Scheinselbständigkeit bei freiberuflichen Krankenpflegern: Großrazzias in 13 Krankenhäusern!

Personalfee

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An alle freiberuflichen Krankenschwestern/Pfleger:

anbei als PDF ein Artikel über eine Großrazzias in Hannover, hier ging es um Krankentransporte, dennoch gilt die Schilderung auch für Krankenschwestern und Pfleger im Krankenhaus. :megaphon:

Seit ein paar Tagen klicke ich mich hier durch Forum und ich sehe viel Redebedarf was die Selbständigkeit der KS/ des KP angeht.

Ich habe aus der Charite gehört das der/die sogenannte freiberufliche Krankenschwester/ Pfleger nicht ganz legal sein soll,:eek1: seit kurzem beschäftigt sich wohl die Agentur für Arbeit und das Hauptzollamt mit den Vermittlungsfirmen für "freibrufliche Krankenschwestern und Pflegern" sowie auch bald mit den KS/KP selber und hohe Bußgelder verhängt werden.

Im Artikel wird von Scheinselbständigkeit gesprochen und sozialversicherungsrechtlichen Betrug!:gruebel:

In dem Artikel ist der Sachverhalt auch noch einmal erklärt. :mrgreen:


Liebe Grüße :up:

Personalfee
 

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Hallo,

Freiberuflichkeit ist legal.
Allerdings ist das Merkmal einer freiberuflichen Tätigkeit , dass man nicht dem Direktionsrecht eines einzelnen anderen ausgeliefert ist.
Wenn ich also von einer Institution über längere Zeit "abhängig" bin bezüglich Ort und Zeit; mir die Tätigkeiten vorgegeben werden, dann spricht man von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Ein solches mus vom AG angemeldet werden, es wir dein Lohn gezahlt und die Sozialversicherung wird in den jeweiligen Anteilen gezahlt.

Ein Freiberufler stellt Rechnungen, überweist selber den vollen Betrag (AG und AN) an die GKV und RV.

Wenn man nun versucht, einen eigentlich abhängig Beschäftigten als Freiberufler zu deklarieren (um eben Versicherung zu "sparen"), dann ist das illegal und wird als Scheinselbständigkeit bezeichnet.
 
:megaphon: Ja da gebe ich dir Recht freiberuflich sein ist LEGAL , aber NICHT die freiberufliche KRANKENSCHWESTER!...;)

Da eine Krankenschwerster im KRANKENHAUS unter allen anderen Angestellten genauso Weisungsgebund ist, eine Eingliederung im orginären Bereich erhält und Ihre Abrechnung in Leistungsstunden erfolgt. So schließt das Berufsbild der Krankenschwester eine Tätigkeit als freiberufliche Krankenschwester aus! :-O :gruebel:

--> [Quelle Weser Kurier] :gruebel:
Scheinselbstständig sind Erwerbstätige,
die die Pflichten von Arbeitnehmern haben,
aber das Risiko der Selbstständigkeit
tragen.
Scheinselbstständigkeit liegt unter
anderem dann vor, wenn Freiberufler im
Grunde einer abhängigen Beschäftigung
nachgehen. [Quelle Weser Kurier] :gruebel:



Liebe Grüße :up:

Personalfee
 
Hallo Personalfee !
ich bin freiberufliche Krankenschwester , und das bin ich schon seit 1 1/2 jahren und ich bin nicht Scheinselbständig , weil das steht auch so im text drin

Scheinselbstständigkeit liegt unter
anderem dann vor, wenn Freiberufler im
Grunde einer abhängigen Beschäftigung

nachgehen. [Quelle Weser Kurier]



Das heisst wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest , als Freiberufler brauchst du mindestens 2 verschiedene Auftraggeber oder Krankenhausgesellschaften um nicht Scheinselbständig zu sein , und ich habe zur Zeit 3 Firmen für die ich arbeite , daher falle ich nicht unter die Scheinselbständigkeit , und bei meinen Vorstellunggesprächen sage ich auch immer dazu das ich nich für andere tätig sein muss um nicht Scheinselbständig zu sein , natürlich steht es dir auch zu bis zu einem halben Jahr nur für einen Auftraggeber zu arbeiten , aber nach diesem halben Jahr muss ersichtlich sein das du auch noch einen 2ten oder 3ten Auftrageber hast .Unter einem Vermittler arbeitet man zwar gleich für mehrer Häuser aber wenn man nur eine Rechnung an den Vermittler schreibt, der meistens ja auch das Geld überweisst , dann fällt man auch unter die Scheinselbständigkeit , wenn man aber die Rechnungen direkt an die Häuser schickt wo man gearbeitet hat dann hat man mehrere Auftrageber und ist dann auch nicht Scheinselbständig , und die Rechnung sind gute Nachweismittel für das Finanzamt das man nicht Scheinselbständig ist .
Und wie geschrieben als Krankenschwester kann man freiberuflich arbeiten der Beruf steht auch so im Katalog unter den freuberuflichen Berufen .

