Rotes Kreuz verbietet bei Nichtübernahme die Bewerbung an einem anderen Klinikum?

Franzilein

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11.11.2007
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Gesundheits- u. Krankenpflegerin
Hallo!
Also, des is so... ich mache die ausbildung zur krankenschwester beim roten kreuz in nürnberg. Ich bin jetzt im dritten lehrjahr und mache im september mein examen...
ich hatte jetzt am 1.3. mein übernahmevorstellungsgespräch vom roten kreuz nürnberg eben.

Das rote kreuz sagt, dass wenn man nicht übernommen wird, dass man sich dann 2 jahre lang nicht im klinikum nürnberg bewerben darf!
dürfen die des überhaupt?
Ich mein des klinikum gehört denen garnet und ausserdem können die uns doch nicht verbieten, sich da zu bewerben oder??

Ich bin jetzt irgendwie total fertig... auf der station auf der ich bin, von denen habe ich ein angebot bekommen im oktober anzufangen... nur wenn ich nicht übernommen werde...was dann? (dazu muss man sagen, dass es unterschiedlich ist, wie viele übernommen werden)

hat jemand schon erfahrungen mit dem rk nürnberg damit gemacht?

danke... lg franziska
 
Hallo Franzi,

hast du diese Aussage schriftlich, bzw. ist dies in deinem Ausbildungsvertrag fixiert?

Liebe Grüsse
Narde
 
Also nicht das ich wüsste ... im Ausbildungsvertrag steht nichts davon drinne....
 
Ist das Rote Kreuz der Träger des Klinikum Nürnbergs? Nur so für mein Verständnis.

"Knebelverträge" müssen schriftlich fixiert sein.
 
das rote kreuz hat meines wissens nichts mit dem klinikum zu tun...ausser das die schüler in der ausbildung da eingesetzt sind
 
Franzi, lass dir das schriftlich geben und auch mit welcher Begründung.
 
also meint ihr, dass des totaler blödsinn ist was die erzählen?
 
Hallo franzi,

ja das ist Quatsch. Natürlich darfst du dich Bewerben wo du willst.

Gruß renje
 
wenn das rote kreuz und das klinikum nicht zusammen gehören dann bezweifel ich das du dich dort nich bewerben darfst

aber komsich das die sowas behaupten

wenn du grad auf station bist dort,frag einfach nach
 
Hallo nani,

und selbst wenn die zusammengehören - ich darf mich Bewerben nach meiner Ausbildung wo ich will - ob ich genommen werde ist was anderes.

Gruß renje
 
Hallo nani,

und selbst wenn die zusammengehören - ich darf mich Bewerben nach meiner Ausbildung wo ich will - ob ich genommen werde ist was anderes.

Gruß renje

is ja gut^^

ja ich hab nur gemeint falls die zusammen gehören wär es etwas verständlicher das die dann sowas sagen
 
Hallo!
Also, des is so... ich mache die ausbildung zur krankenschwester beim roten kreuz in nürnberg. Ich bin jetzt im dritten lehrjahr und mache im september mein examen...
ich hatte jetzt am 1.3. mein übernahmevorstellungsgespräch vom roten kreuz nürnberg eben.

Das rote kreuz sagt, dass wenn man nicht übernommen wird, dass man sich dann 2 jahre lang nicht im klinikum nürnberg bewerben darf!
dürfen die des überhaupt?
Ich mein des klinikum gehört denen garnet und ausserdem können die uns doch nicht verbieten, sich da zu bewerben oder??

Ich bin jetzt irgendwie total fertig... auf der station auf der ich bin, von denen habe ich ein angebot bekommen im oktober anzufangen... nur wenn ich nicht übernommen werde...was dann? (dazu muss man sagen, dass es unterschiedlich ist, wie viele übernommen werden)

hat jemand schon erfahrungen mit dem rk nürnberg damit gemacht?

danke... lg franziska

Hallo,

nach meinem Wissensstand gehört deine Ausbildung zu einem Kooperationsprojekt, bei dem "die öffentliche Hand", das Bayerische Rote Kreuz und die Schwesternschaft des DRK zu den Trägern gehören.
Da das Klinikum Nürnberg ebenfalls noch im Bereich "öffentlicher Träger" anzusiedeln ist, kann es durchaus sein, daß es "Absprachen" in diese Richtung gibt. Natürlich kann dir grundsätzlich niemand eine Bewerbung verbieten, man wollte dir wahrscheinlich signalisieren, daß eine Bewerbung innerhalb dieser 2 Jahre ohne Chance wäre.
Wenn du es genau wissen willst, wende dich mal an den Personalrat des Klinikums, die wissen es mit Sicherheit.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Franziska,

bewerben kannst Du dich wo Du möchtest. Wie du schreibst findet sich diese seltsame Klausel nicht in Deinem Ausbildungsvertrag (das macht auch Sinn, da ich vermute eine solche Klausel wäre letztendlich juristisch mehr als angreifbar).

Bewerbe Dich dort wo Du es möchtest und mache dein Examen.

Freundlich

Andreas
 
Hallo,

was mir noch dazu einfällt.

