Rechtsfragen zu Sturzgefährdung

ankroi

Newbie
Registriert
15.07.2008
Beiträge
21
Ich lerne gerade für den dritten Tag im schriftlichen und sitze an manchen fragen schon stunden und ich kann sie einfach nicht beantworten. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

"Lässt der bloße Sturz eines Pat. Rückschlüsse auf eine Pflichtverletzung duch den KH-Träger zu? "

- KH und Pat. haben einen Behandlungsvertrag abgeschlossen und das KH sich damit zu sachgemäßer Betreuung verpflichtet, der Sturz entspricht keiner sachgemäßen Betreuung. Ist das KH nun verplfichtet nachzuweisen das alle Sorgfaltspflichten erfüllt sind und wenn dies so ist, ist es keine Pflichtverletzung? Ist die Antwort nun Ja oder Nein. Weil eigentlich lässt der bloße Sturz ja keine Rückschlüsse auf eine Pflichtverletzung zu, da die Umstände des Sturzes erst geklärt werden müssen. Oder ?

Ich verstehe Recht einfach nicht...ich habe wirklich 100te dieser Fragen und sie nicht beantworten,dabei habe ich hier meine ganzen Skripte und das Netz. Wär schön wenn mir jemand helfen kann.

Ach noch so ne Frage " Welches Recht stellt eine Grenze der Schutzpflichten gegenüber betroffenen dar?"

Danke
 
Ahhhh ich kann die alle nicht beantworten...kann mir vielleicht jemand sagen wo ich da suchen kann?!

z.B. " Durch welches Recht wird ein ständiger Blickkontakt zu Pat. verboten, auch wenn diese Sturzgefährdert sind?"

(ich mein klar hat das irgendwas mit den Grundrechten zu tun aber mit welchem genau und mit plausibler erklärung. ich find da nichts.)

"Kann dieses Verbot durch eine ständige Vodeoüberwachung kompensiert werden?"
 
Hmm falsches Forum oder keine Antworten?

Mir geht es nicht darum konkrete Antworten zu kriegen, sondern z.B. zur ersten Frage ne Stellungnahme , wie man sowas angeht.
 
Könnt ihr sowas nicht in der Schule fragen? Oder deine Kurskollegen?
Wo sind die Fragen denn her? Da muss es doch dann auch Musterlösungen geben.
 
Hallo Ankroi,
dies ist ein PFlegeforum, kein Juristenforum. Möglicherweise kriegst du deshalb so wenige Antworten. Vielleicht denken sich manche, dass recherchieren oder Lehrer fragen zur Ausbildung dazu gehört;).
Was den Sturz betrifft, so ist die Antwort im Bereich "Vollbeherrschbares Ereignis" oder so ähnlich zu suchen. Das heisst ein Sturz kann aus Juristensicht soweit vermieden werden das bei einem Sturz ohne ausreichende Dokumentation der Präventivmaßnahmen automatisch eine Beweislastumkehr zuungunsten des Krankenhauses eintritt. Das heisst das Kranknehaus ist schuld bis es durch ausreichende Dokumentation bewiesen hat dass es alles notwendige getan hat um diesen zu vermeiden. Ob eine INFORMIERTE Ablehnung aller Schutzmaßnahmen dazu gehört weiß ich nicht.
Recherchier aber auf jeden Fall nochmal unter dem Stichwort nach.
Liebe Grüße
Pinguin