Und ob das Haus nun sparen wollte an Versicherungen warum nicht ??? Heut zu Tage muss jede Firma sehen wo sie einsparen kann ,und das erste in den Firmen ist das Personal ich finde das das KH klever war , denn so wie es aussschaut , hat es Freiberufler eingestellt und nicht irgendwelche Zeitarbeits Firmen die keine Qualität bringen und meistens sind die Freiberufler noch billiger wie Zeitarbeitsfirmen . das KH hat sich damit eben seinen Ruf gerettet .Hatten das KH freiberufler über ein Vermittler oder waren es freie Freiberufler ?


LG S.Moni

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

das ist vollkommen richtig, dass der Beruf der Krankenschwester im Katalog der Freiberufler verzeichnet ist und damit als Honorarkraft arbeiten darf. Das im Zeitungsbericht genannte Klinikum hat aber offenbar nicht darauf geachtet, dass die Mitarbeiter im Krankentransport eben nicht nur für dieses eine Klinikum arbeiten sondern mehrere Auftraggeber haben.

Nachdem die Mitarbeiter im Krankentransport tätig waren, vermute ich dass diese keine GKP´s waren und u.U. garnicht freiberuflich hätten tätig werden dürfen.

Gruß

Alexander Heimerl
 
Ja gut das ist natürlich aus der Sicht was ganz anderes , aber in den Beitrag davor wurde eben gesagt das krankenschwester nicht freiberuflich arbeiten dürfen und das stimmt so ja nun eben überhaupt nicht :-):knockin:

LG S.Moni
 
So hab ich das gemeint. Ich geb Dir vollkommen recht! :hicks:
 
Hallo Erstmal :lol:

Ich bin neu hier und lese mich seit Tagen durch dieses Forum da ich mich gerade als Freiberufliche Krankenschwester selbstständig machen möchte.
Jetzt bin ich ein wenig verunsichert und könnte eure Hilfe gebrauchen. Wenn ich das richtig verstehe sind hier wohl schon einige von Euch seit geraumer Zeit Freiberufler, wer kann mir da gute Tips geben und wer von Euch hat sich mit Hilfe des Arbeitsamtes Selbstständig gemacht???
" Existensgründer-Seminar,,Buisness-Plan,etc ???
Gibt es da evtl jemand der mit mir Erfahrungen austauschen kann?
Und wie ist das jetzt mit der Scheinselbstständigkeit muß ich fürchten das mein Vorhaben scheitert?
liebe Grüße Pretty1 :wavey:
 
Nach dem Beitrag der "Personalfee" kann man als Unwissender ja so richtig Angst bekommen. Da wird sogar der rote Stift ganz fett eingesetzt, und so manches Machtwort benutzt.

Macht nichts, das kann ich auch :)

Warum?! welches Motiv steckt dahinter?

Freiberufliche Tätigkeit als Gesundheits und Krankenpfleger oder Altenpfleger, OP/Intensiv waren und sind weiterhin legal, solange wie schon von anderen Nutzer beschrieben die Voraussetzungen vorliegen. Diese sind u.a.: Unabhängigkeit von den Institutionen, was bereits mit 2 Auftraggeber erfüllt sein kann, eine Berufshaftpflichtverischerung, Anmeldung bei der BG. In der Regel nach Wahl gesetzliche oder private KV. Ob Rentenbeiträge abgeführt werden müssen, hängt u.a. auch von dem Beruf ab (Altenpfleger haben i.d.R. keine Beitragspflicht) (Weiterhin kann man Beitragspflicht umgehen in dem ein Unternehmen gegründet wird) Dies kann in einem Statusfeststellungsverfahren festgestellt werden. FINITO!

Eins ist mir aus persönlichen Erfahrungen und Berichten von Freiberufler klar:

a)gesetzliche Krankenkassen wollen keine Freiberufler da diese sich immer öfters privat krankenversichern. In vielen Bundesländer schließen sie sogar Verträge mit den Pflegediensten ab, in welchen es dem PD untersagt ist Freiberufler zu beschäftigen. Was jedoch nicht weiter tragisch ist, da die meisten Pflegedienste Ihre Freiberufler weiter beschäftigen, da sie zu einem mit Ihnen zufrieden sind und sie oft sehr gute Leistung bringen und weil die Versorgung der Kunden oberste Priorität hat. Denn was tun, wenn Personal krank ist, oder regional vom Personalnotstand gesprochen wird.

