Rückkehrgespräch oder "Kritikgespräch"

N!cky_W

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13.07.2010
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8
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Baden Württemberg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim
Funktion
Wundexpertin ICW
Hallo ihr Lieben

Ich hoffe, ich bin jetzt hier in dem Forum-Thema mit Arbeitsrecht/ Gesundheitsrecht/ Krankenpflegegesetz richtig...

Leider ist mir nun folgendes passiert, ich hole mal kurz mit der Zusammenfassung weit aus:
Ende Januar 2015 war ich für 10 Tage krank geschrieben, da ich einen eingeklemmten Nerv im Nackenbereich hatte (Schmerzen habe ich diesbezüglich immernoch, arbeitete aber weiterhin "es wird nicht besser und nicht schlechter, auf die Zähne beißen, Augen zu und durch")

Dann war ich im Februar 2015 fast 2 Tage krank, da mich während der Arbeit der Norovirus erwischt hat (an einem Donnerstag hats mich während der Arbeit erwischt, durfte auch nach Hause, für den Freitag sollte ich bitte Zuhause bleiben, damit ich für den WE-Dienst fit bin, da Personal fehlt (ca. 50% des Personals hatte den Norovirus) und für das WE sonst niemand mehr zu holen wäre)

Jetzt, seit 23.März bis 18. April bin ich wegen "Depressiver Episode" und auch wegen Erschöpfung krank geschrieben: Depressionen sind bei mir seit 10Jahren bekannt (Suizidversuch mit 20Jahre), leider habe ich mich deswegen nie groß behandeln lassen (Therapie oder Medikamente) und dachte "ach, das verschwindet wieder, ich stell mich nur blöd an *Dramaqueen*"
Der Grund für die Krankmeldung (Erschöpfung) war einfach auch, das ständige einspringen: Sobald ich Feierabend hatte, rief man mich gleich an und sagte mir, ich müsse am nächsten Tag zum Dienst kommen...
Mir war das jetzt einfach alles zu viel in den letzten Wochen (auch die letzte Jahre über, Umzug (von Großstadt in Kleinstadt), Jobwechsel,...)
Versteht mich nicht falsch, ich arbeite gerne und ich will auch arbeiten, aber das ständige Hin und Her, hier einspringen und da einspringen, das war mir nervlich jetzt einfach zuviel!
Seit ich krank bin, überleg ich mir auch neue Möglichkeiten, evtl. ein Jobwechsel in Homecare-Bereich oder in einer Arztpraxis, damit einiges geregelter abläuft...

Nun denn wie folgt, das Problem:
Als ich dies soeben dem Chef (Stiftsdirektor) mitteilte, das ich weiterhin krank bin, meinte er in sehr kaltem Ton "Ja, wenn Sie wieder kommen steht ein Gespräch an, denn so kann es nicht weiter gehen und wir wissen nicht mehr, wie wir dieses Krank von Ihnen stemmen können, Personaltechnisch ausgelastet..." usw.

Jetzt weiß ich nicht, ob dies eher ein Rückkehrgespräch wird oder eher ein "Kritikgespräch" und mir wird jetzt schon übel bei dem Gedanken (klar, wenn man mich kündigen will, kann ich sowieso nicht viel dagegen tun, letztendlich wäre es ja gerechtfertigt, da ich den Ablauf störe)
Ob ein Betriebsrat bei uns im Haus vorhanden ist, weiß ich nicht, auch habe ich nicht angegeben, das ich wegen Depressionen bzw. Erschöpfung krank geschrieben bin...

Was kann ich denn tun bzw. was sind meine Möglichkeiten?
Habe ich irgendwelche Konsequenzen aus diesem Gespräch?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten
 
Man kann Dich krankheitsbedingt nur sehr schwer kündigen (es sei denn, Du wärst noch in der Probezeit, denn dann muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben).

Warum Du krank, geht den Arbeitgeber nichts an. Ich würde an Deiner Stelle auch keine Diagnose angeben. Allerdings bemerkt er zu Recht, dass Du innerhalb des letzten Vierteljahrs jeden Monat krank warst und ich kann verstehen, dass er diesbezüglich etwas unternehmen möchte. Gerade wenn Deine Erkrankung auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist (und die scheinen ja zumindest einer Deiner vielen Stressfaktoren zu sein), ist er dazu moralisch verpflichtet.

Der Arbeitgeber darf Dich zum Gespräch bitten, und wenn Du wieder gesund bist, musst Du dort hin, vorher nicht. Ich würde mich an Deiner Stelle erkundigen, ob Ihr eine Mitarbeitervertretung habt; ein Vertreter von denen kann Dich zum Gespräch begleiten. Wieso weißt Du nicht, ob es sowas bei Euch gibt? Arbeitest Du da erst seit kurzem?