Evtl. könnte man überlegen in so einer Angelegenheit, wenn es sie denn wirklich gibt und das ganze nicht ein Missverständnis ist, das Antidiskriminierungsgesetz zu bemühen?

Gruß renje
 
Hallo,

zur Ehrenrettung meiner Kollegen in Bayern möchte ich nochmals deutlich sagen, daß ich nicht glaube, daß diese Aussagen so gemacht wurden, wie sie hier teilweise verstanden wurden.
Niemand beim DRK (bzw. BRK) würde eine Kollegin in der Ausbildung oder eine Mitarbeiter an seiner weiteren beruflichen Zukunft behindern.
"Die Förderung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern gehört zu den festgeschriebenen Führungsrichtlinien im Rahmen des Leitbildes" beim Deutschen Roten Kreuz !

Wenn es in diesem Fall irgendwelche "Spielregeln" gibt, die Bewerbungen im Krankenhaus einschränken, können dies nur Spielregeln sein, die das Krankenhaus selbst erlassen hat, nicht das BRK .

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Franzilein!

Die Mitarbeiter des BRK sind am Klinikum Nürnberg per Gestellungsvertrag beschäftigt.

Ein Gestellungsvertrag ist eine besondere Form des Arbeitsvertrages. Er wird mit MitarbeiterInnen abgeschlossen, die bei einem bestimmten Arbeitgeber formal beschäftigt sind (also auch ihr Gehalt beziehen), aber ihren Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber nachgehen. So kann z.B. eine Krankenschwester in einem Mutterhaus angestellt sein, von dort ihr Gehalt beziehen, aber in einem städtischen Krankenhaus ihren Dienst leisten und dort auch ganz "normal" wie die direkt am städtischen Krankenhaus Beschäftigten in den Dienstbetrieb eingebunden sein. Der Personal- oder Betriebsrat des städtischen Krankenhauses wäre in diesem konkreten Fall für diese Krankenschwester zuständig, da sie dort in den dienstlichen Betrieb eingebunden ist.
(Quelle: Gestellungsvertrag )

Mir ist keine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag bekannt (was aber in Anbetracht der größe des Hauses nicht viel bedeuten will...).

Wie Heimann-Heinevetter schrieb, halte auch ich, wenn so eine Aussage vorhanden ist, diese für juristisch nicht haltbar.

Zunächst: ruhig bleiben!

Erkundige dich bei deiner Kursleitung bzw. Schulleitung, ob diese Aussage zutreffend ist. Falls dies bejaht wird, wende dich an die JAV bzw. den Personalrat!

Schönen Gruß, Gego.
 
Es könnte sein, dass das Klinikum keine (frischexaminierten) Mitarbeiter ohne Gestellungsvertrag aufnehmen möchte. Insofern wäre die Bewerbung nicht verboten, aber aussichtslos. Vielleicht wollte man dies sagen?

Ob da ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz vorliegt, müssten die rechtskundigen Mitglieder hier beantworten können. In dem Fall läge der Verstoß aber auf Seite des Krankenhauses und nicht des Roten Kreuzes.
 
In der freien Wirtschaft sind solche Klauseln gang und gebe. Einfach um die "Wirtschaftsspionage" zu unterdrücken. Aber dies steht dann schon in den Verträgen drinnen.

Aber daß es sowas nun auch schon im Gesundheitswesen gibt, ist mir absolut neu.
 
Die Betriebsgeheimnisse, die ein Azubi erfahren hat, dürften sich in Grenzen halten. Abgesehen davon, dass die Schüler ja wohl Einsätze in dem Krankenhaus haben, da könnten sie ja bereits aus dem Nähkästchen plaudern.
 
Es könnte sein, dass das Klinikum keine (frischexaminierten) Mitarbeiter ohne Gestellungsvertrag aufnehmen möchte. Insofern wäre die Bewerbung nicht verboten, aber aussichtslos. Vielleicht wollte man dies sagen?

Ob da ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz vorliegt, müssten die rechtskundigen Mitglieder hier beantworten können. In dem Fall läge der Verstoß aber auf Seite des Krankenhauses und nicht des Roten Kreuzes.

Hallo,

ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz liegt mit Sicherheit in keinem Fall vor, denn jedem Arbeitgeber bleibt es selbst vorbehalten, welche Qualifikationsmerkmale er an eine Bewerbung anhängt.

Es wird eher so sein, wie du auch vermutest. Die Stellen im Krankenhaus werden nicht von dort selbst vergeben, sondern "fremd" über einen Gestellungsvertrag mit dem BRK, höchstwahrscheinlich aber eher von der Schwesternschaft des DRK besetzt.
Damit wäre auch klar, warum bei einer "Nichtübernahme" eine weitere Bewerbung innerhalb der nächsten 2 Jahre aussichtslos wäre.
Sofern tatsächlich die Schwesterschaft des DRK im Spiel ist, wird es sogar noch komplizierter, denn diese Kolleginnen sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, sondern Mitglieder, für die andere gesetzliche Grundlagen gelten.

Gruß

medsonet.1