Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

Julija

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Ich arbeite als Krankenschwester schon 7 Jahren , will gerne als selbststäng arbeiten , habe aber keine Information dazu.Kann mir jemand helfen ? Ich werde mich sehr freuen.
 
Hallo Julija

ich kenne nur einen Weg sich als Krankenschwester ziemlich problemlos selbstständig zu machen. Den Weg in die ambulante Pflege. Grundvoraussetzung hierfür ist zumindest in Rheinland-Pfalz, dass du mindestens 2 Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast. Für die Gründung eines eigenen Pflegedienstes ist weiterhin ein Kapital von 10.000 EURO nachzuweisen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Selbstständigkeit durch den Erwerb eines Gewerbescheines zu erreichen und dann bei einem bereits bestehenden ambulanten Dienst einzusteigen.

In beiden Fällen mußt du aber auch über deinen Berufsverband eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Gruß

Karl-Heinz
 
Vielen Dank für deine Hilfe Karl . ich habe bereits einen Leitungskurs gefunden , werde aber evtl. in einem ambulanten Pflegestation zuest arbeiten ;später werden wir weieter sehen.
Danke . :D
 
Hallo,

ich bin bereits seit längerer Zeit als freiberufliche Krankenschwester tätig und suche Kollegen zum Erfahrungsaustausch.
Ich betreue und pflege unter anderem heimbeatmete Patienten so wie Querschnittspatienten.
Wer hat Lust auf ein "freiberufliches Pflegenetzwerk"?

Es grüßt Euch Christa
 
Hallo Ihr alle!
Ich bin neu und hab mich schon mit großem Interesse durch das Forum gelesen!!!
Jetzt hab ich da auch mal eine Frage und ich hoffe, daß mir jemand weiter helfen kann.
Auch bei mir macht sich in meinem Job (Krankenschwester in der Gerontopsychiartie - Heimbereich, 30 Bew.) so langsam die Lustsosigkeit breit. Nicht das es keinen Spaß machen würde, die Bewohner zu versorgen (im Gegenteil, die sind es, die einem zeigen, warum man den Job macht....!), es sind die Rahmenbedingungen die einem die Lust verderben. Schlechte Personalpolitik, keine Rückendeckung der Stationsleitung, überhaupt das ganze Gesundheitssystem,.....Ihr kenn das ja!
Nun maine Frage, gibt es hier jemanden, der Erfahrungen als selbstständige bzw. freiberufliche Krankenschwester hat? (Hebammen machen das ja auch) Ich meine damit, Pflege auf Honorarbasis anzubieten und das ganze dann vielleicht nebenberuflich machen. Wie sieht es mit der "Kundenwerbung" aus, und kann ich mit damit "selber verwirklichen", wäre ja an keine Kassenverträge gebunden. Geht das oder stelle ich mir das alles etwas zu einfach vor und bin da doch etwas zu naiv?
Ich wäre wirklich über jede Info dankbar!

Viele Grüße und haltet Euch wacker!!!
Viviane
 
Hallo Christa!

Ich würde sehr gerne wissen, was Du am Anfang für Hürden zu erklimmen hattest, bevor Du als Freiberufliche loslegen konntest.
Ich habe mein Examen seit 1997 in der Tasche und muß sagen, das Stationsleben habe ich langsam satt! Und es regt sich bei mir schon die ganze Zeit die Frage, kann ich nicht auch als freiberufliche Krankenschwester Pflege auf Honorarbasis anbieten!?
Über Infos wäre ich Dir sehr dankbar, zumal ich niemanden kenne, der als solche unterwegs ist!
Viele Grüße & schonmal DANKE
Viviane
 
Hallo zusammen,

freiberuflich im Sinne der Steuergesetze nach §18 Absatz (1) EStG sind:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

Da Pflegende i.d.R. weder eine Ausbildung als Arzt, Heilpraktiker oder Krankengymnast haben, kann es sich nur um einen "ähnlichen Beruf" handeln.

Wichtig ist: ein Examen muss vorhanden sein.

Die weitere Frage ist: Akzeptieren die Sozialversicherungen die Abrechnung? Wenn nicht, weil zu viele teilweise schwachs.... und von einer Person nicht leistbaren Aufwand erforderlich sind (z.B. eine Qualitätssicherungs-Fortbildung, regelmäßige QA-Reviews, regelmäßige Pflegevisite etc.) bleibt nur die private Abrechnung.
 
