Pfingstsonntag

ZwergenSchlumpf

Junior-Mitglied
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15.07.2009
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44
Hallo ihr lieben,

es nähert sich der Pfingstsonntag - und dazu habe ich eine kleine Frage bevor ich unsere entsprechende Bezugsperson danach Fragen kann!

Ich bin in der Ausbildung und bin daher im öffentlichen Dienst angestellt.

Jetzt werde ich an Pfingstsonntag arbeiten - bei uns gibt es für jeden gearbeiteten Feiertag einen Tag an einem "normalen" Tag frei.

In meinem Dienstplan ist nur für den Pfingstmontag dann anschließend ein freier Tag eingetragen.

Zählt der Pfingstsonntag dann überhaupt als Feiertag- weil er ja auf einen Sonntag fällt und ist ja auch kein gesetzlicher Feiertag!
Nur wieso gibt es dann für den Pfingstmontag einen Tag frei ?!

Wäre Lieb, wenn mir jemand darauf antworten könnte....
 
Pfingstsonntag ist ein "arbeitgeberfreundlicher gesetzlicher Feiertag", weil er auf einen SONNTAG fällt, gibt es keinen Freizeitausgleich.

Beispiel 1. Mai =:klatschspring: gesetzlicher beweglicher Feiertag, Freizeitausgleich gibt es auch nur, wenn er nicht auf einen Sonntag fällt.

LG Isabel
 
Pfingstsonntag ist ein "arbeitgeberfreundlicher gesetzlicher Feiertag", weil er auf einen SONNTAG fällt, gibt es keinen Freizeitausgleich.


LG Isabel

Hallo,

leider ist deine Aussage falsch!
Der Ostersonntag und der Pfingstsonntag sind "nur" kirchliche Feiertage und waren noch nie gesetzliche Feiertage. Deshalb werden sie inzwischen in fast alle Tarifwerken wie "normale" Sonntage behandelt.

Gruß

medsonet.1