b) Rentenversicherung mag auch keine Freiberufler da diese sich immer öfters auch hier privat versichern (zu Recht?)
Wer hier versäumt oder vergessen hat sich um seine Beiträge zu kümmern, bzw. abzuklären ob er hierzu verpflichtet ist, kann natürlich nach 2-3 Jahren mit großen Nachzahlungen rechnen.

c) Allgemeiner Neid und Missgunst sind leider weit verbreitet und verunsichern durch diese und andere Geschichten viele Interessierte sowie auch schon etablierte Freiberufler. Dabei ist es oft die letzte Möglichkeit Pflegefachkräfte in der Pflege zu erhalten! Denn Freiberufler sind oft aus den Gründen der schlechten Bezahlung und Überforderung (Massenabfertigung) aus dem normalen Angestelltenverhältnis ausgestiegen.

Jetzt freue ich mich auf Anregungen, Kritik und alle anderen Beiträge!
 
Hallo,

ich bin auch freiberufliche Krankenschwester und kann das einfach nicht glauben.
Ich und andere freiberufliche Kollegen sind ganz legal beim Gesunheitsamt angemeldet.
Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann hat eher die Einrichtung in Ihren Unterlagen irgendwas verschleiert oder vertuscht.

Liebe Grüße
Miriam
 
Hallo Zusammen,

ich bin auch freiberufliche Fachpflegekraft. Allerdings kämpfe ich gerade ein bisserl mit diesem Vorwurf: Scheinselbstständigkeit u.a.
Es wird immer wieder benannt Weisungsbefugnis durch Ärzte u.a. und daher wäre ich dann ja scheinselbstständig.
Habe gestern mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin telefoniert und die meinten sogar, dass es diese Art von Scheinselbstständigkeit sowieso nicht mehr gibt. Die Personalverantwortlichen sehen das allerdings anders und beschäftigen lieber freiberufliche Ärzte, als freiberufliche Pflegekräfte. Da Ärzte ja nicht unter die Weisungsbefugnis fallen und die freiberuflichen Ärzte ja sagen, dass freiberufliche Pflegekräfte von Ihnen Weisungen bekommen und daher scheinselbstständig wären.
Dabei ist eine Freiberuflichkeit in der Pflege ein eigetragener Katalogberuf. Wir sind sozialversicherungspflichtig, wir teilen uns die Arbeitzeiten + Einsätze selbst ein, wir bestimmen das Honorar und wir haben mehrere Auftraggeber.
Ich bestimme sogar, wieviele Patienten ich maximal betreue. In den eigenen AGB`s und Dienstleistungsvertrag wird genau das Alles festgehalten. Was man z.B. verhandelt kommt in den Dienstleistungsvertrag rein und die AGB`s beinhalten schon rechtssichere Äusserungen, die die Kriterien der Scheinselbstständigkeit ausschließen werden.
Dann wäre laut dieser Checkliste nur ein kleiner Punkt mit Ja zu beantworten und somit entfällt die freiberufliche Pflegekraft aus der Scheinselbstständigkeit heraus.
Das Selbstverständlichkeiten, wie ärztliche Anordnung ausführen (wobei da in der Intensivpflege wieder zu differenzieren ist und man dementsprechend mitdenken muss)und Hygienerichtlinien dazugehören ist überall doch das Gleiche. Dafür brauche ich niemanden der mir die Hygiene erklärt und das ich das ja muss, da es eben eine Selbstverständlichkeit ist.
In der Intensivpflege arbeiten wir grundsätzlich in einem Behandlungsteam und dort gibt es eben mal ärztliche Anordnungen, die ich auch hinterfragen muss und ggfs. mit adäquater Begründung von abweichen darf bzw. nicht ausführen muss. So wird es in der Fachweiterbildung gelehrt. So und wichtig dabei ist doch nur eine nachvollziehbare und lückenlose Begründung bzw. Dokumentation und vorallem die Information an den Arzt zu z.B. u.a. späterem Zeitpunkt, wenn er gerade z.B. reanimieren würde.
In der Pflege arbeiten wir doch eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst. Wo liegt nun das Problem der Personalchefs?
 
Ich schreibe in meinem Beruf Businesspläne für Selbständige, unter anderem für freiberufliche Pflegekräfte, und wir haben nur in Ausnahmefällen Probleme mit Scheinselbständigkeit.

Gerade für Krankenpflegekräfte ohne eigene Angestellte besteht ohnehin eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 2 Nr. 2 SGB VI), so dass die RV hier unserer Erfahrung nach meist keine Notwendigkeit sieht, überhaupt auf Scheinselbständigkeit oder arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit zu prüfen.

