- Registriert
- 29.03.2006
- Beiträge
- 43
- Beruf
- Gesundheitspfleger
hallo mal wieder, liebe kollegen!
ich wollte mal wissen was fachliche die verschienenen pflegeberufe, sprich: ALTENpflege, KRANKENpflege, HEILERZIEHUNGSpflege genau unterscheidet.
bzw. ist jeder krankenpfleger heutzutage automatisch "gesundheits- & krankenpfleger" oder eigentlich nur die nach dem neuen krankenpflegegesetz ausgebildeten fachkräfte?
ich habe früher schon in einer einrichtung mit HEPschülern gearbeitet. diese durften laut eigener aussage weder mit PEGs umgehen (sondieren) noch DKs legen.
inzwischen bin ich woanders. dort werden kranken-, alten- & und heilerziehungsfachkäfte vereinheitlicht aufgeführt als pflegefachkraft. sogar lt. mdk dürfen alle die gleichen aufgaben übernehmen und gleichwertig die schicht leiten bzw. alle aufgaben vollziehen. erfahrungsgemäß müssen aber z.b. HEPs im kathetern erst angeleitet werden.
daher die frage: dürfen diese nun nach dem "beibringen" dies oder eigentlich nicht. würde mich nur mal im allgemeinen interessieren. soweit ich weiß ist dies eine ärztliche tätigkeit die an alten- bzw. krankenpflegekräfte delegiert werden kannn, oder liege ich damit falsch?
bzw. welche fachlichen unterschiede gibt es noch? mfg.
ich wollte mal wissen was fachliche die verschienenen pflegeberufe, sprich: ALTENpflege, KRANKENpflege, HEILERZIEHUNGSpflege genau unterscheidet.
bzw. ist jeder krankenpfleger heutzutage automatisch "gesundheits- & krankenpfleger" oder eigentlich nur die nach dem neuen krankenpflegegesetz ausgebildeten fachkräfte?
ich habe früher schon in einer einrichtung mit HEPschülern gearbeitet. diese durften laut eigener aussage weder mit PEGs umgehen (sondieren) noch DKs legen.
inzwischen bin ich woanders. dort werden kranken-, alten- & und heilerziehungsfachkäfte vereinheitlicht aufgeführt als pflegefachkraft. sogar lt. mdk dürfen alle die gleichen aufgaben übernehmen und gleichwertig die schicht leiten bzw. alle aufgaben vollziehen. erfahrungsgemäß müssen aber z.b. HEPs im kathetern erst angeleitet werden.
daher die frage: dürfen diese nun nach dem "beibringen" dies oder eigentlich nicht. würde mich nur mal im allgemeinen interessieren. soweit ich weiß ist dies eine ärztliche tätigkeit die an alten- bzw. krankenpflegekräfte delegiert werden kannn, oder liege ich damit falsch?
bzw. welche fachlichen unterschiede gibt es noch? mfg.