhalte den ich noch gar nicht gearbeitet habe? Wäre für mich eine völlig neue Perpektive und ganz und gar unlogisch. Welchem Gedankengang entspringt das denn bei Dir?
 
Nun, der Gedanke ist nicht anders, wie wenn man Montag bis Mittwoch arbeitet, Donnerstag Freitag frei, weil man Samstag Sonntag arbeitet.

Stundenausgleich für noch nicht gearbeitete Tage.

Der Gesetzestext widerspricht dem ja auch so erstmal nicht.

Hab das zwei mal in nem Rechtsseminar gehört.
Das verlängert den Zeitraum theoretisch auf 34 Tage, glaube ich.

Interessiert nun eigentlich nicht weiter, macht eh kein Mensch, aber interessant, das mal zu durchdenken.
 
Bei uns wird jetzt die 5-Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 7,75 Stunden pro Schicht eingeführt.
Unser PDL gab damit vor, dass nur noch 4 Nächte oder 7 Tagdienste in Folge gearbeitet werden dürfen.
DAs verhindert natürlich erfolgreich, mal mehrere freie Tage am Stück zu haben.

Ist das wirklich so? Bisher hat sich niemand drum gekümmert, ob 4 oder 6 Nächte am Stück, bzw 10 oder 12 Tage am Stück gearbeitet wurden. Im Gegenteil: das war in der 5,5 Tage Woche (7Stunden pro Schicht) eher die Regel.

Die Begründung war, dass man sonst die max Arbeitszeit von 60 Stunden am Stück überschritten wird.....

Kann da mal jemand bitte für Licht in meinem Dunkeln sorgen?
Vielen Dank :flowerpower:
 
Es ist kein Gesetz, aber es könnte eine betriebliche Vereinbarung sein. Möglicherweise im Zusammenhang mit der Schicht-Veränderung ausgehandelt. Bei meinem früheren AG z.B. war das mit den vier Nächten eine solche Vereinbarung. Mehr Nächte am Stück waren nur dann gestattet, wenn der betreffende Mitarbeiter das ausdrücklich so wünschte (gibt ja Menschen, die machen gern Nachtdienst).

Frag doch mal beim Personalrat nach, ob es eine solche Regelung gibt.
 
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Manche Vorschriften sind auch wirklich völlig undurchsichtig. Bei uns dürfen z.B. nicht alle 7 Tage einer Kalenderwoche gearbeitet werden. Aber von Dienstag bis die Woche danach Samstag ist ok (vorausgesetzt, man kommt nicht über 60 Stunden in den 6 Tagen der jeweiligen Kalenderwoche, aber da wir keine Schichten von mehr als 10 Stunden haben (zumindest nicht geplant), passt das). Ist auch völlig unlogisch. Wenn der Turn am Montag anfängt, darf ich nur 6 Tage am Stück arbeiten, aber wenn er einen Tag später anfängt, 12 Tage. Wer soll das verstehen? :weissnix:
 
Bei uns gibt es sowas ähnliches.
Da hängt das damit zusammen, dass man nicht über eine bestimmte Wochenstundenzahl kommt und
Überstundenzuschläge bezahlt werden müssen.
Vielleicht ist das bei euch auch so.