Freiberufliche Krankenpflege: Fragen zur Beantragung, Patienten-Akquisition, etc.

ist hier jemand im Forum der freiberuflich arbeitet als Ex. Krankenpfleger oder-schwester und mir weiterhelfen kann, was muss ich alles beantragen, wie bekomme ich meine Pat. , und wie läuft das mit der Bezahlung, hat jemand den Leistungkatalog mit Preisliste und so weiter viele, viele Fragen

gruss Jenny aus Berlin:streit:
 
Titel

Hallo Jenny

Beantragen der freib. Zulassung: beim Gesundheitsamt.
Die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt ergibt sich aus Art.10a des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst der da lautet:

Art.10a Krankenpflegerische Tätigkeiten; Absatz(1) und (2)
Wer gegen Entgeld krankenpfleg. Tätigkeiten anbietet oder erbringt,hat dies unter Angabe seines Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.Die anzeigepflichtigen Personen haben dabei dem Gesundheitsamt vorzulegen:

1.Eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung

2.Eine Beschreibung ihrer beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einer ärztl.Bescheinigung,wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen,dass eine anzeigepflichtige Person wegen eines körperl.Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperl.Kräfte oder wegen Sucht zur Ausübung der beabsichtigten Pflegetätigkeit unfähig oder ungeeignet ist.

Du brauchst:

Polizeil. Führungszeugnis - nicht älter als 3 Monate
Diplom mit Zeugnis - Kopie beglaubigen beim Rathaus
ärztliche Bescheinigung (Hausarzt) - hier muß Dein Gesundheitszustand sowohl phys. als auch psych. attestiert werden. Nicht älter als 3 Monate

Habe vor einiger Zeit meine freib. Zulassung beantragtund auch erhalten, aber es ist enorm schwierig auf dieser Basis Arbeit zu finden--nur wenn Du einen Pflegedienst eröffnest, ist es kein Problem. Die Einrichtungen sind auf freib. Krankenschwestern noch nicht eingestellt und eine gewisse Skebsis ist immer im Vordergrund.

Da fällt mir noch ein:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege-als Mitglied anmelden
Finanzamt-eine Steuernummer beantragen
Die wollen auch etwas von Dir haben8O

So,ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen-ansonsten melde Dich bei mir!:roll:
 
Freiberufliche Tätigkeit als Nebenerwerb ?

Was mich noch interessieren würde:

Ich war 10 Jahre lang in der Krankenpflege tätig und bin dann aus dem klinischen Bereich ausgestiegen. Bin aber weiterhin als Vollzeitkraft im öffentlichen Dienst (Angestellter) tätig. Nebenbei nutze ich einen 400 € Job voll aus.

Nun würde ich gerne noch hin und wieder etwas hinzuverdienen (gerade in den Wintermonaten, wenn es die Zeit erlaubt) - die notwendige Voraussetzung eines Examens etc. bringe ich ja mit. Ist es überhaupt möglich, neben einem Angestelltenverhältnis selbständig tätig zu werden ? Wie läuft das dann mit der Versteuerung der Nebeneinküfte ? Reicht es, diese am Jahresende in der Lohnsteuererklärung als sonstige Einkünfte aufzuführen, oder gibt es da eine andere Regelung ? Ein Gewerbeschein dürfte ja bei alleiniger Ausübung der mobilen Pflegetätigkeit ohne Anstellung weiterer Mitarbeiter nicht verlangt werden, oder ?

@Flora:
Nachdem Du offenbar ausschließlich freiberuflich tätig bist - lohnt sich das im Vergleich zu einer Kliniktätigkeit wenigstens finanziell ? Soll heißen: Eine 40 Std.-Woche mal vorausgesetzt - ist es bei einem vergleichbaren Zeitaufwand möglich und realistisch, in der mobilen Krankenpflege wesentlich besser zu verdienen als in der Klinik mit Kr. Va ?
 
titel

Hallo Appendix,

nein ich arbeite nicht freiberuflich. Bin bei einem amb. Pflegedienst angestellt.

Habe vor einiger Zeit meine freib. Zulassung beantragt und auch erhalten, aber es ist enorm schwierig auf dieser Basis Arbeit zu finden--nur wenn Du einen Pflegedienst eröffnest, ist es kein Problem, aber dann bist Du als Unternehmer und nicht mehr als Freiberuflicher tätig.

Die Einrichtungen sind auf freib. Krankenschwestern noch nicht eingestellt und eine gewisse Skepsis, was die Verfügbarkeit betrifft, ist immer im Vordergrund und ja auch verständlich, denn Du hättest ja mehrere Einsatzorte und wenn Du von dem Einen mal gebraucht wirst, bist Du grad für einen Anderen unterwegs. Und wenn Du mal krank wirst, haben Deine Auftraggeber das Nachsehen-mal ganz abgesehen von deinem Verdienstausfall.:angryfire:

Bei uns arbeiten zwei Leute auf 400€-Basis und sind in einem Krankenhaus angestellt. Der eine macht überwiegend Spätdienste und die Kollegin ist überwiegend am Wochenende eingesetzt.
Ich denke der Zusatzverdienst wird in der Steuererklärung mit dem Hauptverdverdienst addiert und dann versteuert:angryfire: --genau weis ich es aber nicht--Imfo beim Steuerberater einholen. Oder aber einer im Forum weis Bescheid.
 