Über berufliche Alternativen würde ich mir jetzt noch keine konkreten Gedanken machen. Gesund zu werden hat Vorrang.
 
...Gerade wenn Deine Erkrankung auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist (und die scheinen ja zumindest einer Deiner vielen Stressfaktoren zu sein), ist er dazu moralisch verpflichtet.
...

Nicht nur moralisch, auch gesetzlich! Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter!
 
Ich war nicht sicher, inwieweit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers en detail vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Beim TE handelt es sich ja auch nicht um eine längere Krankschreibung und entsprechende Maßnahmen der Wiedereingliederung. Wobei ich es richtig finde, wenn ein Arbeitgeber schon früher hellhörig wird und um ein Gespräch bittet.
 
Danke für die Antworten,

Probezeit habe ich schon hinter mir, das er mich auch zum Gespräch bittet, Rückkehrgespräch, ist ja auch notwendig...
Allerdings trau ich mich nicht, das Anzusprechen, das es doch sehr belastend ist, wenn man täglich angerufen wird, einzuspringen (okay, das ich jetzt krank bin und andere für mich einspringen müssen, das tut mir auch leid) und auch, das man an vielen Tagen eben unterbesetzt arbeiten muss; was bei mir eben zur "Erschöpfung" geführt hat (mein Hausarzt hat mich jetzt auch an Facharzt weiter vermittelt, wegen möglichem Burn-Out).
Jedoch fand ich eben den Tonfall nicht sehr professionell wie man mich am Telefon schon "zum Gespräch" gebeten hat und das macht mir eben Sorge... ("Sie stören den Betriebsablauf" ja, das wäre ein Kündigungsgrund).

Ich werd mich auch mal schlau machen, ob wir überhaupt einen Betriebsrat haben bzw. eine Mitarbeitervertretung... denn das wurde bisher noch nie erwähnt, auch gab es noch keine Betriebsratwahlen, was ja sonst immer groß angekündigt wird
 
Jedoch fand ich eben den Tonfall nicht sehr professionell wie man mich am Telefon schon "zum Gespräch" gebeten hat und das macht mir eben Sorge...
Wär's Dir denn lieber gewesen, Du hättest die Gesprächsaufforderung schriftlich bekommen? Ich bezweifle, dass Du Dir dann weniger Gedanken machen würdest.

Ich werd mich auch mal schlau machen, ob wir überhaupt einen Betriebsrat haben bzw. eine Mitarbeitervertretung... denn das wurde bisher noch nie erwähnt, auch gab es noch keine Betriebsratwahlen, was ja sonst immer groß angekündigt wird
Die Wahlen gibt's doch nur alle paar Jahre, das bedeutet nicht viel.
 
Korrekt, die letzten waren vor ziemlich genau einem Jahr. Betriebsratwahlen sind bundesweit zeitgleich.

Wirklich? Ich hätte gedacht, dass es in meinem Betrieb schon länger her ist. Kann mich aber täuschen.

Der gemeinsame Termin gilt aber sicher nur für die Betriebe, die dem TVÖD unterliegen, nicht wahr? Gibt ja auch noch andere Arbeitgeber in der Pflege. Dort gibt es dann vielleicht keinen Betriebsrat, sondern z.B. einen Personalrat, aber der dürfte ja auch der passende Ansprechpartner für den TE sein.
 
Die Wahlen sind alle 4 Jahre und müssen bis 31. Mai abgeschlossen sein. Eine Ausnahme besteht, wenn der Betriebstrat innerhalb des letzten Viertel seiner regulären Amtszeit, aus welchen Gründen auch immer, neu gewählt werden muss. Dann müsste nach einem Jahr nicht wieder neu gewählt werden, sondern erst bei der Wahl danach.

Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht nur im TVöD Bereich sondern in allen Betrieben, die nicht dem Kirchenrecht unterliegen oder städtische Unternehmen sind, wobei man auch da gucken muss, sobald die Stadt aus einem ihrer Betriebe eine GmbH oder gGmbH macht, gilt direkt wieder das BetrVG. Jedoch gibt es auch im Bereich des TVöD Betriebe mit Personalräten. Ganz klassisch sind da die Stadtverwaltungen.
Die Personalratswahlen liegen versetzt der Betriebsratswahlen. Ich weißt nicht, ob deutschlandweit überall gleich, da die Personalvertretungsgesetze Landessache sind, bei uns in Rheinland-Pfalz waren sie vor 2 Jahren.

Das Ganze ist nicht ganz so einfach, aber man bekommt im Betrieb ja schnell mit, wenn man sich erkundigt, ob es sich um einen Betriebs- oder Personalrat handelt. Bei den Kirchen ist es immer die MAV.
 

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