Hallo Sick boy u.a.,
toll, dass ihr jetzt ein Sonogerät habt. Würde ich mir auch wünschen. Denn wir müssen noch öfters Restharnbestimmungen mittels Einmalkatheter nach ärztlicher Anordnung durchführen.
Ich arbeite in der neurologischen Reha, und es kommt häufig vor, dass Patienten mit transurethralem DK kommen. Sind sie stuhlkontinent und kognitiv adäquat, wird manchmal kontrovers diskutiert: SPF-Anlage oder DK- Auslassversuch - das heißt, wir ziehen ihn, müssen dann aber die bereits erwähnten Restharnbestimmungen machen. Aus Kostengründen und wenn noch keine Betreuung vorliegt (zur Einverständniserklärung) ist dieser Weg manchmal der schnellere. Denn die wenigsten Patienten bei uns sind so adäquat und können auch noch unterschreiben.
Sono wäre ohne Frage der einfachere und weniger invasive Weg. Aber die ärztliche Anordnung der RH-Bestimmung durch die Pflege ist halt für andere Berufsgruppen einfacher. Haben ein (!) mobiles Sonogerät im Haus, aber das müsste dann ja vom Arzt ad hoc aus seinem verschlossenen Kämmerlein geholt werden. Außerdem ist das manchmal zu AVD-Zeiten nötig, dann müsste man den AVD damit behelligen ...
Jedenfalls kommt es in 50% der Fälle aufgrund hoher RH-Mengen zu einer sofortigen DK-Wiederanlage und dann wird ein SPF geplant ... Insofern sind die Restharnbestimmungen bei uns durchaus sinnvoll und kein Standardgeplänkel.
Bei liegendem SPF sind die RH-Bestimmungen wesentlich einfacher und das Blasentraining bringt Fortschritte. Aber das klappt nur bei wenigen Patienten und findet dann erst viele Wochen nach dem oben beschriebenen Procedere statt.
LG Berthild