Der Ausnahmefall könnte sein, dass z.B. eine Pflegekraft in einem Krankenhaus in Vollzeit arbeitet, keine weiteren Auftraggeber hat, in den Betrieb eingebunden ist, feste Arbeitszeiten vorgeschrieben bekommt, kein eigenes Unternehmerrisiko trägt und nicht nach außen hin als Selbständige am Markt auftritt - also genau so, wie die angestellten Kräfte auch. Das könnte bei einer Betriebsprüfung dann als Scheinselbständigkeit zu qualifizieren sein und davor hat in erster Linie der Auftraggeber (bzw. Arbeitgeber) Angst, denn er muss ggf. für einige Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, die er nur für maximal 3 Monate vom Arbeitnehmer zurückfordern kann.

Bei einer solchen sozialversicherungsrechtlichen Prüfung wird auf das Gesamtbild der Tätigkeit abgestellt. Einzelne Punkte, die für oder gegen Selbständigkeit sprechen, wirken sich allein nicht unbedingt nachteilig aus, auch nicht eine rein fachliche Weisungsbefugnis eines Dritten.

Ansonsten ist die mögliche Scheinselbständigkeit zu beachten, wenn man einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt beantragen will. Hier werden auf dem Antrag Punkte wie eigenes Unternehmerrisiko, eigenes Auftreten am Markt, Einbindung in einen Betrieb usw. abgefragt und man sollte darauf achten, dass man die Kreuzchen richtig setzt. Außerdem sollte die Tätigkeit im Businessplan so beschrieben sein, dass möglichst nicht sofort ein entsprechender Verdacht aufkommt. Ansonsten könnte der Antrag auf den Zuschuss abgelehnt werden.
 
Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz: Weisungsgebundenheit schließt selbständige Tätigkeit aus? Es gibt selbständige Bauarbeiter, die doch auch die Weisungen des Poliers oder Bauleiters befolgen müssen. Ein freiberuflich tätiger Arzt ist im Krankenhaus auch an Anweisungen des Chefarztes gebunden und kann nicht machen, was er will.
Ist denn fehlende Weisungsgebundenheit unbedingte Voraussetzung für selbständige Tätigkeit?
 
Ist denn fehlende Weisungsgebundenheit unbedingte Voraussetzung für selbständige Tätigkeit?
Meiner Ansicht nach nein. Wie ich geschrieben habe, ist Weisungsgebundenheit allein sicher kein hinreichendes Kriterium, um jemandem die "echte" Selbständigkeit abzusprechen.
 
Scheinselbstständigkeit besteht bei freiberuflichen Pflegekräften nicht. Es handelt sich dabei eher um eine Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit. Diese Personengruppe ist dajer -laut Fachanwalt für Sozialrecht und laut Deutscher Rentenversicherung (zusändige Statusfestststellungsabteilung)- sozialversicherungspflichtig.
Zum Thema einen Auftraggeber über längere Zeit: Das darf nicht Alles in einen Pott geschmissen werden und eine Statusfeststellung birgt natürlich immer die Gefahr, dass es so nicht akzeptiert wird. Daher sind mind. 2 Auftraggeber in einem Kalenderjahr empfohlen.
Das es allerdings Altenpflegekräfte ohne Sozialversicherungspflicht gibt ist so ein Thema, was ich leider überhaupt nicht verstehe.

Die Befragungen über die Agentur für Arbeit und eine schriftliche Stellungnahme eines z.B. Steuerberaters sind einschließlich des Businessplan mit Rentabilitätsvorschau sind Dinge, die zu einem Existenzgründerzuschuss dazugehören sind meines Erachtens sehr wichtig, um sich die Selbstständigkeit noch einmal genauer vor die Augen zu führen.
Wer ohne Zuschuss in die Selbstständigkeit hineingeht, der wird je nach Typus ggfs. lockerer damit umgehen.

Die Problematik Sozialversicherungspflicht, Scheinselbstständigkeit und auch die Neider unter den festangestellen Kollegen/innen kenne ich nun und lernte sie auf bittere Weise bei der Kundenaquise kennen.
Daraus habe ich sofort gelernt.
Mittlerweile habe ich Auftraggeber und zwar vor Ort. Für den Anfang ohne Vermittlungsagenturen eine erfreuliche Sache. Mal schauen wie es weiter läuft.
 
stimme deinem Beitrag 100%ig zu! und wünsche dir weiterhin gute Nerven :sdreiertanzs: und viel Erfolg!
 
Herzlichen Dank! Das kann ich gut gebrauchen, denn leicht ist das nicht am Anfang. Auch wenn es Kollegen/innen gibt, die mir das erzählten und auch noch immer erzählen.
 
Hallo zusammen,

bin gerade durch Zufall auf diesen Thread gestoßen und jetzt will doch lieber nochmal nachfragen, weil der ja hier schon etwas älter ist: Weiß jemand ob sich an der aktuellen Rechtslage mittlerweile was geändert hat...? Bin verunsichert.....

LG