Verdienst

Hallo, was verdient man denn die stunde über flexpfleg ? Kassieren die auch so viel Provision?
 
Freiberuflichkeit in der Krankenpflege

Hallo alle zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und wühle nun schon einige Zeit mich durch die diversen Einträge. Einige Fragen haben sich mir schon beantwortet, aber leider habe ich noch welche!
Ich hoffe auch das ich mit meinen folgenden Fragen in der richtigen Rubrik gelandet bin. Falls nicht, dann bitte ich schon jetzt um Entschuldigung.

So nun meine Fragen:
1. Wenn ich als Krankenschwester freiberuflich arbeiten will, muss ich mich dann gesetzlich Rentenversichern lassen?
2. Wieviele Auftraggeber braucht man um nicht als Scheinselbstständig zu gelten?
3. Hat jemand Erfahrung mit der Tätigkeit als freiberufliche Krankenschwester? Und hat Lust sich mit mir auszutauschen?
4. Auch interessiert mich ob ich einen Gewerbeschein brauche bzw. ob ich mich sonst noch "WO" (z.B. Gesundheitsamt) anmelden muss?

Zu meinem hHintergrund ist zusagen, das ich schon freiberuflich als Heilpraktikerin selbständig bin, und bis jetzt meine Aushilfstätigkeiten in der Krankenpflege toleriert wurden, da ich alles über meine Praxis laufen lassen konnte. Doch leider ist (durch Umzug) meine Praxis den "Bach" 'ruter gegangen, und ich muss nun mehr in der Pflege arbeiten. So das ich überlege diese Tätigkeiten auch ganz offiziel anzumelden.

Kann mir jemand weiter helfen?

Lieben Gruß
Lunasun

PS: Ich find die Website sehr gut, informativ und nicht überladen. Klasse!
Allerdings habe ich keine Vorstellungsforum gefunden???
 
Hallo Christa!
Stichwort Netzwerk
Ja ja ja, genau das war heute mein 1. Gedanke als ich aufgestanden bin.
AB dem 30.06.06. gehöre ich zu euch, den Freiberuflern. Arbeite noch :gruebel: sehr an meiner Marktanalyse und könnte ein paar Zahlen über meine Mitbewerber gebrauchen.
Aber dann bin ich sofort mit dabei. Würde mich freuen von dir zu hören.
Gruß Mewi
 
Die Einrichtungen sind auf freib. Krankenschwestern noch nicht eingestellt und eine gewisse Skebsis ist immer im Vordergrund.


Hallo Flora,
Bis auf oben zitierten Satz kann ich Deinem Beitrag zustimmen, jedoch oben Zitierte Aussage kann ich so nicht gelten lassen.
Denn in Hessen steht eindeutig in den Versorgungsverträgen und den Zulasungsrichtlinien zu SGB XI u. V, dass KEINE Freiberufler in der ambul. Pflege beschäftigt werden dürfen.

Was die Abrechnung mit den Kranken- u. Pflegekassen als Freiberufler anbelangt, wirst du in Hessen als einzelkämpfer KEINE Zulassung erhalten. Es sei denn du eröffnest einen PD.
Was du dazu alles benötigtst erfährst Du bei der AOK Zulasungsstelle, Abt. Vertragsmanagement.
Deshalb ist es als Freiberufler schwer an Kunden zukommen, da du nur mit den Kunden Privat abrechnen kannst.
Das Geld sitzt nicht mehr locker.
Lieber holen sich die Pflegebedürftigen und deren Angeörige, nette freundliche, selten der deutschen Sprache mächtigen osteuropäische Helfer in den Haushat ud vergessen so ganz zufällig diese anzumelden.
Mit anderen Worten es wird SCHWARZARBEIT geleistet.
Dies macht hier allen Pflegeinrichtungen schwierigkeiten.
Zu diesem Thema findet 12.7.06 in Seeheim-Jugenheim eine Veranstaltung statt.

Grüße.
 
hallo,
suche noch andere freiberufliche zwecks Netzwerkgründung
kann aber erst nächste Woche auf deine fragen antworten.
nur soviel
anzeige zur aufnahme einer freiberuflichkeit mit diplom am gesundheitsamt
steuernummer am finanzamt holen für unternehmensgründung.
gruß mewi.
 
