Hallo Jenny
Beantragen der freib. Zulassung: beim Gesundheitsamt.
Die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt ergibt sich aus Art.10a des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst der da lautet:
Art.10a Krankenpflegerische Tätigkeiten; Absatz(1) und (2)
Wer gegen Entgeld krankenpfleg. Tätigkeiten anbietet oder erbringt,hat dies unter Angabe seines Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.Die anzeigepflichtigen Personen haben dabei dem Gesundheitsamt vorzulegen:
1.Eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung
2.Eine Beschreibung ihrer beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einer ärztl.Bescheinigung,wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen,dass eine anzeigepflichtige Person wegen eines körperl.Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperl.Kräfte oder wegen Sucht zur Ausübung der beabsichtigten Pflegetätigkeit unfähig oder ungeeignet ist.
Du brauchst:
Polizeil. Führungszeugnis - nicht älter als 3 Monate
Diplom mit Zeugnis - Kopie beglaubigen beim Rathaus
ärztliche Bescheinigung (Hausarzt) - hier muß Dein Gesundheitszustand sowohl phys. als auch psych. attestiert werden. Nicht älter als 3 Monate
Habe vor einiger Zeit meine freib. Zulassung beantragtund auch erhalten, aber es ist enorm schwierig auf dieser Basis Arbeit zu finden--nur wenn Du einen Pflegedienst eröffnest, ist es kein Problem. Die Einrichtungen sind auf freib. Krankenschwestern noch nicht eingestellt und eine gewisse Skebsis ist immer im Vordergrund.
Da fällt mir noch ein:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege-als Mitglied anmelden
Finanzamt-eine Steuernummer beantragen
Die wollen auch etwas von Dir haben![]()
So,ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen-ansonsten melde Dich bei mir!![]()
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