Pflegedoku beim Patienten

Susi_Sonnenschein

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20.10.2004
Beiträge
2.078
Ort
Bayern
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Funktion
Praxisanleiterin
Hallo,
ich hätte mal eine Frage aus privatem Interesse:
aus meiner Ausbildung kenne ich, dass die Pflegedoku beim Patienten verbleibt. Ist das allgemein so oder hat sich da mal was verändert bzw. hängt es vom Pflegedienst ab?
Bei uns in der Verwandtschaft hat eine Person 1x in der Woche Leistungen vom Pflegedienst, es gibt aber in der Wohnung keinen Nachweis und die Person ist geistig nicht mehr unbedingt zurechnungsfähig.
 
Bei dem ambulanten Pflegedienst bei dem ich gearbeitet habe war die Doku immer bei den Patienten.
Hatten aber auch Fälle die so waren wie von dir beschrieben, da wurde die Doku auch mitgenommen da es schon vorgekommen ist dass auf einmal alles verschwunden war, das ist dann für den PD doof. Aber ich glaube da kaum dass es eine generelle Regelung gibt. Ggf. gibts dann Individualvereinbarungen die man mit dem Betreuer bespricht.
 
Die Unterlagen gehören dem Pflegedienst, ergo kann er sie auch aufbewahren. Aus praktischen Gründen bleibt die entsprechende Mappe in der ambulanten Pflege oft in der Wohnung des Patienten, aber das ist kein Muss.
 
Bei uns handhaben wir es wie folgt:

- Im Idealfall ist die Doku beim Patienten.
- Besteht die Gefahr der unerlaubten Einsichtnahme oder der Beschädigung oder des Verlustes, wird, in Absprache mit dem Patienten und/oder des Betreuers, die Doku in der PD-Station geführt. (Die endgültige Entscheidung behalten wir uns vor.) Selbstverständlich kann der Betreuer sie dort einsehen.
- Eine "Arbeitsmappe" beim Patienten ist da sinnvoller. Inhalt:
# Überleitungsbogen
# Med.-Plan
# Protokolle (z.B. Vitaldatenblatt)
... kurzum - alles was bei einem Notfall oder einer Hausarztvisite nötig ist.
(Ironie on --- Erkläre mir mal einer den Unterschied. --- Ironie off)

Natürlich haben wir das in einer Verfahrensanleitung/einem Standard festgeschrieben.
Diese Einzelfallentscheidung ist in der SIS und im Maßnahmenplan nachvollziehbar.
 
Wenn die Nachbarn oder konkurierende Angehörige darin schnüffeln.
 
Müssen die den PD oder die zu betreuende Person um Erlaubnis fragen?
(Ich arbeite im KH und weiß um solche Dinge nicht)
 
Meines Erachtens darf jeder die Doku einsehen, der die Erlaubnis des Patienten hat. Der PD darf die Einsichtnahme nicht verhindern, wenn der Patient diese erlaubt hat.
Was ich nicht verstehe, wie kommen nachfolgende Kollegen, Hausärzte und auch pflegende Angehörige an relevante, aktuelle Infos über den Patienten wenn die Doku im Büro ist?
Meines Erachtens gehören die Dokus zwar dem Pflegedienst, sinnvoll verwendet können sie nur werden, wenn sie vor Ort beim Patienten sind.
Ludmilla
 
Die Erlaubnis zur Einsichtnahme kann nur von dem "Rechteinhaber" ausgesprochen werden.
-Betreuer, -Bevollmächtigter, -Patient.
Hat der Patient dieses Recht abgetreten, oder wurde es ihm aberkannt -----
------ müssen wir da sehr vorsichtig sein.
Im Post #4 habe ich eine "Arbeitsmappe" vorgeschlagen, die aktuelle und relevante Infos enthält. - Jedoch nicht die Informationssammlung und die detailierte Maßnahmenplanung.
 
Danke für die Antworten!
 

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