Hallo Ihr Lieben,

ein Freiberufler-Netzwerk gibt es für Kinderkrankenschwestern: IG freiberuflich und/oder präventiv tätiger Kinderkankenschwestern.

In der Tat arbeiten die wenigsten KollegInnen aus diesem Netzwerk in der ambulanten Kinderkrankenpflege.
Die meisten sind in der Beratung freiberuflich tätig.

Folgende Infos kann ich Dir aus diesem Netzwerk berichten.

Als Freiberufler brauchst Du eine neue Steuernummer. Die bekommst Du aber automatisch bei der ersten Steuererklärung, wenn Du Deine Honorare mit der GSE-Erklärung abgibst.
Nur wenn Du staatliche Zuschüsse beantragen willst, musst Du Dir vorher eine holen (z.B. für Existenzgründungszuschuss).
Wenn Du ganz freiberuflich arbeitest, oder freiberuflich mehr arbeitest als im Angestelltenverhältnis musst Du Dich selbst krankenversichern.
Ab 400€ Monatsverdienst musst Du Dich ebenfalls selbst beim Rentenversicherungsträger anmelden (Pflegepersonen sind auch als Selbstständige verpflichtet in dei ges. Rentenversicherung einzubezahlen, zumindest solange sie keine Angestellen haben).
Eine Haftpflicht in der freiberuflichen Krankenpflege ist absolut sinnvoll, Achtung die sog. Amtshaftpflicht trägt hierbei nicht.
Ebenso ist man verpflichet sich bei der BGW (Berufsgenossenschaft) anzumelden.

Liebe Grüße,
Meggy
 
Hallo Jenny

Beantragen der freib. Zulassung: beim Gesundheitsamt.
Die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt ergibt sich aus Art.10a des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst der da lautet:

Art.10a Krankenpflegerische Tätigkeiten; Absatz(1) und (2)
Wer gegen Entgeld krankenpfleg. Tätigkeiten anbietet oder erbringt,hat dies unter Angabe seines Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.Die anzeigepflichtigen Personen haben dabei dem Gesundheitsamt vorzulegen:

1.Eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung

2.Eine Beschreibung ihrer beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einer ärztl.Bescheinigung,wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen,dass eine anzeigepflichtige Person wegen eines körperl.Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperl.Kräfte oder wegen Sucht zur Ausübung der beabsichtigten Pflegetätigkeit unfähig oder ungeeignet ist.

Du brauchst:

Polizeil. Führungszeugnis - nicht älter als 3 Monate
Diplom mit Zeugnis - Kopie beglaubigen beim Rathaus
ärztliche Bescheinigung (Hausarzt) - hier muß Dein Gesundheitszustand sowohl phys. als auch psych. attestiert werden. Nicht älter als 3 Monate

Habe vor einiger Zeit meine freib. Zulassung beantragtund auch erhalten, aber es ist enorm schwierig auf dieser Basis Arbeit zu finden--nur wenn Du einen Pflegedienst eröffnest, ist es kein Problem. Die Einrichtungen sind auf freib. Krankenschwestern noch nicht eingestellt und eine gewisse Skebsis ist immer im Vordergrund.

Da fällt mir noch ein:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege-als Mitglied anmelden
Finanzamt-eine Steuernummer beantragen
Die wollen auch etwas von Dir haben8O

So,ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen-ansonsten melde Dich bei mir!:roll:

Die Antwort habe ich vom Gesundheitsamt bekommen, als ich um einen Vordruck für meinen HA fragte, damit ich meine Zulawssung beantragen kann:

welche Stelle verlangt von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung? Dort müssten Sie auch evtl. notwendige Vordrucke erfragen. Das Gesundheitsamt hat hier keine Befugnisse bzw. Anforderungen. Bezüglich ambulanter Krankenpflege ist das Gesundheitsamt allenfalls für die hygienische Überwachung nach § 36 Infektionsschutzgesetz zuständig, nicht für die Erlaubniserteilung.

Kann mir jemand weiterfelfen...wäre ganz arg lieb..Danke!​
 
Hallo Flora,
wie ersichtlich ist, bist du auch aus Baden- Würtemberg. Ich wohne im Landkreis Heilbronn. Deine Empfehlung an Jenny hatte ich gelesen und mich auch an das Gesundheitsamt Heilbronn gewendet, zwecks meiner Zulassung. Die schreiben mir aber, dass B-W keins verlangt, können mir aber auch nicht sagen, an wen ich mich wenden muß. Wo krieg ich denn nun meine Zulassung? Führungszeugnis und begl. Kopie meiner Anerkennung und HA- Attest hab ich bereits. Jetzt weiß ich nicht weiter....
LG
Moggele290759
 

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